…3 der Niederschrift vom 29. Juni 2006, Zahl: 600/000000/2004, festgestellt, dass für die dort aufgelisteten Warenexporte keine Austrittsnachweise vorliegen und daher das Verfahren nicht ordnungsgemäß beendet worden ist. Mit Bescheid vom 11. Oktober 2006, Zl. 600000/00000/2006, teilte das Zollamt Salzburg der…
…geht auch aus den Ausgangsrechnungen hervor. Die Chargenbegleitscheine und Analysenzertifikate werden mit sämtlichen Ausfuhrpapieren abgelegt. Die Wiederausfuhr (Code 3151) der Fertigware erfolgt im Rahmen des e-Zollverfahrens mit elektronischem Austrittsnachweis (Liefernachweis). Als Frist für die Beendigung werden 12 Monate festgelegt, als besondere Modalitäten eine automatische…
…geht auch aus den Ausgangsrechnungen hervor. Die Chargenbegleitscheine und Analysenzertifikate werden mit sämtlichen Ausfuhrpapieren abgelegt. Die Wiederausfuhr (Code 3151) der Fertigware erfolgt im Rahmen des e-Zollverfahrens mit elektronischem Austrittsnachweis (Liefernachweis). Als Frist für die Beendigung werden 12 Monate festgelegt, als besondere Modalitäten eine automatische…
…2267). Auch die Ausführungen des BoS, der im Hinblick auf die Lieferungen der Fa. G einen Austrittsnachweis erteilt haben soll, haben verglichen mit den gegen diese Ausführungen sprechenden Ermittlungsergebnissen den geringeren Grad an Wahrscheinlichkeit für sich. Einen zusätzlichen Beweis liefern die Auswertungen der ASFINAG. Die…
…die Ausführungen des BoS, der im Hinblick auf die Lieferungen der Fa. F einen Austrittsnachweis erteilt haben soll, haben verglichen mit den gegen diese Ausführungen sprechenden Ermittlungsergebnissen den geringeren Grad an Wahrscheinlichkeit für sich. Einen zusätzlichen Beweis liefern die Auswertungen der ASFINAG. Die Abfrage der…
…Sinn, die vorliegende Kopie übersetzen zu lassen. Mit Schreiben vom 19. Mai 2008 legte die Bf. eine beglaubigte Kopie der Ausfuhranmeldung mit Austrittsnachweis vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Mai 2008 gab das Zollamt der Berufung teilweise statt. Die Bf. sei nicht Zollschuldner nach Art. 203…
…keinen Sinn, die vorliegende Kopie übersetzen zu lassen. Mit Schreiben vom 19. Mai 2008 legte die Bf. eine beglaubigte Kopie der Ausfuhranmeldung mit Austrittsnachweis vor. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Mai 2008 wurde der Spruch der angefochtenen Entscheidung abgeändert, die Bf. sei nicht gemäß Art. 203…
…Nr. 800/1999 ist der Ausfuhrnachweis entweder mit einem Kontrollexemplar T5 oder mit einem "einzelstaatlichen" Dokument zu erbringen. Da für Ausfuhren über einen anderen Mitgliedstaat der Austrittsnachweis zwingend mittels des Kontrollexemplars T5 zu führen ist, könnte ein einzelstaatliches Dokument nur für Direktausfuhren in Frage kommen…
…Nr. 800/1999 ist der Ausfuhrnachweis entweder mit einem Kontrollexemplar T5 oder mit einem "einzelstaatlichen" Dokument zu erbringen. Da für Ausfuhren über einen anderen Mitgliedstaat der Austrittsnachweis zwingend mittels des Kontrollexemplars T5 zu führen ist, kann ein einzelstaatliches Dokument nur für Direktausfuhren in Frage kommen…
…über die Zollabfertigung ebendort, den anschließenden Transport in die Drittländer bis zur Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer (unter teilweiser Verwendung gefälschter Austrittsnachweise) die Abwicklung zum Teil selbst ausgeführt und zum anderen Teil zumindest organisiert hat. Der Umstand, dass der Beförderungsvorgang nicht immer durch ihn persönlich durchgeführt…
Bescheid Der Vorlageantrag vom 14. April 2010 betreffend die Berufung der Bw, vom 23. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, vertreten durch Fachexpertin Hofrätin Mag. Dagmar Ehrenböck, vom 10. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 wird gemäß § 256 Abs. 3 BAO…