…bezieht, außer Betracht. Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG 1967 erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Gemäß…
…Bestimmung steht ausschließlich in Zusammenhang mit der Prüfung, ob ein Ausschließungsgrund gegeben ist. Umgekehrt führt das Unterschreiten der Grenze für sich allein nicht zum Beihilfenanspruch. Die bis 8.3.2006 aufrechte Schulmeldung ist unbestritten. Von einem ordentlichen Schulbesuch, einer zielstrebigen Ausbildung kann bei den umfangreichen…
…in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Für einen Monat gebührt Familienbeihilfe nur einmal. (§ 10 Abs 2 und 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967) Der einer Person zustehende…
…Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 26 (1) FLAG hat wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit…
…vorrangig zu prüfen, ob der Aufenthalt der im Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährigen Tochter K in Japan ein ständiger war und damit ein Ausschließungsgrund für den Anspruch auf Familienbeihilfe vorliegt oder nicht. Es ist unbestritten, dass sich die Tochter K von September 2009 bis Juni…
…die Familienbeihilfe, wie bereits ausgeführt, vom Finanzamt wieder gewährt.) 5.3.1. Im Folgenden ist daher nur mehr für den Zeitraum Juni 2005 bis September 2006 zu prüfen, ob der Ausschließungsgrund nach § 6 Abs. 1 lit. b FLAG vorlag, wonach für eine verheiratete Person der…
…Die im Zug der Berufsausbildung erhaltene Entschädigung aus einem gesetzlich anerkannten Lehrverhältnis steht infolge der ausdrücklichen Erwähnung in § 6 Abs.3 lit. b FLAG 1967 zwar als Ausschließungsgrund hinsichtlich des eigenen Einkommens des Bw. dem Anspruch auf Bezug der Familienbeihilfe nicht entgegen, kann jedoch nach …
…kam dabei zum Ergebnis, dass die Beschwerde vor dem Hintergrund der höchstgerichtlichen Rechtsprechung die behauptete Rechtsverletzung als so wenig wahrscheinlich erkennen ließ, dass sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte. Es liegt somit der Ausschließungsgrund der "Aussichtslosigkeit" im Sinne des § 63 Abs. 1 ZPO vor…
…gelegte Tat nicht begangen hat, Vorliegen von Rechtfertigungsgründen, Schuldausschließungsgründen, Strafaufhebungs- oder -ausschließungsgründen, Strafverfolgungshindernissen oder Vorbestrafung des Täters wegen der Tat im Ausland) nicht vorliegen und nicht bereits die Möglichkeit besteht, das Finanzstrafverfahren aufgrund ausreichender Aufklärung des Sachverhaltes und gegebenem Parteiengehör mittels Strafverfügung (§ 143 Abs.1…
…1999 geheiratet. Die Ehefrau war im Rückforderungszeitraum (als F.) berufstätig und aufgrund der Höhe ihres Einkommens (netto ATS 17.583,-/€ 1.277,80) nach AGBG verpflichtet, dem Berufungswerber Unterhalt zu leisten, sodass ein Ausschließungsgrund nach § 5 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 vorlag. Mit Bescheid…
…2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 erlösche der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfalle oder ein Ausschließungsgrund hinzukomme. Da die Tochter des Beufungswerbers die Abschlussprüfung der Fachschule für wirtschaftliche Berufe am 17.6.2002 nicht positiv abgeschlossen habe und im September 2002…
…Nachweis 3) Angabe Ihres beruflichen Aufgabenbereiches 4) Arbeitsmittel: Aufstellung mit Summenberechung und folgenden Angaben: Datum/konkrete Art/Firma, Händler, Rechnungsbetrag/Betrag berufl. Nutzung/Anteil % Nachweisführung/Erläuterung berufl. Anteil-Ausschließungsgründe Privatnutzung 5) Fachliteratur: Literaturliste (Autor, Titel, Datum, Betrag, Summe) 6) Reisekosten: Berechnungsaufstellung mit Angabe der Aufwandart…
…welche Beiträge nicht bereits von der bezugsauszahlenden Stelle berücksichtigt wurden (Zahlungsbelege über Art/Höhe) 2) Arbeitsmittel: Aufstellung mit Summenberechung und folgenden Angaben: Datum/konkrete Art/Firma, Händler/Rechnungsbetrag/Betrag berufl. Nutzung/Anteil % Nachweisführung/Erläuterung berufl. Anteil-Ausschließungsgründe Privatnutzung 3) Fachliteratur: Literaturliste (Autor, Titel, Datum, Betrag…
… 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird Familienbeihilfe von Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gem. § 11 Abs. 2 FLAG 1967…
…Beruf ausgebildet werden. Gemäß § 10 Abs. 2 zweiter Satz FLAG 1967 erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 die entsprechenden Beträge…
…Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Da die Familienbeihilfe sohin nicht am Ende des Studiums rückwirkend zuerkannt wird, sondern nach der Bestimmung des § 10 FLAG für den…
…FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. §§ 11, 15 und 25a Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) in…
…FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. §§ 11, 15 und 25a Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) in…
…2 zweiter Satz FLAG 1967 erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. § 14 Berufsausbildungsgesetz (BAG) 1969 lautet: "(1) Das Lehrverhältnis endet mit Ablauf der im Lehrvertrag vereinbarten Dauer der Lehrzeit. (2) Vor Ablauf der…
…werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. § 13 FLAG lautet: Über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe hat das nach dem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt zu entscheiden. Insoweit…