…monatlichen Zahlungen von 500,00 € sowohl im Dezember 2004 als auch im Jänner 2005 geleistet hat. Zur Entscheidung wurde erwogen: Der 3. Abschnitt der BAO regelt den Verkehr zwischen Abgabenbehörden, Parteien und sonstigen Personen. Nach § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen auch im…
…zu bezahlen. Mein Mandant wird zum genannten Stichtag einen Betrag von EUR 3.000,-- überweisen. Ich ersuche höflich, den Differenzbetrag auf weitere Rechnung vorzutragen. Vielen Dank im Voraus für Ihr Entgegenkommen. Über dieses Anbringen sprach das Finanzamt in der Folge mit Bescheid vom 19. März…
…behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. (3) [..] Zur Thematik der Auslegung von Eingaben hat der VwGH in zahlreichen Erkenntnissen gewisse Grundvorgaben gesetzt. Hiernach kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern…
…bei der Verfassung von Anbringen hervorstreichen will. Im Gegensatz zur Meinung der Bw. ist der Inhalt des oben wörtlich wiedergegebenen Antrages um Erstreckung der Rechtsmittelfrist (isoliert betrachtet) eindeutig und keiner weiteren Auslegung zugänglich. Ansuchen auf Aussetzung der Einhebung Die Bw. geht von einem im Kontext…
…lit. a BAO Genüge getan." In dieselbe Richtung geht auch die Judikatur zur Auslegung von Anbringen iSd. § 85 BAO. Danach kommt es bei der Beurteilung von Anbringen, also auch bei der von abgabenrechtlichen Berufungen, nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen…
…im Sinn des § 217 Abs. 7 BAO zu werten, zumal es bei der Auslegung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankommt (vgl. VwGH 29.7.2010…
…Auslegung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankommt (VwGH 29.7.2010, 2009/15/0152; VwGH 11.11.2010, 2010/17/0053, 0054). Somit ist von…
…im Sinn des § 217 Abs. 7 BAO zu werten, zumal es bei der Auslegung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankommt (vgl. VwGH 29.7.2010…
…Weniger- Rechnung schriftlich geltend gemacht worden und sei aus dieser eindeutig ersichtlich. Für die Auslegung von Anbringen komme es auf deren Inhalt und damit auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei verständiger Würdigung müsse der Abgabenerklärung 2005 die Bedeutung beigemessen werden…
…der Auslegung eines Anbringens zugänglich (vgl. VwGH 16.07.1996, 95/14/0148; 29.07.2010, 2009/15/0152). Zur Aufhebung gern § 299 BAO dürfen wir zudem Folgendes festhalten: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von…
…frühere Fassung des § 103 Abs 2 BAO (ohne "ausdrücklich") hatte. Anders war die Situation bei der o.a. Auslegung von § 9 Abs 1 ZustG idF BGBl I 10/2004 (mit der Formulierung "ausdrücklich") im VwGH-Beschluss 23.10.2008, 2007/16/0032, wo sich ein…
…leg. cit. zur Anwendung. Das Ergebnis der im Verordnungsweg kundgemachten Verständigungsvereinbarung zwischen Österreich und Liechtenstein steht somit im Einklang mit der vom Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen vertretenen Auffassung. Auch ist die Finanzverwaltung bezüglich des Besteuerungsrechts für Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge im Verhältnis zu Liechtenstein, wenngleich…
…Massivbauten zuzuordnen ist, sondern die in der hier strittigen Bauweise errichteten Gebäude einen eigenen Gebäudetyp darstellen, den er als Fertigteilbau aus Mehrschichtplattenelementen bezeichnet. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Auslegung von Begriffen u.a. auch auf die Verkehrsanschauung bzw. den allgemeinen Sprachgebrauch…
…zu stehen und darf sich nicht ohne triftigen Grund zu dem in Widerspruch setzen, was er früher vertreten hat und worauf andere vertraut haben. Der Anwendungsbereich dieses Grundsatzes ist bei Ermessensentscheidungen bzw. allenfalls bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe von Bedeutung (vgl. Ritz, BAO3 §114 Rz…
…von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist das Erklärte, nicht das Gewollte. Allerdings ist das Erklärte der Auslegung…
…2013, rdb.at). In diesem Zusammenhang sei nicht verschwiegen, dass es für vertretbar erachtet wird, dass bei der Auslegung von Abkommensrecht im Rahmen einer Verständigungsvereinbarung ein größerer Interpretationsspielraum besteht als bei der Deutung rein innerstaatlicher Normen (Praxis des internationalen Steuerrecht, Hrsg. Lang Jirousek, 256). Dies…
…Erklärte der Auslegung zugänglich. Parteienerklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, dh es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Im Zweifel ist dem Anbringen einer…
…Beurteilung von Anbringen iSd. § 85 BAO kommt es auf den Inhalt bzw. das daraus erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Maßgebend für die Wirksamkeit einer Prozesserklärung ist zwar grundsätzlich das (objektiv) Erklärte und nicht das (subjektiv) Gewollte, doch ist das (im Anbringen nicht…
…des Art.239 Zollkodex und dessen Auslegung als unbegründet ab: Laut EuGH vom 11.11.1999, RS C-48/98, seien Vorschriften, die eine Erstattung oder einen Erlass vorsähen, stets eng auszulegen, zumal die Erstattung oder der Erlass von Eingangsabgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen und…
…für 2005 von 2.788,59 € auf 1.976,84 €. Ich ersuche daher um Zuerkennung des Alleinverdienerfreibetrags für 2005 und um entsprechende Aufhebung Ihres Bescheids vom 5. März 2007 bezüglich der Aufhebung des ursprünglichen Einkommensteuerbescheids 2005." Das Finanzamt wertete dieses Anbringen als Berufung…