…keine Werbungskosten seien. Nach dem klaren Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung sei es daher unerheblich, ob dieses Studium als Aus- oder Fortbildungsmaßnahme anzusehen sei. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Studium könnten daher nicht anerkannt werden (Kopierkarte Universität Wien, Kurs bei ISAPA-13th International Symposion Adapted Physical…
…Universitätsstudium stünden, keine Werbungskosten seien. Nach dem klaren Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung sei es daher unerheblich, ob dieses Studium als Aus- oder Fortbildungsmaßnahme anzusehen sei. Es habe daher nur das Pendlerpauschale anerkannt werden können. E) Mit dem am 8. September 2004 erstellten und am 9. September…
…00 € als Werbungskosten (Aus- oder Fortbildungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) anerkannt werden können. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 erster Satz EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im…
…ob Fortbildung-, Ausbildungs- oder Umschulungskosten vorliegen. Unter Fortbildungskosten versteht man solche, die der Verbesserung der bisherigen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse dienen, um im ausgeübten Beruf aus dem laufenden zu bleiben (VwGH 21.12.2005, 2001/14/0102). Ein Beispiel für Fortbildungskosten liegt vor, wenn ein…
…Möglichkeit zu finanzieren mich in diesem Bereich selbständig zu machen" lassen den fehlenden Zusammenhang zur konkret ausgeübten Tätigkeit als Controllerin bzw. Leiterin des Beteiligungsmanagements erkennen. Eine Abzugsfähigkeit als Aus- oder Fortbildungskosten kommt somit aufgrund vorstehender Ausführungen nicht in Betracht. b. Umschulung: Zu untersuchen bleibt daher…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988. Hingegen stellen Fortbildungskosten, die durch die Weiterbildung im erlernten Beruf erwachsen, Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) dar. Um berufliche Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert, um im bereits ausgeübten…
…Gesprächsverlauf mit, dass sie derzeit das rechtswissenschaftliche Doktoratsstudium betreibe und nicht mehr WT-Berufsanwärterin sei. Diese Angaben und die geltende Rechtslage, wonach Ausgaben im Zusammenhang mit ordentlichen Universitätsstudien ausdrücklich von der Abzugsfähigkeit als Werbungskosten (Aus- oder Fortbildungskosten) ausgenommen sind, veranlassten die Berufungsbehörde zur Überprüfung, seit…
…allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium keine Werbungskosten darstellen. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass ungeachtet der im Abs. 1 Z 10 erster Satz leg.cit. getroffenen Regelung ua. Aufwendungen aus Anlass eines ordentlichen Universitätsstudiums keinesfalls abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten sind…
…negativ absprechenden Berufungsvorentscheidung abgewichen und hat die in Streit stehenden Kosten in seinem Vorlageantrag als solche für "Aus- und Weiterbildung" qualifiziert. Strittig ist daher: Sind die Kosten, die für die Bildungsmaßnahme "Master in Luxury Management" angefallen sind, Fortbildungs- oder Ausbildungskosten? Fortbildungskosten: Wie aus derAktenlage hervorgeht…
…gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 angeführt, geht aus genannter Entscheidung hervor, dass es sich bei den einzelnen Absetzbeträgen (ÖS 110.285,39 im Jahr 1999, ÖS 142.164,13 im Jahr 2000, ÖS 130.804,68 im Jahr 2001) um Fortbildungskosten handelt, da mit dem Kurs…
…den Werbungskosten, nicht jedoch Aufwendungen für die Berufsausbildung. Im gegenständlichen Fall war daher die entsprechende Qualifikation der strittigen Aufwendungen als Aus- oder Fortbildungskosten für den Ausgang des Berufungsverfahrens von maßgeblicher Bedeutung. Wie in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, ging das Finanzamt von Kosten der Berufsausbildung aus. Dem…
…Erläuterung der sich hierauf beziehenden Rechtslage zwecks Klarstellung und Präzisierung des -aus seiner Sicht in essentiellen Punkten noch ergänzungsbedürftigen- Sachverhaltes, an Hand dessen er ja zu beurteilen hat, ob die geltend gemachten Aufwendungen Fortbildungskosten darstellen oder ob eine Ausbildung in einem neuen Beruf (Umschulung) vorliegt…
…können, da Ausbildungskosten nicht zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählten. Um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, Aus - und Fortbildungskosten ohne steuerliche Beeinträchtigung berücksichtigt zu bekommen und um eine Auseinandersetzung über die Frage, ob es sich um Fortbildung - oder Ausbildungskosten handelt, hintanzuhalten, sollte bestimmt werden, dass…
…berufsfremde Zusatzausbildung ohne ernsthaft angestrebten Berufswechsel, über Jahre keine Einnahmen aus der neuen Tätigkeit, unzureichende Abgrenzung der Zusatzausbildung von der privaten Lebensführung ) zur Ansicht, dass die Aufwendungen weder den steuerlich anzuerkennenden Aus- oder Fortbildungskosten zuzuordnen sind, noch Umschulungskosten darstellen und auch keine vorweggenommenen Betriebsausgaben einer…
…Nächtigungskosten 219 €, Tagesdiäten 422,40 €) von insgesamt 3.891,03 € für den Lehrgang in Logotherapie seien keine Aufwendungen für Aus-, Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen. Nach diesbezüglichen allgemeinen rechtlichen Ausführungen wird in der Bescheidbegründung abschließend darauf hingewiesen, dass eine künftige Erzielung von relevanten Einnahmen…
…ob die von der Bw. geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Abzug gebracht werden können. Werbungskosten sind nach § 16 EStG 1988 Abs. 1 erster Satz Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der…
…stellen dann Werbungskosten dar, wenn auf Grund eines konkreten Nutzens für den jeweils ausgeübten Beruf von einer beruflichen Veranlassung auszugehen ist. Abzugsfähige Aus- oder Fortbildungskosten liegen vor, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (z.B. Italienischkurs eines Exportdisponenten…
…möglichst konfliktfreie Lösung des Dienstverhältnisses erzielt werden könne, dennoch könnten in einem solchen Programm keine Aus- oder Fortbildungskosten, die in einem betrieblichen Interesse getätigt werden, gesehen werden. Unter Aus- und Fortbildungskosten seien vielmehr solche Kosten zu sehen, durch deren Aufwendung der Dienstnehmer eine berufliche Höherqualifizierung…
…Tz 102 "Fortbildungskosten" oder VwGH 24.6.1999, 94/15/0198, ÖStZB 1999, 690). Unter Aus- oder Fortbildungskosten sind auch Skripten und Lehrbehelfe zu verstehen (Doralt, EStG-Kommentar § 16 Kz 203/6). Somit teilt der Zusammenhang dieser Lehrbehelfe mit Aus- oder Fortbildungskosten das rechtliche Schicksal…
…bedarf keiner weiteren Erörterung. Die geltend gemachten Kosten stellen demnach auch keine Aus- oder Fortbildungskosten für den bisherigen Beruf der Bw dar. Unter den gegebenen Umständen war die Berufung abzuweisen. Lediglich der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass die Frage der Einkunftsquelleneignung der LSB-Tätigkeit der…