…sich daher die Frage, an Hand welcher Grundaufzeichnungen diese erstellt wurden? Um Vorlage dieser Grundaufzeichnungen wird ersucht. b) Verfügen Sie auch über Aufzeichnungen betreffend Ihre in den Berufungsjahren privat gefahrenen Kilometer und Kilometerstände (= üblicherweise notwendige Bestandteile eines Fahrtenbuches). Wenn ja, wird um Vorlage gebeten…
…Umständen mehr erfolgen: Fest steht, dass sich aus den vorgelegten EDV-mäßig geführten Fahrtenbüchern mangels Aufzeichnung der privat gefahrenen Kilometer die Höhe des Privatanteiles tatsächlich nicht ableiten lässt und sohin eine entsprechende Schätzung auf Basis der oben angeführten Grundlagen erfolgen musste. Ziel jeder Schätzung gemäß …
…welches im jeweiligen Einkommensteuerbescheid 2006 bis 2008 mangels ordnungsgemäßer und nachvollziehbarer Aufzeichnungen nicht berücksichtigt werden konnte. Ein Fahrtenbuch muss grundsätzlich geeignet sein, über die mit dem Fahrzeug unternommenen Fahrten Rechenschaft abzulegen und dient als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer…
…2 der Sachbezugsverordnung ist somit überschritten. Der Sachbezug ist zur Gänze anzusetzen. Ad 2.) Zum Fahrtenbuch und den Reisekostenabrechnungen Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dient als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer ein Fahrtenbuch (vgl. VwGH vom 28.02.1964…
…die Kilometerleistung der im Betriebsvermögen befindlichen Kfz nicht genau ermittelt werden. Eine Trennung zwischen betrieblich bzw. privat gefahrener Kilometer sei ebenso nicht möglich. Der Komplementär der Bw., Dipl. Ing. WW, fahre dienstlich für seinen namentlich genannten Arbeitgeber [Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit] und mache dort Kilometergelder…
…Privatfahrten des Bw. Es widerspricht weiters jeder Lebenserfahrung, dass in einem Jahr nur 893 Kilometer privat gefahren wurden. Fest steht, dass sich aus den vorgelegten EDV-mäßig geführten Fahrtenbüchern mangels Aufzeichnung der privat gefahrenen Kilometer usw. die Höhe des Privatanteiles tatsächlich nicht ableiten lässt und…
…zu berücksichtigen gewesen. Bei der Berechnung der tatsächlichen KFZ-Kosten seien die beruflichen und privaten Anteile berichtigt worden, da die Aufzeichnung der privat gefahrenen Kilometer nicht glaubhaft erscheine. Die Privatnutzung sei im Schätzungswege auf 32,95% erhöht worden. Mit Eingabe vom 10. März 2008 wurde…
…werden, dass unwahre Angaben in einem Fahrtenbuch in erster Linie nicht bezüglich der Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer gemacht würden, sondern bloß bezüglich deren Verteilung auf betriebliche und privat veranlasste Fahrten. Aus diesem Grund kommt der genauen und vollständigen Aufzeichnung von Privatfahrten durchaus Bedeutung zu. Eine…
…über die privat gefahrenen Kilometer nach den Bestimmungen der Sachbezugsverordnung nachweislich dargestellt werden muss. Es kann aber nicht zugemutet werden, dass jeder einzelne Kilometer aufgelistet sein muss. Die Darstellungen des Berufungswerbers in seinem Fahrtenbuch (Excel-Tabelle), in seiner Liste der Kundenkontakte und seinen Aufzeichnungen im…
…als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer ein zeitnah geführtes Fahrtenbuch. Als formelle Voraussetzung muss ein Fahrtenbuch, um aus ihm die für die Ermittlung des Privatanteiles erforderlichen Tatsachen einwandfrei feststellen zu können, fortlaufend und übersichtlich geführt sein und Datum, Kilometerstand…
…privat oä. Bei der stichprobenartiger Durchsicht der vom Bw vorgelegten Listen ist weiters ersichtlich, dass der Bw z.B. am 15.02.2006: laut Reiserechnung für den Dienstgeber = Liste 1: Fahrt von 9:50 bis 17:00 Uhr, Anfangskilometerstand 91.781 plus gefahrene Kilometer…
…gleichwertiger Aufzeichnungen ist unter anderem aus "die lohnsteuer in frage und antwort", Sailer, Bernold, Mertens, Kranzl, Ausgabe 2001, Seite 493, zu entnehmen. Daraus ist ersichtlich, dass es bei diesem Beweismittel gerade um die Verteilung der Gesamtanzahl der gefahrenen Kilometer auf die betrieblich und privat gefahrenen…
…für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben gegeben ist. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass unser Mandant - ordnungsgemäße Aufzeichnungen betreffend die berufliche Verwendung seines Privatkraftfahrzeuges geführt hat, aus welchen berufliche und private Kilometer zweifelsfrei erkennbar sind; - entsprechende Hilfsaufzeichnungen zur näheren Bestimmung des Zwecks der beruflichen Fahrt…
…geführten Fahrtenbuch müssen Datum der betrieblichen Fahrt, Ort, Zeit und Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sein (vgl. VwGH 23.05.1990…
…beruht auf diesem 80% Ansatz sowie der Schätzung des Abgabepflichtigen bzw. der Steuerberatung. Auch bei der Erstellung der einzelnen Jahreserklärungen wurden offensichtlich dazu keine Notizen hinsichtlich der betrieblich oder privat gefahrenen Kilometer erstellt, da der Prüfer im Zuge der BP auch eventuelle Notizen aus dem…
…nicht um Dienstnehmer", handelt es sich nach Ansicht der Bp. um eine reine Schutzbehauptung, ein Zusammenhang mit den privat gefahrenen Kilometern war aus den vorgel. Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar. 4.4. Keine erklärten Umsätze an Tagen, an denen Unfälle geschahen An mehreren Tagen, an denen Taxifahrzeuge…
…Er hat kein Fahrtenbuch (Aufzeichnung jeder einzelnen betrieblichen Fahrt, Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt sowie Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer) geführt und wurde von der BP das vorgelegte Gedächtnisprotokoll im Rahmen der freien Beweiswürdigung…
…Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer, ersichtlich sein (s VwGH 23.5.1990, 86/13/0181, VwGH 16.9.1979, 0373/70). Der Nachweis der Fahrtkosten kann auch durch andere Aufzeichnungen, die…
…Fahrt, Ort, Zeit, Kilometerstand jeweils am Beginn und am Ende der beruflichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen beruflichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer (aufgegliedert in beruflichen und privat gefahrenen Kilometer) ersichtlich sein. Damit ein Fahrtenbuch ein tauglicher Nachweis ist, muss es übersichtlich, inhaltlich korrekt…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dient als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer ein Fahrtenbuch (vgl. VwGH vom 28. Februar 1964, 2176/63 und vom 16. September 1970, 373/70). Als formale Voraussetzung (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar, § 16 Tz 220…