…angeschlossen. Das Finanzamt wertete die abgegebene Erklärung als Berufung. Die Aufwendungen für Sonderausgaben und Werbungskosten wurden in der vom Bw. beantragten Höhe anerkannt. Die Aufwendungen für die Tennisausbildung wurden nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. In der Begründung der vom Finanzamt erlassenen Berufungsvorentscheidung wurde dazu ausgeführt…
…Erkenntnis vom 30. 5. 2001, 2000/13/0163 stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, dass es sich bei Aufwendunen für die Sportausübung um Ausgaben handelt, die nach ihrer Art eine private Veranlassung im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lita. EStG 1988 nahe legen. Dabei sei…
…stehe bei der Tenniserlebniswoche sehr wohl die sportliche Betätigung im Vordergrund. Ein Funpaket sei inkludiert. Die Aufwendungen für die Tenniserlebniswoche stellten keine abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten im Sinne des § 34 EStG 1988 dar. Mit Schriftsatz vom 23. Mai 2011 beantragte der Berufungswerber die Vorlage der Berufung an…
…wo Aufwendungen eines Turnlehrers für die Teilnahme an Schi- und Tenniskursen, die dem Erlernen oder der Verbesserung von Sportarten dienten, auch dann keine Werbungskosten darstellten, wenn die Teilnahme an den Kursen für die Tätigkeit als Turnlehrer förderlich sei und am Abend sachbezogene Vorträge besucht würden…
…Klavierstunden des musikbegeisterten Rechtsanwalts oder der Tenniskurs des unter Bewegungsmangel leidenden Managers (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 4 Abs. 4 Z 7, Tz 2) Nach den ErlRV zum StRefG 2000 sollen Aufwendungen für die Persönlichkeitsentwicklung, für Esoterik oder für den B-Führerschein vom Abzug…
…b) betreffend der im Vorhalt genannten Aufwendungen ein Kontoauszug samt diversen Belegen, von denen ein Teil den Stempelabdruck einer "D Piotr A" enthielten, übermittelt. Über Ersuchen des Finanzamts, das Sponsoring näher zu erläutern, die Gründe für die Ausübung der "Sponsortätigkeit" in Polen (und nicht in…
…abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind…
…Aufwendungen iZm einer "normalen", dh einer auf einem freien Willensentschluss basierenden Berufsausbildung nicht als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren sind. Vgl hierzu bereits VwGH 19. 3. 1998, 95/15/0047, ARD 4956/18/98, wonach Ausgaben eines Steuerpflichtigen für die Teilnahme des Sohnes an verschiedenen Tennisturnieren…
…und zur Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgten. Diese Aufwendungen seien der Privatsphäre zuzurechnen, vom Aufteilungsverbot umfasst und kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anwendung auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stünden. Für die steuerliche Beurteilung sei es unmaßgeblich, inwieweit eine tatsächliche private Mitnutzung…
…tretende Streben des Tätigen nach einem solchen Erfolg. Es ist richtig, dass im vorliegenden Fall für die Jahre 2000 bis 2006 Aufwendungen von € 191.670,00 Erträge von € 96.260,00 gegenüberstehen, sodass ein insgesamter Verlust von € 95.410,00 erwirtschaftet wurde…
…jeweils 75 €/Person berechnet. Für die Transalp - Mountainbiketour vom 15. - 18. 7. 2004 wurden als Unkostenbeitrag 50 € berechnet, ein Programmpunkt mit einer betrieblichen Komponente ist nicht ersichtlich. Ebenfalls ein reines Freizeit- und Sportprogramm stellt das Golf- und Tennisturnier in Seefeld am 25./26…
…sodass die durch die Funktionsausübung bedingten Aufwendungen keine einkommensteuerliche Berücksichtigung finden können (Werbungskosten sind gem. § 16 EStG 1988 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen), in Anlehnung an die Zusammenstellung durch den Bw.für 2002 wurden seitens der BP im Schätzungsweg 30% der Kilometergelder…
…fix montierter Informations-PC, Organisation eines jährlichen Bezirksflohmarkts für jedermann samt Rahmenprogramm wie Musik, Kinderbetreuung, Gastronomie, Aktion "Glücksrad", eines Gewinnspiels in Gewerbebetrieben, Gutscheinaktion der Wirtschaft, Verlosung von Gutscheinen unter allen Einkäufen, Veranstaltung eines Tennisturniers mit Rahmenprogramm, Ankauf und Inbetriebnahme der Weihnachtsbeleuchtung im Zentrum des Bezirks…
…dass für die 1995 an eine US-Tennis-Trainermannschaft bar getätigte Gagenzahlung iHv. 150.000,00 ATS (Eigenbeleg und Umbuchung vom Konto Privatentnahmen auf das Konto Tenniskosten) kein betrieblicher Zusammenhang bestanden habe und dass in den Jahren 1995 und 1996 an weitere ausländische Trainermannschaften Bar…
…kann ich im Gegenstand Angewandet Informatik und auch für die Freizeitgestaltung interessierter Schüler im Internat beruflich verwenden. Ich beantrage daher die Berücksichtigung dieser Fortbildungsausgaben als Werbungskosten." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…seitens des Bw nicht bestritten, dass die Aufwendungen, die ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, im § 34 Abs. 6 EStG 1988 taxativ aufgezählt sind. Da die Zahlung von Heimkosten für einen Elternteil in dieser Bestimmung nicht angeführt ist, kommt nur die Berücksichtigung als…
…des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Die Besonderheit des häuslichen Arbeitszimmers liegt darin, dass seine (Mit)Nutzung im Rahmen der Lebensführung vielfach nahe liegt, von der Behörde aber der Nachweis seiner Nutzung für die Lebensführung, zumal…
…90/14/0231; VwGH 29.5.1996, 93/13/0013), wobei diesfalls die Notwendigkeit dahingehend zu prüfen ist, ob das Tätigen der Aufwendungen für die Erzielung von Einkünften objektiv sinnvoll ist (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 10. 2008]…
…seitens des Bw nicht bestritten, dass die Aufwendungen, die ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, im § 34 Abs. 6 EStG 1988 taxativ aufgezählt sind. Da die Zahlung von Heimkosten für einen Elternteil in dieser Bestimmung nicht angeführt ist, kommt nur die Berücksichtigung als…
…bevollmächtigten steuerlichen Vertreterin auf das Erkenntnis des VwGH vom 3.11.2005, 2003/15/0064, wonach nur jene Bildungsmaßnahmen nicht abzugsfähig seien, die allgemeinbildenden Charakter hätten (AHS-Matura) sowie Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (Persönlichkeitsbildung, Sport und Esoterik), ist entgegen zu halten…