…zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges führen, bewirkt. Die Vorsteuern im Zusammenhang mit eindeutig steuerpflichtigen Umsätzen seien sofort in voller Höhe in Abzug gebracht worden. Für jene Vorsteuern, welche nicht eindeutig zuordenbar gewesen seien, sei ein vorläufiger Aufteilungsschlüssel angewandt worden, wonach 7,80% den steuerpflichtigen Umsätzen zugeordnet…
…dass für die Bw. bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 1994 solche Umstände vorlagen, aufgrund welcher sie eine positive Entwicklung der Zuschussempfängerin erwarten konnte, auch wenn zu diesem Stichtag die Zuschussempfängerin rein buchmäßig überschuldet war. Trotz Aufforderung durch den Unabhängigen Finanzsenat wurde die von der Rechtsprechung…
…65 | 157.641,05 | Bruttoerlöse | 16.696,04 | 265.539,90 | 945.846,27 Vorsteuerabzug: Der ständigen Rechtsprechung des VwGH folgend ist rechtliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug unter anderem, dass der Unternehmer, der an den den Vorsteuerabzug beanspruchenden Unternehmer liefert…
…begehrte Aufteilungsschlüssel 50:50 jedenfalls gerechtfertigt sei. Abgesehen davon, dass diese Argumentation vom Bw. unter beispielhafter Vorlage der Aufzeichnungen für das Jahr 2000 bereits in der Berufung vertreten worden ist - "Die 50 %ige Zuordnung der Steuerberatungskosten und damit der ebenso 50 %ige Vorsteuerabzug von den…
…in: Österreichische Steuerzeitung 1998, 493 ff.) habe für den vergleichbaren Fall der Nichtzuordnung eines Pkw zum Unternehmen nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG ausgeführt, es bestünden ernsthafte Zweifel, ob eine Regelung, die nicht nur einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug bewirke, sondern darüber hinaus…
…lit. a EStG 1988 keine Bedenken bestünden. Der auf diesen Bestimmungen beruhende Ausschluss des Vorsteuerabzuges betreffend Aufwendungen für den Haushalt und die Lebensführung habe im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 (Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie) in Österreich zum 1…
…mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. Für den unternehmerischen Bereich steht der Vorsteuerabzug zu. Da die sachgerechte Aufteilung der Vorsteuer, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nicht unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, wird in der Regel ein Aufteilungsschlüssel angewandt. Die Sphärentrennung wurde im…
…Burgenland erlässt den Vorhalt vom 25.02.1998. Die darin angeführten Fragen wurden zum Teil bereits von der Amtspartei gestellt. Mit dem elf Seite umfassenden Schriftsatz vom 25.04.1998 verweist der Bw auf die Aktenlage, wiederholt diverse Rügen, hält als Aufteilungsschlüssel für die betriebsanteiligen…
…für die Aufteilung der Vorsteuern die Nettobeträge heranzuziehen sind. Der Aufteilungsschlüssel für die Vorsteuern ist unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Im Jahr 1997 hat die BP eine Einnahme der Wirtschaftskammer Kärnten in Höhe von S 14.852,00 irrtümlich den 20 %igen anstatt den…
…des Gebäudes gestellt hätten. Mit der (alleinigen) Behauptung die Errichtung des Gebäudes ohne die Auflagen aus dem ROG Salzburg im Privatvermögen geplant zu haben ist für den Berufungswerber jedenfalls nichts zu gewinnen, da feststeht, dass der in Streit stehende Vorsteuerabzug bei der Fa. BW_GMBH.…
…die Vorsteuer für den nicht unternehmerisch genutzten Teil des Neubaues nicht abzugsfähig sei. Nach einer diesem Vorbringen Rechnung tragenden Berufungsvorentscheidung (mit Ausfertigungsdatum 29. November 2004) wurde im Vorlageantrag vom 30. Dezember 2004 unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht wiederum der volle Vorsteuerabzug für den Neubau begehrt…
…der Vorsteuerabzug zustünde. Ein Abweichen von diesem Regelfall im Sinne eines nicht steuerbaren Eigenverbrauchs wäre also nur dann gedanklich möglich, wenn die Ausnahmebestimmung von Art 6 Abs. 2 6. Mehrwertsteuerrichtlinie überhaupt greift. Nach dieser Bestimmung wird die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes für den…
…dass trotz Geltung der Zuordnungsbestimmung des § 12 Abs 2 Z 1 UStG die österreichische Finanzverwaltung bei aktiver umsatzsteuerlicher Zuordnung nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechtes (teilweise) sehr wohl den Vorsteuerabzug für privat genutzte Grundstücksanteile gewährt hat. Insofern wurde auch in diesem Sinn faktisch der Vorsteuerausschluss nicht beibehalten…
…in: Österreichische Steuerzeitung 1998, 493 ff.) habe für den vergleichbaren Fall der Nichtzuordnung eines Pkw zum Unternehmen nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG ausgeführt, es bestünden ernsthafte Zweifel, ob eine Regelung, die nicht nur einen Ausschluss vom Vorsteuerabzug bewirke, sondern darüber hinaus…
…ist ihr entgegen zu halten, dass sie damit nur direkt zuordenbare und zudem nicht mit Umsatzsteuer belastete Aufwendungen anspricht. Soweit sie - darüber hinaus - auf den Vorsteuerabzug "für Gemeinkosten der Unternehmenssphäre" von natürlichen Personen Bezug nimmt, fehlt es an einer Vergleichbarkeit. Zu beurteilen ist die Abzugsfähigkeit…
…die do. Ausführungen zum Begründungsbestandteil seiner Entscheidung über den ggstl. Streitpunkt. Für die in der Honorarnote/Notar ausgewiesene Umsatzsteuer wurde ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG (in der in den Streitjahren geltenden Fassung 1972) kann ein Unternehmer, der im…
…Fülle der Klagen und der Komplexität der Materie kein plausibler Aufteilungsschlüssel für die einzelnen verpachteten Grundstücke zu ermitteln gewesen sei. Die Erklärungen seien bis zum Jahr 2002 auch so veranlagt worden, der Zusammenhang zwischen den Ausgaben und der Verpachtung sei nie in Zweifel gezogen worden…
…weshalb auch aus diesem Grund die Berufung hinsichtlich Umsatzsteuer abzuweisen ist. Die Voraussetzungen iSd § 12 UStG 1994 idgF für den Vorsteuerabzug sind aus den o.a. ausführlich dargestellten Gründen nicht erfüllt. Der Vollständigkeit halber wird sowohl hinsichtlich der Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide als auch gegen…
…weshalb auch aus diesem Grund die Berufung hinsichtlich Umsatzsteuer abzuweisen ist. Die Voraussetzungen iSd § 12 UStG 1994 idgF für den Vorsteuerabzug sind aus den o.a. ausführlich dargestellten Gründen nicht erfüllt. Der Vollständigkeit halber wird sowohl hinsichtlich der Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide als auch gegen…
…es keine Belege. - Zum Aufteilungsschlüssel für die Betriebskosten in D. 31 (3/4 privat und 1/4 Vermietungszwecke laut Beilagen 11 und 12 der Niederschrift) führte der Prüfer aus, die Aufteilung nach dem Nutzflächenverhältnis vorgenommen zu haben. Ein Großteil der Aufwendungen habe den Wohnbedürfnissen gedient…