…einem im Dienstleistungsbereich in Österreich üblichen Gewinnaufschlag in der Größenordnung von 5% - 15% zu kalkulieren sei. Ein Aufschlagsatz von 15% sei dabei nicht als unangemessen zu beurteilen. Bei Anwendung der Cost-plus-Methode sei auf die der G.Wien erwachsenen Kosten ein angemessener Kosten-(Gewinn…
…werden. Die Bw. wende sich zwar auch (unter Voraussetzung der Zulässigkeit der Kostenaufschlagsmethode) gegen die Höhe des Aufschlagssatzes, aus den von ihr vorgelegten Berechnungen auf Basis der Umsätze und Kosten des Stammhauses sei allerdings kein Schluss auf die durch die österreichische Betriebsstätte erzielbare Spanne bzw…
…der vorgelegten Unterlagen und glaubhaft gemachten Sachverhalte die Kostenaufschlagsmethode als in diesem Fall einzig anwendbare Gewinnermittlungsmethode angesehen. Die Gewinne der Jahre 1998 bis 2002 seien unter der Anwendung von Aufschlagsätzen zwischen 9,5% und 7,5% ermittelt worden, wobei die sinkenden Gewinnaufschläge akzeptiert worden seien…
…ausgeführt, dass Einkäufe teilweise buchmäßig nicht erfasst waren - davon auszugehen, dass der von der BP gewählte Aufschlagsatz - auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass ein solcher Satz nach der Lebenserfahrung nicht auf alle zum Zwecke des Verwertung von Ersatzteilen erworbenen Autowracks bzw. Altfahrzeuge angewendet werden kann…
…Erträgen des Jahres 1998 erfasst. Es liegt eine eigene Betriebsstättenbuchführung vor. Der grundsätzlich angewendete Aufschlagssatz von 5% resultiert aus Berechnungen die das deutsche Stammhaus durchgeführt hat. Dabei wurde dem budgetierten Umsatz aus dem Verkauf der Industriewaagen und den Serviceleistungen der Bw. die Summe aus den…
…Gewinnzuschläge. Abgesehen davon, dass die Bemessungsgrundlagen für die "cost" nicht nachvollziehbar sind, fehlen die Gründe für die Methodenwahl und auch die Begründung für die (angeblich) üblichen Aufschlagsätze. - Der Fachbereich behauptet, Verluste einer Vertriebstochter seien nicht fremdüblich. Da die Berufungswerberin fast ausschließlich Verluste erwirtschaften würde, rechnet…
…gemäß § 18 Abs. 7 UStG 1972 ab 1. Jänner 1989 aufgrund der tatsächlichen und üblichen Aufschlagsätze nach dem Wareneingang zu trennen, da Registrierkassen mit mindestens zwei Zählwerken nicht vorhanden wären und daher die Entgeltstrennung nach Steuersätzen nur sehr schwer durchführbar wäre. Mit Bescheid vom 12…
…gemäß § 18 Abs. 7 UStG 1972 ab 1. Jänner 1989 aufgrund der tatsächlichen und üblichen Aufschlagsätze nach dem Wareneingang zu trennen, da Registrierkassen mit mindestens zwei Zählwerken nicht vorhanden wären und daher die Entgeltstrennung nach Steuersätzen nur sehr schwer durchführbar wäre. Mit Bescheid vom 12…
…gemäß § 18 Abs. 7 UStG 1972 ab 1. Jänner 1989 aufgrund der tatsächlichen und üblichen Aufschlagsätze nach dem Wareneingang zu trennen, da Registrierkassen mit mindestens zwei Zählwerken nicht vorhanden wären und daher die Entgeltstrennung nach Steuersätzen nur sehr schwer durchführbar wäre. Mit Bescheid vom 12…
…Der innere Betriebsvergleich besteht vor allem darin, dass die Waren- und Lohneinsätze und Erlöse bzw. Aufschlagsätze ermittelt und verglichen werden (Stoll, BAO-Kommentar, 1932). Die Anwendung des inneren Betriebsvergleiches zur Ermittlung des im Unternehmen erzielten Rohaufschlages und insbesondere für die Ermittlung des Erlöses aus den…
…für die Erzielung der nicht bücherlichen Einnahmen Waren und Personal nötig waren, das gleichfalls nicht in die Bücher aufgenommen wurde. Es wurden daher parallel zu den Erlöserhöhungen aus der Waren-/Personalverprobung Aufschlagssätze festgestellt, die bei Ermittlung der im Zuge der Schätzung anzusetzenden Kosten deren Rückrechnung…
…Jahresabweichungen (Prozent) wurden die erklärten Nettoerlöse der Gewinnermittlungen erhöht und der Umsatzsteuer 10% und 20% im Verhältnis wie nachfolgend dargestellt unterzogen. Mittels des Aufschlagsatzes der erklärten Nettoerlösen und Waren-/Personalaufwendungen wurde der neue erhöhte Waren-/Personalaufwand - wie oben in der Wiedergabe des Prüfungsberichtes dargestellt - ermittelt…
…kalkulatorische Aufteilung der erzielten Umsätze in 10 - und 20%ige ist anhand dieser Listen somit ausgeschlossen. Umsatzverprobung Eine Verprobung der Umsätze 20% USt für 2004 ergab - unter Ansatz von in der Gastronomie üblichen Aufschlagsätzen auf die erklärten Wareneinkäufe - einen Fehlbetrag von € 18.102,- netto…
…solche zu 20% nicht vorgenommen worden, sondern vielmehr anhand der Eingangsrechnungen für die Küche unter Anwendung des entsprechenden Aufschlagssatzes der Küchenerlös errechnet und der daraus ergebende Differenzbetrag als Getränkeerlös erfasst worden. Nämliche Vorgangsweise finde ihre Deckung in den Umsatzsteuerrichtlinien 2000 (RZ 2573). Was die Nichterfassung…
…der Nebenartikel mit einem Aufschlag von 20 % und die verbleibenden 60 % der Nebenartikel mit einem Aufschlag von 70 % verkauft werden. Dem Begehren, diese Aufschlagsätze der Erlösverprobung zu Grunde zu legen, hat der Vertreter der Amtspartei beigepflichtet. Die im Rahmen der kalkulatorischen Verprobung von der Bw…
I) Befund/Gutachten von Dipl.-Ing. J. vom 25.3.2002 betreffend die Bauschuttwiederaufbereitungsanlage und die Betriebsfläche der Fa. Bf. , erstellt in deren Auftrag zur Begründung der Berufung gegen den Bescheid des HZA Graz vom 1.3.2002. Für den erstellten Befund wurden ein Ortsaugenschein…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Dipl.-Ing. A. Z., R., vertreten durch S.G., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, vertreten durch Frau ADir. RR Gertrud Braun, vom 12. August 2008 betreffend Schenkungssteuer im Beisein der…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Winkler - Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z 4 lit c iVm § 7 Z 2…
Der Bw. hat den überwiegenden Teil seiner Umsätze steuerfrei behandelt (in seiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurden diese Umsätze, um die es hier geht, als "Erlöse Ausland", "Erlöse Diff. Best. 0%" und "Sonstige Erträge 0%" bezeichnet). Das Finanzamt verwehrte - den Feststellungen des Prüfers folgend - einem überwiegenden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf.,vom 30. September 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. September 2004, GZ. 100/48956/46/2002, betreffend nachträgliche buchmäßige Erfassung gem. Art. 220 ZK entschieden: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben…