…BGBl. Nr. 194/1961 idF BGBl. I Nr. 97/2002, auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufheben. Gemäß § 302 Abs. 1 BAO idF BGBl. I Nr. 97/2002 sind Aufhebungen nach § 299 bis…
…Es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides, sondern ergeht ein weiterer Zinsenbescheid (Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalls einer rechtswidrigen Nachforderung, weil nunmehr ohne Grundlage eines entsprechenden bzw. wegen Wiederauflebens des ursprünglichen Stammabgabenbescheides). Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre…
…gegenüber dem ursprünglichen Einkommensteuerbescheid vom 23. Mai 2002 um 1.050.000,00 S (= Veräußerungsgewinn/Besserungsvereinbarung) erhöht. Begründend wurde hiezu ausgeführt, dass "dann, wenn die Rückzahlung des Besserungskapitals den Betrag des zugeführten Besserungskapitals übersteige, insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen vorlägen". Gegen die genannten Bescheide erhob…
… 16 UStG | 499.546,61 Vom Finanzamt wurden die berichtigte Umsatzsteuer 10/2002 in Höhe von ursprünglich 219.700,00 € und die gesamte Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 11/2003 in Höhe von 499.720,24 € mit Konkursforderungen verrechnet. Mit Eingabe vom 21…
…eindeutig ersichtlich gewesen und somit offengelegt worden sei. Es handle sich um eine bereits den Behörden vor der ursprünglichen Bescheiderlassung bekannte Tatsache und könne daher keinen Wiederaufnahmegrund mehr bilden. Hinsichtlich der bekämpften Sachbescheide vertrat die Berufungswerberin die Meinung, die Qualifizierung der gegenständlichen Zahlungen als steuerbare…
…ersichtlich gewesen und somit offengelegt worden sei. Es handle sich um eine bereits den Behörden vor der ursprünglichen Bescheiderlassung bekannte Tatsache und könne daher keinen Wiederaufnahmegrund mehr bilden. Hinsichtlich der bekämpften Sachbescheide vertrat die Bw die näher begründete Meinung, die Qualifizierung der gegenständlichen Zahlungen als…
…Mai 2006 dem unabhängigen Finanzsenat vor. Darin wurde ergänzend ausgeführt, dass bezüglich der strittigen Wiederaufnahme weder anhand der Abgabenerkärungen noch aus den angeschlossenen Beilagen im Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide, in denen die Vermietungstätigkeit zunächst anerkannt worden sei - die Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle…
…wie das Berufungsverfahren verlaufen wird. Zeichnet sich in diesem dann eine Verböserung seiner Lage gegenüber dem ursprünglichen Bescheid ab, könnte die Berufung zurückgenommen werden. Der ursprüngliche Bescheid würde also trotz mittlerweile ergangener Berufungsvorentscheidung und eingebrachtem Vorlageantrag wieder aufleben. Durch eine solche Vorgangsweise würden augenscheinlich nicht…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…ursprünglicher unrichtiger Bescheidfassung) mit verbundener Rückforderung der zu Unrecht ausbezahlten Beträge keine persönliche Unbilligkeit erblickt werden. Der Gesetzgeber hat mit der Bestimmung des § 299 BAO, wonach die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben…
…Begründung von Wohnungseigentum (lt. Zusatzvereinbarung) wiederum Abstand nehmen und die vormalige Übertragung unter Zurückbehaltung des Wohnrechtes wieder "aufleben" lassen, so kann nicht befunden werden, dass hiefür allein steuerliche Gründe maßgebend waren. Das Finanzamt läßt auch zu der im Bescheid getroffenen Annahme, die Rückgängigmachung sei nur…
…Begründung von Wohnungseigentum (lt. Zusatzvereinbarung) wiederum Abstand nehmen und die vormalige Übertragung unter Zurückbehaltung des Wohnrechtes wieder "aufleben" lassen, so kann nicht befunden werden, dass hiefür allein steuerliche Gründe maßgebend waren. Das Finanzamt läßt auch zu der im Bescheid getroffenen Annahme, die Rückgängigmachung sei nur…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb., vom 27. September 2005 und 27. April 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9, 18, 19 Klosterneuburg vom 13. September 2005 und 3. April 2006 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188…
…Abgabenbehörde I. Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Weshalb…
…wiederaufgenommen und mit Bescheiden vom selben Tag neue Festsetzungsbescheide betreffend Körperschaftsteuer des Jahres 2004 und des Jahres 2005 erlassen. Ebenso am 11. März 2008 wurden in Anspruchszinsenbescheiden für die Jahre 2004 und 2005 die jeweiligen, sich aus den Differenzen der Bemessungsgrundlagen der ursprünglichen gegenüber den…