…BGBl. Nr. 194/1961 idF BGBl. I Nr. 97/2002, auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde I. Instanz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufheben. Gemäß § 302 Abs. 1 BAO idF BGBl. I Nr. 97/2002 sind Aufhebungen nach § 299 bis…
…Es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides, sondern ergeht ein weiterer Zinsenbescheid (Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalls einer rechtswidrigen Nachforderung, weil nunmehr ohne Grundlage eines entsprechenden bzw. wegen Wiederauflebens des ursprünglichen Stammabgabenbescheides). Die Berufung gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre…
…gegenüber dem ursprünglichen Einkommensteuerbescheid vom 23. Mai 2002 um 1.050.000,00 S (= Veräußerungsgewinn/Besserungsvereinbarung) erhöht. Begründend wurde hiezu ausgeführt, dass "dann, wenn die Rückzahlung des Besserungskapitals den Betrag des zugeführten Besserungskapitals übersteige, insoweit Einkünfte aus Kapitalvermögen vorlägen". Gegen die genannten Bescheide erhob…
… 16 UStG | 499.546,61 Vom Finanzamt wurden die berichtigte Umsatzsteuer 10/2002 in Höhe von ursprünglich 219.700,00 € und die gesamte Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 11/2003 in Höhe von 499.720,24 € mit Konkursforderungen verrechnet. Mit Eingabe vom 21…
…ZK schließen lasse. Auch der im Zollkodex enthaltene Gedanke des Vertrauensschutzes in Verbindung mit dem Grundsatz der materiellen Rechtskraft des Bescheides des Unabhängigen Finanzsenates lasse nur die Entscheidung zu, dass das Wiederaufleben der Zollschuld lediglich dazu führe, dass die ursprüngliche Zollschuld wieder auflebe. Dies gälte…
…eindeutig ersichtlich gewesen und somit offengelegt worden sei. Es handle sich um eine bereits den Behörden vor der ursprünglichen Bescheiderlassung bekannte Tatsache und könne daher keinen Wiederaufnahmegrund mehr bilden. Hinsichtlich der bekämpften Sachbescheide vertrat die Berufungswerberin die Meinung, die Qualifizierung der gegenständlichen Zahlungen als steuerbare…
…ersichtlich gewesen und somit offengelegt worden sei. Es handle sich um eine bereits den Behörden vor der ursprünglichen Bescheiderlassung bekannte Tatsache und könne daher keinen Wiederaufnahmegrund mehr bilden. Hinsichtlich der bekämpften Sachbescheide vertrat die Bw die näher begründete Meinung, die Qualifizierung der gegenständlichen Zahlungen als…
…den Wegfall des Veranlagungsfreibetrages ergab sich eine Einkommensteuernachforderung in Höhe von € 328,30. Mit dem daraufhin eingebrachten Vorlageantrag beantragte der Bf die ursprünglichen Bescheide vom 19.11.2012 wieder aufleben zu lassen, da bei einigen ihm bekannten Kollegen keine Bescheide zugestellt worden seien bzw…
…das BFG den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufheben." A.3.3. Nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen oder Beweismittel können Wiederaufnahmegründe sein. Die neuen Lohnzettel wurden nach der Erlassung der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide erstellt. Es handelt sich damit um nach (ursprünglicher) Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel…
…Mai 2006 dem unabhängigen Finanzsenat vor. Darin wurde ergänzend ausgeführt, dass bezüglich der strittigen Wiederaufnahme weder anhand der Abgabenerkärungen noch aus den angeschlossenen Beilagen im Zeitpunkt der Erlassung der ursprünglichen Bescheide, in denen die Vermietungstätigkeit zunächst anerkannt worden sei - die Frage des Vorliegens einer Einkunftsquelle…
…wie das Berufungsverfahren verlaufen wird. Zeichnet sich in diesem dann eine Verböserung seiner Lage gegenüber dem ursprünglichen Bescheid ab, könnte die Berufung zurückgenommen werden. Der ursprüngliche Bescheid würde also trotz mittlerweile ergangener Berufungsvorentscheidung und eingebrachtem Vorlageantrag wieder aufleben. Durch eine solche Vorgangsweise würden augenscheinlich nicht…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…Abschreibungsauftrag als Bescheidausstellungsdatum der 10. Juli 2003 anzunehmen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsbehelf erhoben. Da der Erstattungsbescheid nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war, bedurfte es keiner Erwägungen betreffend dessen Rechtsrichtigkeit. Ebenso wenig durfte der Unabhängige Finanzsenat (erstmalig) Erwägungen über ein etwaiges Aufleben der ursprünglichen Zollschuld…
…ursprünglicher unrichtiger Bescheidfassung) mit verbundener Rückforderung der zu Unrecht ausbezahlten Beträge keine persönliche Unbilligkeit erblickt werden. Der Gesetzgeber hat mit der Bestimmung des § 299 BAO, wonach die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben…
…zu qualifizieren ist. Der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid vom 28.11.2002 wurde damit in rechtswidriger Weise ......ersetzt. .... Am 28.9.2006 hat das Finanzamt Melk neuerlich einen Feststellungsbescheid 2000 erlassen, gegen den abermals das Rechtsmittel der Berufung eingelegt wurde. Mit Bescheid des UFS... vom 7.8…
…Begründung von Wohnungseigentum (lt. Zusatzvereinbarung) wiederum Abstand nehmen und die vormalige Übertragung unter Zurückbehaltung des Wohnrechtes wieder "aufleben" lassen, so kann nicht befunden werden, dass hiefür allein steuerliche Gründe maßgebend waren. Das Finanzamt läßt auch zu der im Bescheid getroffenen Annahme, die Rückgängigmachung sei nur…