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UFSI RV/0309-I/07Ausmaß der betrieblichen Nutzung eines Gebäudes; Aufteilung bei Räumen mit unterschiedlicher Wertigkeit; Aufhebung unter Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.12.2007

…die das Verfahren wiederum zeitlich verzögern würde, weshalb auch Gründe der Verfahrensökonomie für die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache sprechen. Weiters ist zu berücksichtigen, dass im Falle der Durchführung der Ermittlungen durch die Berufungsbehörde der Bw. eine Tatsacheninstanz genommen würde. Es war somit wie im…

UFSI RV/0088-I/10Vorliegen eines Arbeitszimmers Aufhebung und Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

…daher für angezeigt, die angefochtenen Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben. Der Unabhängige Finanzsenat macht von dem ihm eingeräumten Ermessen auf Aufhebung der angefochtenen Bescheide insbesondere deshalb Gebrauch, da im gegenständlichen Fall die fehlenden Ermittlungen einen Umfang annehmen, die allein…

UFSW RV/1808-W/04Aufhebung und Zurückverweisung wegen unvollständiger Erhebungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid09.08.2006

…1 BAO, seitens der Abgabenbehörde erster Instanz Ermittlungen (§ 115 Abs, 1 BAO) unterlassen worden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können, weswegen die angefochtenen Bescheide von der Abgabenbehörde zweiter Instanz unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben war…

UFSI RV/0367-I/04Aufhebung und Zurückverweisung bei unvollständigem Verwaltungsakt und Fehlen jeglicher nachvollziehbarer Sachverhaltsermittlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.11.2005

…welche Ermittlungsschritte zu welchem, als feststehend angenommenen, Sachverhalt geführt haben. Nach § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz, sofern sie keine das Verfahren abschließende Formalentscheidung zu treffen hat, die Berufung auch durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache…

UFSW RV/2858-W/09Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2011

…und die Berufungsvorentscheidung vom 3. Juni 2009 werden gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 21. November 2008 nahm das Finanzamt den Berufungswerber (Bw) als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende…

UFSW RV/2762-W/09Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…und die Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner 2009 gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid vom 27. September 2007 nahm das Finanzamt den Berufungswerber (Bw) als Haftungspflichtigen gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten…

UFSW RV/0532-W/06Nichtanerkennung von Aufwendungen und Vorsteuern aus Scheinrechnungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.03.2010

…für die Aufhebung unter Zurückverweisung an die Vorinstanz sprechen. Im Rahmen der Ermessensübung ist schließlich auch auf die Bestimmung des § 276 Abs. 6 erster Satz BAO Bedacht zu nehmen, wonach die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung erst nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen der…

UFSZ2L ZRV/0029-Z2L/06Aufhebung und Zurückverweisung, mang. Ermittlungen hinsichtlich Fristablauf und Zurückweisung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.09.2007

…3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 1/2

…Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung angefochtener Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Solches war aber im gegenständlichen Fall nicht erforderlich…

UFSW RV/1676-W/08Kürzung der erklärten Werbungskosten ohne Ermittlungsverfahren des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.09.2008

…3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte…

UFSF RV/0063-F/09Aufhebung gem. § 289 Abs. 1 BAO (Ermittlungs- und Feststellungsmängel, unvollständige Aktenvorlage - Werbungskosten einer Stadträtin)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.01.2010

…maßgeblich waren. Gem. § 289 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…

UFSW RV/2065-W/10Geschäftsführerhaftung, Aufhebung und Zurückverweisung nach VwGH-Aufhebung, weil Konkursquote im laufenden Abschöpfungsverfahren noch nicht feststeht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.08.2010

…naturgemäß erst danach eine erzielte Konkursquote festehen kann, abgeschlossen wurde, stehen somit noch Ermittlungen hinsichtlich der letztlich sich ergebenden Konkursquote aus, weshalb der angefochtene Bescheid unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erster instanz aufzuheben war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 3. August 2010

UFSW FSRV/0032-W/05unvollständige Rechtsbelehrung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Spruchsenatsbeantragung, Verfahrenshilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)01.04.2005Teil 1/2

…so vorzugehen, als wäre auch von diesen Personen ein Rechtsmittel eingebracht worden. Abs. 4 Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält;…

UFSL RV/0456-L/12Aufhebung von NoVA- und KFZ-Steuerbescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.01.2013

…1 BAO kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung, wenn diese weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder als gegenstandslos zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden…

UFSW RV/1149-W/08Schätzung wegen mangelnder Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2008

…3, § 274 BAO) zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung…

UFSI FSRV/0046-I/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens; Malversationen im Zuge einer Zwangsverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.04.2013

…4, 1. Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die…

UFSW RV/3844-W/09Faires Berufungsverfahren bei Untätigkeit des Finanzamtes?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte…

UFSI RV/0343-I/12Familienbeihilfe - dauerndes außer Stande sein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2013

…unverzichtbare Ermittlungen (§ 115 BAO) unterlassen, bei deren Durchführung (allenfalls auch) ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. In einem solchen Fall ist die Abgabenbehörde zweiter Instanz nach § 289 Abs 1 BAO berechtigt, die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückweisung…

UFSZ2L ZRV/0216-Z2L/07Berechnung der Einfuhrabgaben für Waren, die nach passiver Veredelung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden durch die Kombination von Differenzmethode und Mehrwertmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.12.2009Teil 1/2

…§ 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Absatz 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen…

UFSW RV/3775-W/08Die Entscheidung über die Zuerkennung des Anspruches auf Familienbeihilfe setzt Feststellungen über den tatsächlichen Wohnsitz bzw. eine Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des…