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UFSW RV/1027-W/10Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde eingebracht werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss gemäß § 308 Abs. 3 BAO binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSW FSRV/0175-W/07Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verspätet eingebracht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)15.01.2008

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 2: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war oder die Verhandlung stattfinden…

UFSW FSRV/0008-W/06Adressierung des Rechtsmittels an ein falsches Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.05.2007

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 2 Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war oder die Verhandlung stattfinden…

UFSW RV/0735-W/13Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grobem Verschulden des Steuerberaters an der Fristversäumnis, Kontrolle des Fristenbuches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. [Abs. 2 aufgehoben] Abs. 3: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSG RV/0011-G/09Wiedereinsetzung des Verfahrens, geänderte Rechtsansicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2009

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt..... Nach Absatz 3 dieser Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSW RV/2118-W/08Bewilligung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Vorlage eines neuen Gutachtens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2009

…der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Gemäß Abs. 3 leg. cit. muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei Versäumung…

UFSW RV/1093-W/04Inhalt des Wiedereinsetzungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2005

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSW RV/1100-W/12Wiedereinsetzungsantrag - Falschauskunft des Finanzamtes; grobes Verschulden des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss gemäß § 308 Abs 3 BAO binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSW FSRV/0026-W/09Auswahl einer falschen Fax-Nummer durch die Sekretärin des Parteienvertreters stellt kein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)16.10.2009

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Gemäß § 167 Abs. 2 FinStrG muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war oder…

UFSW RV/1906-W/07Unzulässige Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2007

…liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 3: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei…

UFSW RV/0709-W/02Keine Wiederaufnahme des Verfahrens und keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen von grobem Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…hindert die Bewilligung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach § 308 Abs 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht…

UFSS RV/0351-S/13Für die Entstehung des Anspruches auf Steuerbefreiung (KfzStG) wegen Behinderung ist die Überreichung der Abgabenerklärung Tatbestandsvoraussetzung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…vorbringt, er habe in den Jahren 2006 und 2007 seinen Hauptwohnsitz in Spanien gehabt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss gemäß § 308 Abs. 3 BAO binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht werden…

UFSL FSRV/0052-L/07Versäumung einer Berufungsfrist infolge Nichtüberwachung des Fristvormerkes durch einen Rechtsanwalt; kein minderer Grad eines Versehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.06.2010

…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Gemäß Abs.2 der Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde gestellt werden, bei der die Frist wahrzunehmen war (hier…

UFSW RV/1343-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…liegt, hindert die Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grand des Versehens handelt. Gemäß § 308 Abs. 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde , bei der die Frist wahrzunehmen war…

UFSW RV/0367-W/09Kein minderer Grad des Versehens, wenn ein Verein für Sachwalterschaft die Einhaltung der Fristen nicht sicherstellt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. § 308 Abs. 3 BAO ordnet an, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSW RV/1796-W/02Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2003

…die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. § 308 Abs. 3 BAO ordnet an, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSI RV/0300-I/11Verspäteter Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Offenlegungsfrist des § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2013

…die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Nach dem dritten Absatz dieser Gesetzesstelle muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…

UFSW RV/2508-W/11Entspricht ein Wiedereinsetzungsantrag nicht den Inhaltserfordernissen des § 309a Abs. 1 BAO und wird der entsprechende Mängelbehebungsauftrag nicht erfüllt, ist der Wiedereinsetzungsantrag als zurückgenommen zu erklären.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.12.2012

…liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 3): Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, bei…

UFSW RV/0324-W/12Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn kein unvorhergesehenes Ereignis und kein bloß minderer Grad des Versehens vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2012

…möglich, wenn die Partei eine Frist wegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses unverschuldet versäumt und binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der zuständigen Abgabenbehörde den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einbringt. Mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum des Arbeitgebers bzw…

UFSS RV/0077-S/11Rechtsirrtum als Grund für die Wiedereinsetzung des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…Frist von drei Monaten nach dem Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, einzubringen sei. Spätestens mit dem Wiedereinsetzungsantrag habe der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen. Die BW habe seinerzeit den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mittels e-mail eingebracht…