…der Berufungsentscheidung vorgenommene Aufstellung der Abgaben mit Anführung eines bestimmten Betrages pro Abgabe und Jahr (bzw. Monat) nicht geeignet ist, eine diesbezügliche Mangelhaftigkeit des Sicherstellungsauftrages zu beseitigen. In Anbetracht dieser Rechtsprechung ist eine Nachholung der geforderten Aufgliederung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz auch nach der…
…Rechtsmittel der Berufung. Diese Berufung wies das Zollamt Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juni 2008, Zl. zzz, als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 16. Juli 2008. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 232 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde…
…Abgabenarten und Zeiträumen aufzugliedern, wobei die Aufgliederung im Spruch vorzunehmen ist und eine Aufschlüsselung lediglich in der Begründung nicht ausreicht (VwGH 4.2.2009, 2006/15/0204). Da Sicherstellungsaufträge, die nicht alle im § 232 Abs. 2 BAO geforderten Inhaltsbestandteile haben, keine für die Bewilligung der…
…Konkursverfahrens die Einbringung der konkursverfangenen Abgaben gemäß § 231 BAO ausgesetzt wurde, und bei dieser Maßnahme die Fälligkeiten und Zahlungsfristen in der Aufgliederung der ausgesetzten Abgaben nicht mehr ausgewiesen werden. Die haftungsgegenständliche Lohnsteuer 12/1995 war am 15.1.1996 fällig. Am Abgabenkonto wurde eine Zahlungsfrist…
…Abgabenarten und Zeiträumen aufgeschlüsselt auszuweisen. Erst auf der Basis einer entsprechenden Aufgliederung werden sie dem Haftungspflichtigen auf geeignete Weise zur Kenntnis gebracht (UFS vom 10.5.2004, RV/1760-W/02 oder UFS vom 25.11.2005, RV/0437-G/05). Dieser Anforderung wird der…
…22. Juni 2004 (einem Ergänzungsersuchen) wurde dem Bw. eine Aufgliederung der im Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnabgaben samt im Haftungsbescheid erwähnten Abgaben übermittelt mit folgenden Details: Lohnsteuer 01/2003 in Höhe von € 7.539,76, Dienstgeberbeitrag 01/2003 in Höhe von € 1.479,03…
…In Deutschland werde keine Steuer abgeführt. Der Bf wurde daraufhin vom Erhebungsorgan auf die Abgabe von Steuererklärungen für die Jahre 1997 und 1998 hingewiesen. Die Niederschrift über diese Nachschau wurde sowohl vom Erhebungsorgan als auch vom Bf unterschrieben. Steuererklärungen für die Jahre 1997 und 1998…
…erworben, wobei gemäß der gelegten Abgabenerklärung für neun Monate des Jahres 1990 Gesamtmieteinnahmen von öS 270.270.- (Monatsmiete öS 30.030.-) Kreditkosten von öS 261.156,27 sowie Abschreibungskosten für das Gebäude von öS 23.140.- gegenübergestellt und so hin ein Überschuss der Werbungskosten über…
…der Akzessorietät allfälliger aufgrund des Sicherstellungsauftrages erworbener Pfandrechte nach Abgabenarten und Zeiträumen aufzugliedern. Nun trifft es zwar zu, dass die Anführung einer Pauschalsumme für mehrere Besteuerungsabschnitte dazu nicht ausreicht (VwGH 19.10.1999, 98/14/0122), im gegenständlichen Fall erfolgte jedoch ohnehin eine Aufgliederung der…
…der Akzessorietät allfälliger aufgrund des Sicherstellungsauftrages erworbener Pfandrechte nach Abgabenarten und Zeiträumen aufzugliedern. Nun trifft es zwar zu, dass die Anführung einer Pauschalsumme für mehrere Besteuerungsabschnitte dazu nicht ausreicht (VwGH 19.10.1999, 98/14/0122), im gegenständlichen Fall erfolgte jedoch ohnehin eine Aufgliederung der…
…Ende der Berufungsbegründung angeführten Berechnungstabellen zu entnehmen, die insoweit Bestandteil des Spruches darstellen. (Beträge in ATS und in Euro). Die Umsatzsteuer für die Jahre 1990 bis 1994 war bereits fällig. II. Einkommensteuer für die Jahre 1990 bis 1994: Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben…
…deren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat gelegen sei und die einen steuerlichen Vertreter in Österreich gehabt hätten. 3. Zu Punkt III (Aufgliederung und Vorlage der Berechnungsgrundlagen) Diesbezüglich verwies der Bw auf seine Ausführungen unter Punkt 1. und auf die beiliegenden Belege (Beilagen 1-40). 4…
…gegen die erhöhte Mitwirkungspflicht bei abgabenrechtlichen Begünstigungsbestimmungen - fest. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 17 Abs. 4 EStG 1988 können für die Ermittlung des Gewinnes mit Verordnung (VO) des Bundesministers für Finanzen Durchschnittssätze für Gruppen von Steuerpflichtigen aufgestellt werden. Für die Veranlagungen der Kalenderjahre 2001 -…
…erzielte zwar monatliche Nettoeinkünfte von € 6.000,00, denen jedoch Fixkosten in Höhe von € 4.800,00 gegenüberstehen, sodass auch dadurch die Einbringlichkeit der sichergestellten Abgaben gefährdet erscheint. Da somit die weitere kumulative Voraussetzung des § 232 Abs. 1 BAO als erfüllt anzusehen war…
…Hinsichtlich der anderen Forderungen sei durch Klage des Masseverwalters versucht worden, diese einbringlich zu machen, was im Zivilverfahren teilweise gescheitert sei. Über andere Forderungen hätten aus verfahrensökonomischen Gründen Vergleiche abgeschlossen werden müssen. Trotz Aufgliederung der Umsatzsteuerschuldigkeiten in Konkurs- und Masseforderungen seien seitens der Abgabenbehörde keine…
…20.600,00) verkürzt wurden. Dafür und für den unverändert aufrecht bleibenden Schuldspruch wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG an Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/2006 und 1-12/2007 in der aus dem Spruch des angefochtenen Erkenntnisses ersichtlichen Höhe wird über die Bw…
…Vereinbarung eine Aufgliederung der Entschädigung in Bodenwertminderung und andere Entgeltsbestandteile, so vermag eine solche Aufteilung für die Abgabenbehörde dennoch keine Bindung zu verschaffen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß einer Entschädigung für die Bodenwertminderung den Abgabepflichtigen trifft…
…Vereinbarung eine Aufgliederung der Entschädigung in Bodenwertminderung und andere Entgeltsbestandteile, so vermag eine solche Aufteilung für die Abgabenbehörde dennoch keine Bindung zu verschaffen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass die Behauptungs- und Beweislast für das Ausmaß einer Entschädigung für die Bodenwertminderung den Abgabepflichtigen trifft…
…ein Einkommensteuerbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden könne, dass die in einem Feststellungsbescheid getroffene Entscheidung unrichtig sei. (6) Mit Vorlageantrag vom 2. August 2008 (eingelangt am 4. August 2008) beantragte die Bw. die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte…
…vom Abgabepflichtigen i.d.R. nicht beeinflussbar sind. Treten durch derartige unerwartete Umstände auch bei einer nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip mit objektiver Ertragsaussicht betriebenen Vermietungstätigkeit unvorhergesehene Verluste (bzw. entgehende Einnahmen) auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, so sind diese Verluste für sich allein der Qualifizierung…