RIS AI
154 Treffer1580 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3623-W/08Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches und Außerkrafttreten des Erbschaftssteuergesetzes (Abweisung).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. September 2008, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am xxxx ist Herr P. verstorben. Die Verlassenschaft wurde…

UFSW RV/1271-W/10Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld - Außerkrafttreten des 4. Abschnittes des KBGG per 31.12.2009
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Vater des…

UFSK RV/0118-K/061) Zurückweisung einer Berufung gegen die Versäumung einer Frist 2) Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 3) Vernichtung des ergangenen Bescheides auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung (ex lege-Wirkung) 4) Unzulässigkeit des Rechtsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag.I.GG, Übersetzerin, geb. xy, G, TStr.19, vertreten durch Mag. Margit Kobanitsch, Steuerberaterin, 1160 Wien, Thaliastraße 96/8, vom 29. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, vom 19. August 2005 betreffend Zurückweisung…

UFSL RV/0108-L/13Das Studienangebot im Berufungszeitraum (hier: Wirtschaftsrecht in Linz/im Nahbereich des Familienwohnsitzes) ist für die Beurteilung der Anerkennung des Pauschbetrages für auswärtige Berufsausbildung maßgeblich (objektive Betrachtungsweise). Auch wenn im Vorjahr teilweise eine andere Situation vorhanden war (noch kein diesbezügliches Studienangebot für den Zeitraum 02-09/2008), hat dies keine Auswirkung für das Berufungsjahr (2009). Dies wäre allenfalls ein Wiederaufnahmegrund bzw. eine Maßnahme gemäß § 293c BAO (AbgÄG 2011, BGBl. I 2011/76).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Arbeitnehmer, Adresse, vom 15.November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 17.Dezember 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Einzig strittig…

UFSL RV/0445-L/02Zeitlicher Vollzugsbereich des EnFG 1979
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004Teil 1/2

…hätte. Gemäß Abs. 5 tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung (der Aufhebung durch ein Erkenntnis) in Kraft, wenn nicht der VfGH für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Gemäß Abs. 6 treten mit dem…

UFSL RV/0445-L/02Zeitlicher Vollzugsbereich des EnFG 1979
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004Teil 2/2

…Juli 1994 außer Kraft tritt. Dieser Ausspruch konnte zunächst nur bedeuten, dass das 3. AbgÄG von 1988 bis zum Außerkrafttreten am 31. Juli 1994 gelten sollte, ansonsten wäre die Fristsetzung ohne Sinngehalt. In der weiteren Folge rechnete der VfGH mit einer Reaktion des Gesetzgebers (die…

UFSW RV/3067-W/07Festsetzung der Schenkungssteuer nach Aufhebung des Grundtatbestandes durch den VfGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2010

…140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so…

UFSW RV/1600-W/06Bewertung eines GmbH-Anteiles bei absehbarem Ergebnisrückgang
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2010

…140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Ist ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden, so…

UFSG RV/0544-G/07Keine Werbungskosten für ordentliches Universitätsstudium im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2008

…5 B-VG tritt die Aufhebung mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt hat. Eine Fristsetzung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte im gegenständlichen Fall nicht, weshalb die Aufhebung der in Rede stehenden Wortfolge mit Ablauf…

UFSG RV/0323-G/07Keine Werbungskosten für ein ordentliches Universitätsstudium im Jahr 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…5 B-VG tritt die Aufhebung mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt hat. Eine Fristsetzung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte im gegenständlichen Fall nicht, weshalb die Aufhebung der in Rede stehenden Wortfolge mit Ablauf…

UFSG RV/0100-G/06Keine Werbungskosten für ordentliches Universitätsstudium im Jahr 2000
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2008

…5 B-VG tritt die Aufhebung mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt hat. Eine Fristsetzung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte im gegenständlichen Fall nicht, weshalb die Aufhebung der in Rede stehenden Wortfolge mit Ablauf…

UFSF RV/0456-F/07Schenkungssteuerpflicht trotz Aufhebung des § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2008

…2006 G 23/07 hat der Verfassungsgerichtshof § 1 Abs 1 Z 2 ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben. In diesem Erkenntnis hat der Gerichtshof für das Außerkrafttreten des Grundtatbestandes der Schenkungssteuer (§ 1 Abs 1 Z 2 ErbStG) eine Frist bis zum Ablauf des 31. Juli 2008 bestimmt…

UFSL RV/0756-L/07Mangels Anlassfall Anwendung der Bestimmungen des ErbSch - SchenkungsStG bis 31. Juli 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2007

…Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet). Die Aufhebung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Art. 140 Abs 7 B-VG: Ist ein Gesetz…

UFSI RV/0520-I/09Die Anwendung des ErbStG 1955 auf vor dem 1. August 2008 verwirklichte Tatbestände ist nicht verfassungswidrig; die Steuerschuld entsteht - aufgrund der Erbantrittserklärung - mit dem Tod des Erblassers (= Erbanfall)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…Erbanfall" erst damit erbschaftssteuerrechtlich vollzogen, weshalb aufgrund der im November 2008 - dh. nach dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens des ErbStG - abgegebenen unbedingten Erbantrittserklärung die Festsetzung der Steuer unzulässig sei. Der Bundesgesetzgeber habe die ihm eingeräumte Frist zwecks verfassungskonformer Neuregelung ungenutzt verstreichen lassen. Jeder nach dem 31…

UFSG RV/0097-G/08Zählt der Firmenwert bei der Bemessung der Erbschaftssteuer zu den beachtlichen Wirtschaftsgütern?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2013

…140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Laut dem angeführten, höchstgerichtlichem Erkenntnis trat die damit…

UFSG RV/0096-G/08Ist der Firmenwert der Erbschaftssteuer zu unterziehen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2013

…140 Abs. 5 B-VG tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, wenn nicht der Verfassungsgerichtshof für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Laut dem angeführten, höchstgerichtlichem Erkenntnis trat die damit…

UFSG RV/0742-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…wurde eine Doppelbesteuerung vermieden, da die Bestimmungen über die Glücksspielabgaben §§ 57 bis 59 GSpG erst nach Außerkrafttreten der alten Version des § 33 TP 17 GebG Geltung erlangen. Die materiell rechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte richtet sich, soweit der Gesetzgeber nicht anderes bestimmt, nach dem zur…

UFSG RV/0743-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…wurde eine Doppelbesteuerung vermieden, da die Bestimmungen über die Glücksspielabgaben §§ 57 bis 59 GSpG erst nach Außerkrafttreten der alten Version des § 33 TP 17 GebG Geltung erlangen. Die materiell rechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte richtet sich, soweit der Gesetzgeber nicht anderes bestimmt, nach dem zur…

UFSG RV/0744-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…wurde eine Doppelbesteuerung vermieden, da die Bestimmungen über die Glücksspielabgaben §§ 57 bis 59 GSpG erst nach Außerkrafttreten der alten Version des § 33 TP 17 GebG Geltung erlangen. Die materiell rechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte richtet sich, soweit der Gesetzgeber nicht anderes bestimmt, nach dem zur…

UFSG RV/0745-G/11Das Veranstalten von Kartenpokerspielturnieren, Variante Texas Hold'em, unterliegt als Glücksspiel für den Zeitraum August bis Dezember 2010 der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013Teil 1/2

…wurde eine Doppelbesteuerung vermieden, da die Bestimmungen über die Glücksspielabgaben §§ 57 bis 59 GSpG erst nach Außerkrafttreten der alten Version des § 33 TP 17 GebG Geltung erlangen. Die materiell rechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte richtet sich, soweit der Gesetzgeber nicht anderes bestimmt, nach dem zur…