…Inkrafttreten der Arbeitsrichtlinie, Außerkrafttreten von Alt-Erlässen Die vorliegende Arbeitsrichtlinie VS-1000 wird mit dem Datum ihrer Veröffentlichung anwendbar und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie VS-1000, Arbeitsrichtlinie Verbrauchsteuer vom 1.5.1996 (zuletzt wiederverlautbart mit GZ: BMF-010220/0197-IV/9/2007). Gleichzeitig treten auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. September 2008, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am xxxx ist Herr P. verstorben. Die Verlassenschaft wurde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Vater des…
…dem 1.1.2019 erfüllt gewesen seien, könne die Begünstigung aufgrund des Außerkrafttretens des EnFG nicht mehr gewährt werden. Schließlich brachte der Bf am 8.12.2024 rechtzeitig das Rechtsmittel der Beschwerde ein und brachte anspruchsbegründend zusammengefasst vor, das EnFG sei zwar mit Ablauf des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Verwaltungsstrafsache gegen VN NN, geb. am GebDat, Straßenbez, PLZ Ort, Deutschland, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3.8.2014 gegen das Erkenntnis des Magistrat der Stadt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag.I.GG, Übersetzerin, geb. xy, G, TStr.19, vertreten durch Mag. Margit Kobanitsch, Steuerberaterin, 1160 Wien, Thaliastraße 96/8, vom 29. August 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, vom 19. August 2005 betreffend Zurückweisung…
…Gleiches gilt, wenn die Tätigkeit mangels Gewerbsmäßigkeit (siehe § 1 GewO 1994) nicht unter die GewO 1994 fällt (zB bei manchen Betriebskantinen), von älteren bzw. außerkraftgetretenen gewerberechtlichen Bestimmungen (zB Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974) erfasst ist oder durch einen Unternehmer im Rahmen seiner gewerberechtlichen Nebenrechte (§…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Arbeitnehmer, Adresse, vom 15.November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 17.Dezember 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Einzig strittig…
…hätte. Gemäß Abs. 5 tritt die Aufhebung eines Gesetzes mit Ablauf des Tages der Kundmachung (der Aufhebung durch ein Erkenntnis) in Kraft, wenn nicht der VfGH für das Außerkrafttreten eine Frist bestimmt. Diese Frist darf 18 Monate nicht überschreiten. Gemäß Abs. 6 treten mit dem…
…Verordnung ein. (2) Sind bereits vorläufige Zölle in Kraft, leitet die Kommission diese Verfahren spätestens einen Monat vor Außerkrafttreten dieser Zölle ein. (3) Ein Antidumpingzoll wird jeweils in der angemessenen Höhe ohne Diskriminierung auf alle Einfuhren der Ware gleich welcher Herkunft eingeführt, sofern festgestellt wurde…
…Kapitalverkehrsteuern. Allerdings können Umgründungsvorgänge ab 1.1.2016, bei denen ein Umgründungsstichtag bis zum 31.12.2015 zu Grunde gelegt wird, keine Gesellschaftsteuerpflicht mehr auslösen; zum Außerkrafttreten siehe Rz 323). Die diesbezügliche Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 5 UmgrStG ist daher mit dem StRefG 2020 entfallen. …
…und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes: Gemäß der ständigen Judikatur des VfGH genieße das Vertrauen auf den unveränderten Fortbestand…
…weil Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes…
…da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und die EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes…
…da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU- Notfallmaßnahmen-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des…
…Juli 1994 außer Kraft tritt. Dieser Ausspruch konnte zunächst nur bedeuten, dass das 3. AbgÄG von 1988 bis zum Außerkrafttreten am 31. Juli 1994 gelten sollte, ansonsten wäre die Fristsetzung ohne Sinngehalt. In der weiteren Folge rechnete der VfGH mit einer Reaktion des Gesetzgebers (die…
…erlassen worden wären, muss davon ausgegangen werden, dass der Anwendung der Matching-Credit-Bestimmung durch das Außerkrafttreten der seinerzeitigen portugiesischen Begünstigungsvorschriften die Anwendungsgrundlage entzogen worden ist. Österreichische Banken können unter diesen Gegebenheiten aus dem Abkommen allein kein Anrecht ableiten, bei ihren Kunden, die in Portugal…
…unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde (§ 278 Abs. 1 erster Satz BAO) erledigt wird. 3.13.3. Außerkrafttreten der Zahlungserleichterung durch Vollstreckungsbescheid Rz 286: Kommen während der Zufristung Umstände hervor, welche die Einbringung einer Abgabenschuld zu gefährden oder zu erschweren drohen, so ist gemäß § 230 Abs…
…da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht hat, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung steht. Insofern ist die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. 4.3.7…
…Gebrauch gemacht habe, und der EKB-S auch nach dem Außerkrafttreten der EU-VO noch in Geltung stehe. Insofern sei die unsachliche Ungleichbehandlung von Stromproduzenten und fossilen Fernwärmeversorgern gleichheits- und somit verfassungswidrig. Verletzung des Vertrauensschutzes: Gemäß der ständigen Judikatur des VfGH genieße das Vertrauen auf…