…in elektronischer Form eingereicht. Über Aufforderung des Finanzamtes hat er eine Beilage zur Steuererklärung eingebracht, in der er sein Welteinkommen angegeben und dieses Welteinkommen nach Maßgabe der genau angeführten Arbeitstage auf insgesamt 16 Länder aufgeteilt hat. Die Arbeitstage waren mit 106 angegeben, davon wurden in…
…Rz 19, S 80/11). Mit Erkenntnis vom 21. Mai 1997, Zl. 96/14/0084 führte der VwGH aus, dass sich aus der Formulierung der "festen" Geschäftseinrichtung iSd Art. 5 Abs 1 OECD-Musterabkommen 1963, die sich auch in den Folge-Musterabkommen finde, ableiten ließe…
…in Fällen, in denen der abgabenrechtliche Sachverhalt von Auslandsbeziehungen gekennzeichnet ist, eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Wahrheitsfindung besteht. Kommt der Abgabepflichtige dieser Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nach, so hat er die Folgen, die sich aus der Nichtanerkennung unbewiesen gebliebener Fakten ergeben können, selbst zu…
…Verrechnungspreisrichtlinien der OECD Bd. 4 S 27) wird dazu die Meinung vertreten, dass die Anwendung der ,späteren' Verrechnungspreisgrundsätze ihrem Zweck, ,nämlich einer Konkretisierung des Fremdverhaltensgrundsatzes gemäß Art 9 OECD-MA viel eher gerecht' wird. Der UFS zieht daher in der Folge die OECD-VPG 2010…
…langwierig sei ist nicht zielführend, werden Prüfungsverfahren der Finanzverwaltung in der Regel doch längere Zeiträume der Vergangenheit betreffen. Aus Art. 25 OECD-Musterabkommen (i.d.F. OECD-MA) ist eine entsprechende zeitliche Beschränkung nicht abzuleiten. Wenn nun schon die Bw. kein Interesse an der Einleitung…
…zu Art. 9 Abs. 2 OECD stellt klar, dass der Staat, von dem eine Gegenberichtigung verlangt wird, diese nur dann vornehmen soll, wenn er "der Auffassung ist, dass der berichtigte Gewinnbetrag wirklich dem Gewinn entspricht, der bei Geschäftsbeziehungen unter den Bedingungen des freien Marktes erzielt…
…an (vgl. Art. 4 Abs. 3 OECD-MA: Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung; siehe zB auch Art. 4 Abs. 5 DBA-SH: "Mittelpunkt der tatsächlichen Geschäftsleitung"). Der Ort der Geschäftsleitung - das abkommensrechtliche Kriterium für die Beurteilung der Doppelansässigkeit des "Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung" des Art. 4…
…ergibt sich im Regelfall erst aus dem Methodenartikel in den einzelnen DBA. Dieser kann zur Beseitigung einer Doppelbesteuerung in Anlehnung an Art. 23 OECD-MA vorsehen, dass der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers die auf im anderen Vertragsstaat ausgeübte Tätigkeit entfallenden Einkünfte aus unselbständiger Arbeit unter Progressionsvorbehalt…
…Art 15 OECD-MA an jenem Ort als ausgeübt, an dem sich der Arbeitnehmer aufhält (Gassner/Lang/Schuch, aaO., 287). Aus den beiden DBA Österreich - Polen geht hervor: Art 15 Unselbständige Arbeit (idF vom 2.10.1974, BGBl 384/75): (1) Vorbehaltlich der Artikel 16…
…Playa de Palma Mallorca Spain-Disco-Show-Dancing", ....), charakteristischer "performance" ("b.b.K....") und eindeutig darstellerischen Tätigkeit iR der "house DJ sets, percussion live sets, sax performances, animationes and art works, zählt jedenfalls zu dem von Art. 17 OECD-MA erfassten Personenkreis. Unter diesem Gesichtspunkt…
…der Monteurbestimmung des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA, wonach der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers bei kumulativem Vorliegen der drei oa. Voraussetzungen trotz Art. 16 Abs. 1 DBA-Spanien auch das ausschließliche Besteuerungsrecht an Vergütungen für im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit (private Aktivbezüge) hat. Art…
…explizit auszuschließen. Deshalb hätten die nach Maßgabe des Art 26 OECD-MA von der Schweiz ausgehandelten Amtshilfebestimmungen entsprechend der diesbezüglichen schweizerischen Abkommenspraxis weder eine Rückwirkung noch eine Rückanknüpfung, wobei dieser Grundsatz lediglich in den DBA mit den USA und Frankreich teilweise durchbrochen wird. Nach den…
…explizit auszuschließen. Deshalb hätten die nach Maßgabe des Art 26 OECD-MA von der Schweiz ausgehandelten Amtshilfebestimmungen entsprechend der diesbezüglichen schweizerischen Abkommenspraxis weder eine Rückwirkung noch eine Rückanknüpfung, wobei dieser Grundsatz lediglich in den DBA mit den USA und Frankreich teilweise durchbrochen wird. Nach den…
…explizit auszuschließen. Deshalb hätten die nach Maßgabe des Art 26 OECD-MA von der Schweiz ausgehandelten Amtshilfebestimmungen entsprechend der diesbezüglichen schweizerischen Abkommenspraxis weder eine Rückwirkung noch eine Rückanknüpfung, wobei dieser Grundsatz lediglich in den DBA mit den USA und Frankreich teilweise durchbrochen wird. Nach den…
…2003, UFS-Akt Bl 92: "Das DBA-Deutschland-1954 enthält kein dem Artikel 24 Abs. 3 OECD-MA nachgebildetes Betriebstättendiskriminierungsverbot. Dieses Abkommen vermag daher keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Gleichstellung der von beschränkt Steuerpflichtigen in Österreich unterhaltenen Betriebstätten mit jenen der unbeschränkt Steuerpflichtigen abzugeben. Die…
… Gassner, SWI 1999, 59), während dagegen andere Teile der Lehre und die Finanzverwaltung (abgeleitet aus Art 3 Abs 2 OECD-MA) die Maßgeblichkeit des innerstaatlichen Rechts (soweit sich das DBA verschweigt) bei der Auslegung betonen (so zB Loukota, SWI 2001, 203; landesrechtliche Theorie). Die Lehre…
…vorgenommen hat; andernfalls müsste der Qualifkationskonflikt durch ein Verständigungsverfahren bereinigt werden (letzter Satz in Z 8.10 des OECD-Kommentars zu Art 15 OECD-MA in EAS 3201 vom 24.1.2011"). Dass eine solche Diskriminierung wie sie etwa Art 5 (4) sc. EStG vorsieht…
…das DBA-Italien und auch nicht den Art. 15 des OECD-Musterabkommens gedeckte Vorgangsweise. Eine fiktive Ableitung von Besteuerungsrechten aus der Anzahl der Fahrten im Inland (C/Italien) und Ausland (Österreich/Deutschland) sei weder im DBA/dem OECD-MA noch im italienischen oder österreichischen Steuerrecht…
…Tätigkeiten zu werten. "Feste Einrichtung" in Liechtenstein Der in Art. 14 Abs. 1 DBA-Liechtenstein verwendete Begriff "feste Einrichtung" ist weder im OECD-Musterabkommen (OECD-MA) noch im DBA-Liechtenstein definiert, entspricht aber im Wesentlichen jenem der Betriebsstätte iSd Art. 5 OECD-MA bzw. Art…
…Arbeitnehmer jedenfalls für den Zeitraum der Auslandstätigkeit zufließen (Vogelsang, in Becker/Höppner/Grotherr/Kroppen, DBA, Art 15 OECD - MA Rz 233 mwN). Diese Voraussetzung sei hier erfüllt, sodass jedenfalls der erst im Monat 2/1991 ausbezahlte, tatsächlich aber das abgelaufene Jahr betreffende (und als Bilanzremuneration…