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UFSZ2L ZRV/0076-Z2L/02Antrag auf Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Zollbeträge wegen Irrtums der Zollbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.12.2003

…sind hiefür alle Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen. Es ist festzuhalten, dass die einfache Tatsache, dass den Zollbehörden ein Fehler unterlaufen ist, nicht ausreicht, um einen für den Beteiligten vernünftigerweise nicht erkennbaren Irrtum zu begründen. Was die genaue Art des Irrtums betrifft ist zu…

UFSZ2L ZRV/0290-Z2L/03Irrtum der Zollbehörde in Zusammenhang mit der Einreihung von "Kunststoffschweinchen" in die Kombinierte Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.01.2005

…die gegenständlichen Waren auch einer tarifarischen Beurteilung unterzogen hat und in der Folge keine Unstimmigkeiten zu den abgegebenen Erklärungen feststellte, einem aktiven Irrtum unterlag, indem sie die Waren antragsgemäß freigab. Für eine Abstandnahme von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach den Bestimmungen des Art. 220 Abs…

UFSZ2L ZRV/0248-Z2L/02Anwendung des Präferenzzollsatzes für Waren mit Ursprung in der Türkei; Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.02.2005

…im Beschwerdefall ein Irrtum im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK angenommen wird, liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Nacherhebung des Zollbetrages aus Vertrauensschutzgründen nicht vor: Zum einen hätte die Bf. unter Berücksichtigung der Art des Irrtums sowie der Erfahrung…

UFSZ3K ZRV/0070-Z3K/03Erstattung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 236 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.02.2006

…wurde der Konkurs eröffnet) nachträglich beigebrachten Beschwerdebegründung wurde ausgeführt, ein schutzwürdiges Vertrauen im Sinne des Art. 236 ZK sei dann gegeben, wenn die zuständigen Behörden die Grundlage für das Vertrauen geschaffen haben. Lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen sind und…

UFSZ2L ZRV/0135-Z2L/09Abweisung eines Erstattungsantrages nach Art. 239 ZK mangels Vorliegens besonderer Umstände in Bezug auf die Einreihung von Videokameras
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.01.2011

…beschränkt hat, ein (aktiver) Irrtum im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK zu sehen ist, da die Fehltarifierung von der Bfin bzw. von ihrem Vertreter vernünftigerweise zu erkennen gewesen wäre. Bei der Beurteilung, ob ein Irrtum vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind nach…

UFSW RV/3310-W/09Zurechnung der Einkünfte an den Stifter bei Vorliegen einer transparenten Stiftung; Beurteilung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2010Teil 1/3

…| Vergleichbar | | STIFTUNG AGRAM | stiftung | | Stiftungszweck | Widmung von Vermögen zu einem familiären Zweck | Jeder vom Stifter | | | | bestimmte Zweck, | o | | | sofern dieser erlaubt ist | | Art des Vermögens | Verselbständigtes…

UFSZ2L ZRV/0002-Z2L/02Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr, wenn die Ausfuhrwaren in der Bewilligung zur passiven Veredelung nicht enthalten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.11.2004Teil 1/2

…sind hiefür alle Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen. Es ist festzuhalten, dass die einfache Tatsache, dass den Zollbehörden ein Fehler unterlaufen ist, nicht ausreicht, um einen für den Beteiligten vernünftigerweise nicht erkennbaren Irrtum zu begründen. Was die genaue Art des Irrtums betrifft ist zu…

UFSZ2L ZRV/0216-Z2L/07Berechnung der Einfuhrabgaben für Waren, die nach passiver Veredelung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden durch die Kombination von Differenzmethode und Mehrwertmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.12.2009Teil 1/2

…Keine nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK Die Einwendung des Irrtums der Zollbehörde war erst nach Erlassung des angefochtenen Bescheides möglich, da die Behörde in völliger Verkennung der Rechtslage mit ihrem Bescheid vom 11.8.2006 die Abgaben nach Art…

UFSZ3K ZRV/0103-Z3K/05Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr, wenn die Ausfuhrwaren in der Bewilligung zur passiven Veredelung nicht enthalten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.08.2007

…Konkret sind hierfür alle Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen. Es ist festzuhalten, dass die einfache Tatsache, dass den Zollbehörden ein Fehler unterlaufen ist, nicht ausreicht, um einen für den Beteiligten vernünftigerweise nicht erkennbaren Irrtum zu begründen. Hinsichtlich der Art des Irrtums ist zu prüfen…

UFSZ1W ZRV/0038-Z1W/09Einreihung einer Ware, deren Hauptbestandteile Calcium und Vitamin D3 sind, in die Unterposition 2106 der Kombinierten Nomenklatur
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)09.11.2010Teil 1/2

…kein Irrtum der Zollbehörde im Sinne des Art.220 Abs.2 lit.b ZK und somit auch kein Grund für den Genuss eines Vertrauensschutzes vorliegt. Allerdings liegt in den Fällen, in welchen sich die Abgabenfestsetzungen als Ergebnis einer Beschau darstellen, ein aktiver Irrtum der Zollbehörde…

UFSZ2L ZRV/0302-Z2L/03- Zulässigkeit der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben gemäß Artikel 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK - Kein Verstoß der nachträglichen, buchmäßigen Erfassung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.01.2006

…204/96, Rz. 91) würde ein Handeln der Zollbehörden und die Ursächlichkeit dieses Handelns für den Irrtum verlangt werden. Würden der zu niedrigen, buchmäßigen Erfassung unrichtig angemeldete Tatsachen, nämlich ein falscher Warenursprung zugrunde liegen, würde ein erheblicher Irrtum, im Sinne des Art. 220 Abs. 12…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…die Begründungsausführungen in der (angeschlossenen) Berufungseingabe verwiesen, worin bereits zum einen auf die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO und zum anderen darauf hingewiesen worden sei, dass hier von einem aktiven Irrtum der Zollbehörde auszugehen sei, da diese schon bei der letzten Zollprüfung hinsichtlich der…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…die Begründungsausführungen in der (angeschlossenen) Berufungseingabe verwiesen, worin bereits zum einen auf die Heilungsmöglichkeit des Art.859 ZK-DVO und zum anderen darauf hingewiesen worden sei, dass hier von einem aktiven Irrtum der Zollbehörde auszugehen sei, da diese schon bei der letzten Zollprüfung hinsichtlich der…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/11Zollschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a) Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung eingeführten Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2013

…die Begründungsausführungen in der (angeschlossenen) Berufungseingabe verwiesen, worin bereits zum einen auf die Heilungsmöglichkeit des Art. 859 ZK-DVO und zum anderen darauf hingewiesen worden sei, dass hier von einem aktiven Irrtum der Zollbehörde auszugehen sei, da diese schon bei der letzten Zollprüfung hinsichtlich der…

UFSZ4I ZRV/0111-Z4I/03Einbeziehung einer drittländischen Mehrwertsteuer in den Zollwert; Abgrenzung "buchmäßige Erfassung" und "nachträgliche buchmäßige Erfassung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.08.2004

…in denen der Behörde im Zuge der Abfertigung alle Umstände offen gelegt wurden und aufgrund eines Irrtums der Zollbehörde kein Zoll vorgeschrieben wurde, eine buchmäßige Erfassung nur im Wege des Art 220 ZK möglich, sodass der Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne des Art…

UFSZ3K ZRV/0075-Z3K/03Erstattung von Einfuhrabgaben wegen irrtümlicher Anmeldung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)20.03.2006Teil 1/2

…wenn die Waren irrtümlich zu dem in der Anmeldung bezeichneten Zollverfahren angemeldet worden sind. Gemäß § 57 ZollR-DG hat die Ungültigerklärung der Anmeldung vor der Überlassung der Waren durch einen diesbezüglichen Vermerk auf der Anmeldung zu erfolgen; dieser ist eine Entscheidung im Sinne des Art…

UFSZ3K ZRV/0017-Z3K/09Voraussetzungen für die Nutzung des erweiterten Vertrauensschutzes bei nachträglicher buchmäßiger Erfassung wegen unrichtiger Präferenznachweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.07.2009

…nicht erfüllen. Gemäß Art. 220 Abs. 2 Zollkodex hätte wegen Gutgläubigkeit in Verbindung mit dem Irrtum der Behörden ("hätten wissen müssen") eine nachträgliche buchmäßige Erfassung nicht erfolgen dürfen. Die Beschwerdeführerin stellt daher den ANTRAG, auf ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt Villach vom…

UFSZ1W ZRV/0037-Z1W/05Liegt ein Irrtum iSd Art. 220 ZK vor? Direkte Bescheidzustellung an die rechtsfreundlich vertretene Partei?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2007

…die ausstellenden Behörden des Drittlandes wussten oder hätten wissen müssen, dass die Waren die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung nicht erfüllen. Dies ist vom Zollschuldner darzulegen und letztlich nachzuweisen (Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler Rz. 111 zu Art. 220 ZK). Ein aktiver Irrtum der Zollbehörde liegt…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/03Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.02.2006

…Begriff des Irrtums im Sinne dieser Vorschrift, weil die Behörde in einem solchen Fall nicht wirklich für den Fehler verantwortlich ist. Ein beachtlicher Irrtum liegt somit nur dann vor, wenn ihn die Zollbehörde begeht, nicht wenn sie ihm unterliegt (Gellert in Dorsch, Zollrecht-Kommentar3, Art…

UFSZ3K ZRV/0072-Z3K/12Aussetzung der Zahlungsverpflichtung bei einem Erlassantrag gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.08.2013

…iVm Art. 900 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO nicht erfüllt seien. Die belangte Behörde hätte bei rechtlich richtiger Beurteilung davon ausgehen müssen, dass die von der Bw unverzüglich vorgenommene Selbstanzeige bzw. Nachmeldung des zollrechtlichen Verstoßes dem Tatbestandmerkmal gleichzusetzen sei, als wenn die irrtümlich entzogene…