…sind hiefür alle Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen. Es ist festzuhalten, dass die einfache Tatsache, dass den Zollbehörden ein Fehler unterlaufen ist, nicht ausreicht, um einen für den Beteiligten vernünftigerweise nicht erkennbaren Irrtum zu begründen. Was die genaue Art des Irrtums betrifft ist zu…
…die gegenständlichen Waren auch einer tarifarischen Beurteilung unterzogen hat und in der Folge keine Unstimmigkeiten zu den abgegebenen Erklärungen feststellte, einem aktiven Irrtum unterlag, indem sie die Waren antragsgemäß freigab. Für eine Abstandnahme von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung nach den Bestimmungen des Art. 220 Abs…
…Bezeichnung "Tarifierung Zelt/Pavillon", sowie der Erstattung des Zolles zur Zollanmeldung CRN ************** als Ergebnis einer nachträglichen Prüfung nach Art. 78 ZK, sei davon auszugehen, dass das Zollamt einem Irrtum unterlegen ist. Dieser Irrtum habe aber von der Beschwerdeführerin erkannt werden können. Bereits im Jahr 2004…
…im Beschwerdefall ein Irrtum im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b ZK angenommen wird, liegen die Voraussetzungen für ein Absehen von der Nacherhebung des Zollbetrages aus Vertrauensschutzgründen nicht vor: Zum einen hätte die Bf. unter Berücksichtigung der Art des Irrtums sowie der Erfahrung…
…wurde der Konkurs eröffnet) nachträglich beigebrachten Beschwerdebegründung wurde ausgeführt, ein schutzwürdiges Vertrauen im Sinne des Art. 236 ZK sei dann gegeben, wenn die zuständigen Behörden die Grundlage für das Vertrauen geschaffen haben. Lediglich solche Irrtümer, die auf ein Handeln der zuständigen Behörden zurückzuführen sind und…
…beschränkt hat, ein (aktiver) Irrtum im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK zu sehen ist, da die Fehltarifierung von der Bfin bzw. von ihrem Vertreter vernünftigerweise zu erkennen gewesen wäre. Bei der Beurteilung, ob ein Irrtum vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind nach…
…UZK für Präferenzen. Wird die Präferenzbehandlung von Waren im Rahmen einer Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden eines Landes oder Gebiets außerhalb des Zollgebiets der Union gewährt, so gilt eine von diesen Behörden ausgestellte Bescheinigung, die sich als unrichtig erweist, als Irrtum im Sinne des Art. 119 Absatzes…
…Irrtum der Beschwerdeführerin anzulasten. Die Beschwerdeführerin habe von der Richtigkeit der Tarifierung ausgehen können. Hinzu komme noch, dass die Beschwerdeführerin ein namhaftes Speditionsunternehmen mit der Tarifierung und Verzollung beauftragt habe. Die Voraussetzungen für die Erstattung der bereits bezahlten Zollabgaben aus Billigkeitsgründen im Sinne des Art…
…| Vergleichbar | | STIFTUNG AGRAM | stiftung | | Stiftungszweck | Widmung von Vermögen zu einem familiären Zweck | Jeder vom Stifter | | | | bestimmte Zweck, | o | | | sofern dieser erlaubt ist | | Art des Vermögens | Verselbständigtes…
…auszugehen, die der EuGH in den zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen aufgestellt hat. Danach ist eine konkrete Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls erforderlich, wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Wie bereits unter 1. ausgeführt, besteht…
…sind hiefür alle Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen. Es ist festzuhalten, dass die einfache Tatsache, dass den Zollbehörden ein Fehler unterlaufen ist, nicht ausreicht, um einen für den Beteiligten vernünftigerweise nicht erkennbaren Irrtum zu begründen. Was die genaue Art des Irrtums betrifft ist zu…
…unterblieben sei, sei die Einfuhrzollschuld gemäß Art. 203 ZK entstanden. Es liege aufgrund der Art des Irrtums, der Berufserfahrung und der Sorgfaltsverletzung ein Fall offensichtlicher Fahrlässigkeit vor. Mit Eingabe vom 27. Mai 2013 wurde dagegen unter Wiederholung des bisherigen Vorbringens Beschwerde (nunmehr Vorlageantrag) eingebracht. Es…
…dass ein Anspruch auf Erstattung gemäß Art. 14 Abs. 3 des Steuerabkommens Liechtenstein bestehen kann, wenn eine betroffene Person von einer unzutreffenden Vorstellung vom Inhalt und den Folgen der Erklärung ausgegangen ist und aus den Umständen dem Erklärungsempfänger ein solcher Irrtum offenbar auffallen musste (vgl…
…Parteistellung eingeräumt worden ist. Nach der Bestimmung des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK haben die zuständigen Zollbehörden von einer Nacherhebung von Eingangsabgaben abzusehen, wenn drei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind. Die ursprüngliche Nichterhebung der Abgaben muss auf einen Irrtum der zuständigen Behörden zurückzuführen sein…
…Keine nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK Die Einwendung des Irrtums der Zollbehörde war erst nach Erlassung des angefochtenen Bescheides möglich, da die Behörde in völliger Verkennung der Rechtslage mit ihrem Bescheid vom 11.8.2006 die Abgaben nach Art…
…Konkret sind hierfür alle Umstände des jeweiligen Falles zu prüfen. Es ist festzuhalten, dass die einfache Tatsache, dass den Zollbehörden ein Fehler unterlaufen ist, nicht ausreicht, um einen für den Beteiligten vernünftigerweise nicht erkennbaren Irrtum zu begründen. Hinsichtlich der Art des Irrtums ist zu prüfen…
…Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes verlangen (BFH 10.3.2011, VII B 133/10). Die Bf. irrt daher, wenn sie meint, auch alle anderen Wirtschaftsbeteiligten wären durch eine solche VZTA vor Nachforderungen geschützt. Aus all diesen Gründen ist daher von einem aktiven Irrtum der Zollbehörde iSd Art…
…einen Irrtum im Sinne des Art. 119 ZK bewirken. Jedenfalls stehe fest, dass die Abgabenerhebung auf ein Handeln der zuständigen Behörden und nicht etwa auf eines, das in der Sphäre der Bf liegen würde, zurückzuführen sei. Insofern liege im Gegenstand der geforderte aktive Irrtum im…
…kein Irrtum der Zollbehörde im Sinne des Art.220 Abs.2 lit.b ZK und somit auch kein Grund für den Genuss eines Vertrauensschutzes vorliegt. Allerdings liegt in den Fällen, in welchen sich die Abgabenfestsetzungen als Ergebnis einer Beschau darstellen, ein aktiver Irrtum der Zollbehörde…
…an die Bundesanstalt Statistik Österreich als Auftragsverarbeiterin der Registerbehörde zu melden: 1. bei direkten wirtschaftlichen Eigentümern: a) Vor- und Zuname; b) sofern diese über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises; c) Geburtsdatum und Geburtsort; d) Staatsangehörigkeit; e) Wohnsitz…