…abschließende Rechnungsbetrag wurde vom Beschäftigerbetrieb an die Berufungswerberin bezahlt, welche ihrerseits die beschäftigten Personen (nach einem eigens vereinbarten Stundensatz) entlohnte. Die eingesetzten Arbeitskräfte waren der Autorität der Beschäftigerbetriebe unterworfen, hatten sich an die vorgegebenen Arbeitszeiten zu halten, erhielten Weisungen gleich den eigenen Dienstnehmern der Betriebe…
…Nachschau) zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006, 2007 und 1-5/2008 wurden folgende steuerliche Feststellungen getroffen (siehe auch Betriebsprüfungsbericht vom 19.9.2008): Die Arbeiten seien zum Großteil durch ausländische Arbeitskräfte durchgeführt worden, welche von portugiesische Unternehmen zur Arbeitsverrichtung nach Österreich entsandt…
…§ 147 BAO (Bundesabgabenordnung) durchgeführten Betriebsprüfung zur Umsatzsteuer und einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für den Zeitraum 2004 und 2005 wurden folgende steuerliche Feststellungen getroffen (siehe auch Betriebsprüfungsbericht vom 23.9.2008): Die Arbeiten wären zum Großteil durch ausländische Arbeitskräfte durchgeführt worden, welche von portugiesische Unternehmen zur…
…haben, dass er ein Angestellter des Bw gewesen sei. Er hätte jederzeit die Arbeit beenden und nach Polen zurückgehen können. Er habe dem Bw niemals Arbeitskräfte überlassen, da er keine Angestellten hatte. Anlässlich der Firmengründung mit der Gattin habe er ein neues Briefpapier drucken lassen…
…wurde folgende nunmehr streitgegenständliche Feststellung getroffen: Für die von der ungarischen Firma V.. in den Jahren 1998 und 1999 erbrachten Leistungen im Ausmaß von ATS 756.000,- (1998) und ATS 960.000,- (1999) ging der Betriebsprüfer vom Vorliegen einer Arbeitskräftegestellung im Sinne des § 98 Abs…
…Kapitel VII, Punkt 1.1b und die dort zitierte Judikatur). Nachdem die V GesmbH mit der Überlassung von Arbeitskräften an die VA GesmbH & Co KG auf dem Werksgelände des Entlehners keinerlei Verfügungsmacht innehat, kann sie dort demgemäß keine Betriebsstätte betreiben. Es erübrigt sich daher auf…
…Nachdem die V GesmbH mit der Überlassung von Arbeitskräften an die VA GesmbH & Co KG auf dem Werksgelände des Beschäftigers keinerlei Verfügungsmacht innehat, kann sie dort demgemäß keine Betriebsstätte betreiben. Vor dem Hintergrund dieser Sach- und Rechtslage kommt der Berufungswerberin entsprechend der oben dargelegten Judikatur…
…als Dienstnehmer. Es fehle daher bereits an einer für die Zurechnung als Dienstnehmer der E Gesellschaft m.b.H. notwendigen Weisungsausübung und Weisungsbefugnis der E Gesellschaft m.b.H. Die polnischen Arbeitskräfte seien daher ausschließlich der Firma "RM" bzw. deren Inhaber, Herrn J W, zuzurechnen…
…taxativ aufgezählt sind. Gemäß § 98 Z 3 EStG führen Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsstätte iSd § 29 BAO zur beschränkten Steuerpflicht und somit zu einem inländischen Steueranspruch. Die Besteuerung hat im Weg der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG…
…sich bei den Zahlungen der Fa. DG an die Firma EM CZ in den Jahren 2006 und 2007 (2006 € 45.675,00, 2007 € 47.833,00) um Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung im Sinne des§ 99 Abs. 1 Z…
…angedachte "Einvernehmen" aus der Sicht der Berufungswerberin hergestellt ist, wenn - wie von Ihnen in der Berufung erwähnt - 70% der für die Arbeitskräfteüberlassung geleistetenZahlungen in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzugssteuer einbezogen werden." Die Bw. beantwortete den Vorschlag des Finanzamtes mit E-Mail vom 14…
…die Dienste teilweise nicht im Haushalt des Erblassers, bzw. nicht vom Erwerber geleistet worden seien (Essen, Wäsche). Zudem sei durch Gartenarbeit und Botengänge nicht eine volle Arbeitskraft ersetzt worden. Dagegen wendet Ing. JD, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, am 10. Juli 2007 mit Antrag auf Entscheidung über…
…lassen und würde im Gegensatz zu anderen Pools nur diplomiertes Pflegepersonal vermitteln. Zur Dienstnehmereigenschaft wurde ausgeführt, dass gegen den Bw. ein Verwaltungsstrafverfahren wegen unberechtigter Ausübung des Gewerbes der Arbeitskräfteüberlassung geführt, er jedoch in diesem Verfahren vom UVS Niederösterreich freigesprochen worden wäre. Der Bescheid vom 25…
…tw. im Beisein einzelner Mitarbeiter), die Endverhandlung mit dem Kunden führt und jene Arbeiten aussucht, die dem Kunden vorgelegt werden. Es wird daher von der Betriebsprüfung festgehalten, dass bei Vervielfältigung der Arbeitskraft in diesem Ausmaß die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 Z. 1 4. Satz…
…nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung (VwGH 27.Oktober 1976, 85/14/0010 und 19. Dezember 2002, 99/15/0191) in Fällen der Arbeitskräfteüberlassung, der Beschäftiger ausnahmsweise dann als Arbeitgeber anzusehen sei, wenn ihm ein unmittelbares (nicht nur vom Gesteller abgeleitetes) Weisungsrecht zustehe. Die bloße gesellschaftsrechtliche Verflechtung allein…
…von Produktionsmitarbeiter mit der entsprechenden Qualifikation für die Durchführung der Schweißarbeiten im Rahmen der Organisation des Betriebes des Bw. Der Unabhängige Finanzsenat kommt daher zu dem Schluss, dass es im vorliegenden Fall um die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung handelt. Das Gestellungsentgelt unterliegt gem. …
…§ 144 BAO stellte der Prüfer sinngemäß Folgendes fest: Die Bw habe in den geprüften Jahren an ein deutsches Personalgestellungsunternehmen grundsätzlich abzugssteuerpflichtige Vergütungen für die Überlassung von Arbeitskräften bezahlt. Auf Antrag des deutschen Unternehmens habe das zuständige Finanzamt zeitlich befristet eine Entlastung an der Quelle gestattet…
…Bw abgekürzt, durchgeführten gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) wurde bei der am 23.5.2006 abgehaltenen Schlussbesprechung handschriftlich Folgendes festgehalten: "Die endgültige Abklärung, ob das DBA Großbritannien - Österreich die Abzugsbesteuerung im Falle von Arbeitskräfteüberlassung ausschließt, wird mit dem Fachbereich des FA Bregenz besprochen. Eine telefonische…
… 26 Z 4 EStG 1988 vorzunehmen. Ein allenfalls vorhandener Dienstreisebegriff gemäß lohngestaltender Vorschrift des Beschäftigerbetriebes gelte für die überlassenen Arbeitskräfte nicht. Durch die unrichtige Versteuerung der Reisekostenersätze ergäbe sich daher (für die Kalenderjahre 1999 und 2000) eine Nachforderung-Lohnsteuer in Höhe von S 1.523…
…=Lernerfordernis) -Diplomarbeit(=Lernerfordernis) Allein auf Grund dieser Tatsache kann man den Umfang der Ausbildung ersehen. Somit war für die Dauer des Ausbildungsweges auf jeden Fall die volle Arbeitskraft meiner Tochter in quantitativer Hinsicht gebunden (VwGH 8.11.2008, 2007115/0050 und VwGH 8.7.2009…