…gerichtlich - auszutragen? Wer ist für die Sozialversicherungsbelange des Arbeitnehmers verantwortlich? Rz 925: Ist in Fällen der internationalen konzerninternen Arbeitskräftegestellung auf Grund der obigen Beurteilung der (inländische) Beschäftiger als Arbeitgeber anzusehen, so unterliegen auch direkte Zahlungen des ausländischen Überlassers an die Arbeitnehmer dem inländischen Lohnsteuerabzug, wenn…
…kommt es für Zwecke der abkommensrechtlichen Behandlung dieser deutschen Arbeitnehmer im Rahmen des Art. 15 DBA Deutschland zunächst darauf an, ob ein Fall einer echten Arbeitskräfteüberlassung vorliegt, also eine reine "Passivleistung" der D-GmbH. So gilt nämlich das Erkenntnis des VwGH vom 22.05.2013…
Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…
…4*** tätig. Herr ***Bf*** hat aus diesem Titel einen mündlichen Vertrag als Pauschalauftrag abgeschlossen. Herr ***Bf*** hat keine eigenen Betriebsmittel und verrechnet an die oben angeführten Dienstgeber lediglich seine Arbeitskraft. Unseres Erachtens ist daher Herr ***Bf*** nicht im Werkvertrag für die Auftraggeber tätig, sondern stellt…
…worden. Die Rechnungen über insgesamt 50.700,01 Euro seien bar bezahlt worden. Es liege eine Arbeitskräfteüberlassung vor und die Bf sei zum wirtschaftlichen Arbeitgeber geworden. Da von der Fa. A keine freiwillige Lohnsteuerzahlung in Österreich erfolgt und daher auch kein Befreiungsschein ausgefertigt worden sei…
…und 2. geltend. Im Zuge der Außenprüfung durch das Finanzamt für den Zeitraum 5/2014 bis 03/2015 wurde eine Niederschrift vom 22.01.2015 mit einer gemäß § 20 Arbeitskräftsüberlassunggesetz (AÜG) zur Auskunft verpflichtenden Person (Überlasser/in bzw. Beschäftigter/in) im gegenständlichen Fall J., Geschäftsführer…
…27.01.2015 ergingen an die Bf Haftungsbescheide für die Jahre 2010-2013. Darin wird ausgeführt, dass für die Vergütungen von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung ein Steuerabzug gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG vorzunehmen sei. Es wird erneut auf die oben genannten Bestimmungen der …
…abschließende Rechnungsbetrag wurde vom Beschäftigerbetrieb an die Berufungswerberin bezahlt, welche ihrerseits die beschäftigten Personen (nach einem eigens vereinbarten Stundensatz) entlohnte. Die eingesetzten Arbeitskräfte waren der Autorität der Beschäftigerbetriebe unterworfen, hatten sich an die vorgegebenen Arbeitszeiten zu halten, erhielten Weisungen gleich den eigenen Dienstnehmern der Betriebe…
…Nachschau) zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006, 2007 und 1-5/2008 wurden folgende steuerliche Feststellungen getroffen (siehe auch Betriebsprüfungsbericht vom 19.9.2008): Die Arbeiten seien zum Großteil durch ausländische Arbeitskräfte durchgeführt worden, welche von portugiesische Unternehmen zur Arbeitsverrichtung nach Österreich entsandt…
…§ 147 BAO (Bundesabgabenordnung) durchgeführten Betriebsprüfung zur Umsatzsteuer und einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung für den Zeitraum 2004 und 2005 wurden folgende steuerliche Feststellungen getroffen (siehe auch Betriebsprüfungsbericht vom 23.9.2008): Die Arbeiten wären zum Großteil durch ausländische Arbeitskräfte durchgeführt worden, welche von portugiesische Unternehmen zur…
Wird eine Dienstnehmerin einer in Italien ansässigen Körperschaft - die eine im Bereich der Eisenbahninfrastruktur tätige, 100-prozentige Tochtergesellschaft der Italienischen Staatsbahnen FF.SS. (Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A.) ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen…
…DBA-Ö/Deutschland erwirkt werden könne. Es wurde dies damit begründet, dass der Steuerabzug indirekt die Arbeitslöhne der polnischen Arbeitskräfte treffe und Art. 15 DBA-Ö/Polen dieses Besteuerungsrecht aufrechterhalte. EAS 3284 erging sodann im Rahmen eines hierzu eingeleiteten Rechtsmittelverfahrens. Es war in diesem Zusammenhang…
…99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug wirtschaftlich betrachtet eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht gesehen Artikel 15 des DBA das inländische Besteuerungsrecht aufrechterhält. In EAS 3284 wurde in der Folge eingeräumt, dass unter…
… 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug aus wirtschaftlicher Sicht gesehen eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht gesehen Artikel 15 des DBA das inländische Besteuerungsrecht aufrechterhält. Es ist einzuräumen, dass bei dieser Rechtsbeurteilung auch…
…um eine konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung handelt oder um eine solche zwischen fremden Unternehmen. Der deutsche Wortlaut der Bestimmung könnte allerdings den Eindruck erwecken, dass nicht nur Dienstleistungen eines Unternehmens eine Dienstleistungsbetriebstätte für das Unternehmen begründen können, sondern dass es im Fall des Arbeitskräfteverleihs auch ausreichen könnte…
…mit einer polnischen Gesellschaft einen Arbeitsgestellungsvertrag ab, auf Grund dessen polnische Arbeitskräfte auf österreichischen Baustellen der österreichischen Gesellschaft eingesetzt werden, so trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken von innerstaatlichem Recht und…
Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…
…den Entsendungszeitraum (August 2003 bis Mai 2004) die österreichische Tochtergesellschaft die Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt (siehe hierzu LStR 2002 Rz 923 und Rz 924), dann liegt aus steuerlicher Sicht kein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung vor und Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland kommt diesfalls daher nicht zur Anwendung…
…Frankreich zu jenen Ländern zählt, die - wie Österreich - grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellungen nicht gegenüber inländischen diskriminieren, ist nicht zu erwarten, dass der Arbeitsgestellungsvertrag mit der österreichischen Muttergesellschaft auf französischer Seite steuerlich nicht anerkannt wird, wenn er unter gleichen Bedingungen wie innerfranzösische Arbeitskräftegestellungsverträge abgeschlossen wird. Bundesministerium für…
…183-Tage-Klausel keinen deutschen Besteuerungsanspruch aufleben lässt, so bezieht sich dies nur auf jene Fälle, in denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich ein Fall einer Arbeitskräfteüberlassung und nicht jener einer Arbeitskräftevermittlung vorliegt. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…