…und Ertrag falle somit auch die Lohnsummensteuer in den Anwendungsbereich der zwischenstaatlichen Verträge, da sie einen Teil der Gewerbesteuer darstelle. Aufgrund der Tatsache, dass die Kommunalsteuer eine Nachfolgesteuer der Lohnsummensteuer ist - dies habe auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigt - sei daher auch die Kommunalsteuer vom DBA eingeschlossen…
…des Arbeitsortes im Sinne des Schlussprotokolls zum genannten DBA bedarf somit keiner weiteren Überprüfung. Strittig ist, ob die im Tätigkeitsstaat Deutschland entrichtete Einkommensteuer auf die im Wohnsitzstaat Österreich vorgeschriebene Einkommensteuer anzurechnen ist. Alle Sachverhalte, die vom persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des DBA Deutschland erfasst sind…
…der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002 (DBA-BRD) lautet: "(1) Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 20 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden…
…kein Wohnsitz vorgelegen sei, beseitigt (Eingabe der Bw. im Rahmen einer Vorhaltsbeantwortung vom 1. April 2003). Das Erbschaftsteueräquivalent fällt, wie auch in der Stellungnahme des Finanzamtes zutreffend ausgeführt wird, in den Anwendungsbereich des DBA E u. V, BGBl. 221/1955. Art. 24 Abs.5 dieses…
…betreffend den Anwendungsbereich des DBA Italien ist diese Auslegung ableitbar. Ein Anrechnungsvortrag, wie er von der Bw. gefordert wird, hieße, dass anzurechnende Steuer ausländischer Quellen mit anderen Einkünften folgender Jahre verrechnet würde. Dieser Wortsinn kann dem DBA CSSR aber auch bei weiter Auslegung unter Berücksichtigung…
…derartiger Anrechnungsvorträge wäre die verwaltungsaufwendigere Lösung und ist daher der Anrechnungsvortrag auch unter diesem Gesichtspunkt abzulehnen. Demnach ist auch im Berufungsfall im Anwendungsbereich des DBA Kanada die beantragte Anrechnung von im Jahre 1998 in Kanada entrichteter Quellensteuer in Höhe von ATS 35.779,-- im Jahr…
…Abs. 2 DBA in den sachlichen Anwendungsbereich des DBA. Er teilt das Schicksal der Stammabgabe und ist grundsätzlich wie diese anzurechnen. Allerdings ist zu beachten, dass nach Art. 23 Abs. 2 lit. b DBA die Anrechnung der ausländischen Steuer mit dem Betrag begrenzt ist, der…
…im Ausland nachweisen muss, sondern lediglich die Ansässigkeit. "Selbst wenn man davon ausginge, dass im Anwendungsbereich der DBA eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen auch dann besteht, wenn sich die Behörde der Möglichkeit der Amtshilfe bedienen kann, kann eine derartige Mitwirkungspflicht nicht begründen, warum die Abkommensvorteile…
…vor: Das DBA Schweiz entspreche dem OECD-Musterabkommen, weshalb dieses zu seiner Auslegung heranzuziehen sei. Die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten seien mangels EU- bzw. EWR-Mitgliedschaft der Schweiz zwar nicht unmittelbar zu berücksichtigen, jedoch sei einzuräumen, dass das Diskriminierungsverbot nach DBA Schweiz "im Rahmen seines Anwendungsbereiches im…
…vor: Das DBA Schweiz entspreche dem OECD-Musterabkommen, weshalb dieses zu seiner Auslegung heranzuziehen sei. Die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten seien mangels EU- bzw. EWR-Mitgliedschaft der Schweiz zwar nicht unmittelbar zu berücksichtigen, jedoch sei einzuräumen, dass das Diskriminierungsverbot nach DBA Schweiz "im Rahmen seines Anwendungsbereiches im…
…4 EStG. Durch die lex specialis des DBA-Diskriminierungsverbotes wird der persönliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 4 EStG auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt, weil nur so die Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung erreicht werden kann (vgl. Loukota, SWI 2/2005, 056, Das DBA-Diskriminierungsverbot - Eine Bestandsaufnahme der Verwaltungspraxis; sowie…
…C-403/03, Rs Schempp). Prüfungsmaßstab für die DBA Normen ist daher Art 12 EGV. Allein die Feststellung einer Diskriminierung im Anwendungsbereich des EGV begründet jedoch noch keinen Verstoß gegen Art 12 Abs 1 EGV. Auch bei Fällen von offener Diskriminierung aG der Staatsbürgerschaft können…
…zu Doppelbesteuerungen kommen, die vom DBA nicht ausgeschlossen werden (vgl Djanani, Internationales Steuerrecht2, 202). Im Jahr 1992 wurden Vergütungen für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstungen aus dem Anwendungsbereich des Art 12 des DBA-Musterabkommen herausgenommen (vgl Djanani, aaO…
…Nicht-Tätigkeitsstaat den Arbeitseinsatz im anderen Vertragsstaat. Damit ein Steuerpflichtiger unter den Anwendungsbereich der Grenzgängerregel fällt, müssen sowohl der Wohnsitz als auch der Arbeitsort in der Nähe der Grenze liegen. Das DBA Schweiz sieht keine bestimmte Grenzzone vor. Im Verhältnis zur Schweiz ist davon auszugehen…
…Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Farkas, vom 29. Mai 2012 betreffend Abweisung eines Antrags auf DBA-Quellensteuerentlastung entschieden: Der angefochtene Bescheid vom 29. Mai 2012 sowie die Berufungsvorentscheidung vom 29. Juli 2012 werden gemäß § 289 Abs…
…vom 28. Oktober 2002, UFS-Akt Bl 38: "Gemäß Artikel 24 Abs. 2 DBA-Schweiz darf die Besteuerung einer im Inland unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass…
…7 iVm Art. 23 Abs. 2 DBA Ö/FL). Hinsichtlich Ihrer Ausführungen betreffend die Besteuerung von Geschäftsführerbezügen im Anwendungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem zitierten DBA mit Deutschland, werde auf das ausführliche Schreiben vom 28.10.2004, das nochmals in Kopie beigelegt…
…auf die Einkünfte, die in Italien besteuert werden dürfen, entfällt." Artikel 4 Abs 1 DBA-Italien: "Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthaltes…
…selbst wenn das DBA-Malta nicht im dargelegten Sinne auszulegen ist, wäre für die berufungswerbende Gesellschaft nichts gewonnen. Es bestehen nämlich erhebliche Bedenken, ob gegenständlich ausreichend außersteuerliche Gründe für die gewählte Vorgangsweise der Errichtung einer Finanzierungsgesellschaft mit Sitz auf Malta vorliegen. Durch den Anwendungsbereich des …
…die Anspruchsvoraussetzungen dieser Steuerbefreiungsnorm als insgesamt erfüllt an, bzw. erstreckte sie damit im Sinne der Berufungsentscheidung RV/0016-F/04 des UFS auch im vorliegenden Fall aufgrund Vorliegens einer deutschen Arbeitgeberin den persönlichen Anwendungsbereich des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 wegen des Anwendungsvorranges…