…Firma BRG arbeite. Laut Aktenlage und Angaben in den Berufungsschriftsätzen hat die Tochter der Bw die Reifeprüfung bis dato nicht bestanden und ist auch zu keinem Termin mehr zur Prüfung angetreten. Laut Angaben des rechtlichen Vertreters sei die Tochter beim Prüfungstermin 14. März 2003 unmittelbar…
…Prüfungsangst und der Prüfungsphobie die Erlaubnis von ihr erhalten habe, zu der bereits anberaumten Ergänzungsprüfung nicht antreten zu müssen. Der Bw. ist zwar prinzipiell Recht zu geben, dass Erkrankungen die Berufsausbildung auf begrenzte Zeit unterbrechen können, jedoch ist für die Behauptung, dass ein Antritt zur…
…Das wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Reifeprüfung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den von der Externistenreifeprüfungskommission festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (vgl hiezu nochmals VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050)…
…zutreffe, ob dies (verglichen mit der zu erwartenden "üblichen" Korrekturzeit) ein ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis darstelle und ob sich dadurch der neuerliche Antritt zur Prüfung überhaupt und zutreffendenfalls um welchen Zeitraum verzögert habe. Der Unabhängige Finanzsenat richtete an die Fakultät für BEZEICHNUNG folgendes Auskunftsersuchen gemäß …
…erkennbar war. Unser Mandant wird entsprechende Nachweise vorlegen, dass sein Sohn um die Ablegung der Prüfungen sehr bemüht war und eifrig darauf hingearbeitet hat, jedoch ein früherer Antritt zur Prüfung begründbar nicht möglich war...." Im Vorlageantrag vom 19. Juni 2009 ergänzte der Bw. sein diesbezügliches…
…kann, wann es zu einer Wiederholungsprüfung antritt, sondern ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg nur dann vorliegt, wenn der Antritt zur Wiederholungsprüfung innerhalb angemessener Zeit erfolgt. Grundsätzlich ist daher eine Wiederholung der Reifeprüfung beim nächsten Prüfungstermin zu fordern. Bei Hinzutreten besonders berücksichtigungswürdiger Umstände…
…zu lösen. Ihr Nicht-Antritt zur dritten Prüfung aus i sei mehr als gerechtfertigt. Eine weitere Prüfung hätte nicht nur negative Folgen in diesem Fach, sondern für alle restlichen Fächer. Sie hätte kein Recht mehr eine Prüfung abzulegen und auch nicht das Finanzamt. Ihr Ziel…
…entspricht, bezieht sich dieses Alterserfordernis auf den Zeitpunkt der Zulassung zur Hauptprüfung. Hat der Prüfungskandidat vor dem Antritt zur Externistenprüfung eine Schule besucht und eine oder mehrere Stufen dieser Schule nicht erfolgreich abgeschlossen, so darf er zur Externistenprüfung über eine Schulstufe der betreffenden Schulart (Form…
…eine Ausbildung (Lehre) absolviert habe und im Zeitraum zwischen Lehrzeitende bis zum Antritt zur Lehrabschlussprüfung keine Berufsausbildung bzw. keine Anspruchsvoraussetzungen im Sinne der genannten Bestimmungen vorgelegen seien. In den Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz werde wie folgt ausgeführt: "Die Berufsausbildung ist grundsätzlich abgeschlossen, wenn die letzte Prüfung…
…des Bw. bis zu diesem Zeitpunkt zu den letzten Prüfungen angetreten ist, was aber nicht ausschließt, dass der Entschluss, das Studium abzubrechen, mit diesem Zeitpunkt nicht deckungsgleich ist. Für einen späteren Studienabbruch spricht auch eindeutig, dass der Antritt zur letzten Prüfung erst am 25. Juni…
…nützen kann, es handle sich jedoch nicht um eine Stelle als e. Und so sei es noch nicht sicher, ob er diesen Herbst oder zu einem späteren Termin zur Lehrabschlussprüfung antritt, da er für die Stelle bei obgenannter Firma auch einiges zu lernen hat, und…
…für die Anmeldung zur Berufsreife(teil)prüfung. Für die Gewährung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag sollte daher ergänzend auf die zeitliche Dauer der erforderlichen Vorbereitungskurse und auf deren bestätigten ausreichenden Besuch abgestellt werden. Darüber hinaus erscheine die Begrenzung auf vier Monate Anspruchsdauer pro Antritt zu einer…
…der Prüfung bis 2012 entspricht den Tatsachen, weil danach Ferien waren, danach gab es noch keine Termine bzw. war es finanziell nicht möglich. ich melde mich jetzt, da jetzt wieder Prüfungsanmeldungen und auch Antritt möglich sind. N. trat am 19.3.2013 zur BE Prüfung…
…in zwei Gegenständen eine negative Beurteilung, sodass der Antritt zur Reifeprüfung für ihn frühestens nach dem Feststehen der Ergebnisse der Wiederholungsprüfungen im September 2000 möglich war. Laut Verwaltungsgerichtshof manifestiert sich im Fall des Besuches einer Maturaschule das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um…
…Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen. Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen wird nicht schon dann in Abrede zu stellen sein, wenn ein Kind mit vorgesehenen Prüfungen durch einige Zeit in Verzug gerät. Eine Ausbildung jedoch, bei der das Kind während langer Zeit zu keiner Prüfung antritt…
…Bemühen treten, die Externistenreifeprüfung abzulegen.Dies erfordere den Antritt zu den einschlägigen Prüfungen innerhalb angemessener Zeit. Da das Kind A seit dem 27. September 2004 zur Ablegung von Zulassungsprüfungen im Rahmen der Externistenreifeprüfung gemeldet sei und im Kalenderjahr 2005 keine Prüfungen abgelegt habe, könne die…
…dass der Besuch der Schulstunden im Schuljahr 2002/03 als außerordentliche Schülerin weder in einer lehrplanmäßigen Form zur Erlangung eines Berufes, sondern nach frei zusammengestellten Einzelstunden erfolgte, noch es möglich und daher auch nicht beabsichtigt war, eine erworbene Qualifikation durch Ablegung von Prüfungen zu dokumentieren…
…den Antritt zum zweiten und dritten Teil die positive Absolvierung des jeweils vorangegangenen Teils ist. Als erwiesen anzunehmen ist ferner, dass sich die Tochter ab dem 15.1.2006 für den ersten Teil des Aufnahmetests vorbereitet hat und am 1.4.2006 zur Prüfung angetreten…
…Als Nachtermin sei ihm der Oktober 2006 bzw. der März 2007 genannt worden, er werde im März 2007 zur Prüfung antreten. Da er in den Monaten Juli, August und September gelernt hätte, hätte er sich in Schulausbildung befunden. Nach abweisender Berufungsvorentscheidung legte die Berufungswerberin im…
…vorbereitet. Das wird dann anzunehmen sein, wenn die Vorbereitung auf die Ablegung der Reifeprüfung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt und das Kind zu den von der Externistenreifeprüfungskommission festgesetzten Terminen zu den Prüfungen antritt (vgl. auch hiezu das Erkenntnis VwGH 18.11.2008…