…Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen ( § 33 Abs. 1 EStG 1988 ) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung ( § 45 ASVG ) für einen…
…das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsvermittelnden Elternteils und seines Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht…
…Oktober 2008 zu gewähren sein. Für den Fall, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe für die drei mj. Kinder (auch) für die vorangeführten Zeiträume tatsächlich zu Recht bestehen sollte, seien auch die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mehrkindzuschlages für das Kalenderjahr 2009 gegeben. Mit Berufungsvorentscheidung vom…
…April 2010 betreffend Antrag auf Mehrkindzuschlag 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Mehrkindzuschlag für 2009 aufgrund der Verhältnisse des Jahres 2008 wird mit einer Gutschrift in Höhe von 436,80 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) brachte am…
…Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen…
…die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. 2. Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Abweisung des Antrags auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2006 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen…
…abhängig vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Dabei darf das Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteiles und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten einen Betrag von €…
…Monate im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das sie den Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt hat, den Grenzbetrag von € 55.000 nicht überschreitet. Das zu versteuernde Einkommen der Bw. und das zu versteuernde Einkommen des (Ehe…
…Bescheid über den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2011 auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. stellte beim Finanzamt im Jänner 2011 einen Antrag auf den Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse…
…die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages und des Mehrkindzuschlages. Dieser Eingabe legte er eine Bestätigung vom 27. Jänner 2006, nach der seine Kinder im ausländischen Haushalt leben würden und der Bw. keinen Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe habe. Die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2005 erfolgte…
…Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen…
…Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen…
…Monate im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das sie den Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt hat, den Grenzbetrag von € 55.000 nicht überschreitet. Das zu versteuernde Einkommen der Bw. und das zu versteuernde Einkommen des (Ehe…
…Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen…
…stellte wie bereits in den Vorjahren im Jahr 2005 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages gemäß § 9 FLAG 1967 für das dritte Kind, für das Familienbeihilfe gewährt wird. Mit Bescheid vom 17.1.2006 wurde der Antrag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2004 abgewiesen…
…nicht die Annahme einer dauernden Gemeinschaft rechtfertigen. "Nicht dauernd getrennt lebend" habe die Bw. irrtümlich angekreuzt und habe auch angegeben "Familienstand - dauernd getrennt lebend, Kindererziehung - allein" (© Bw.). II. Alleinerzieherabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag 2007: Der in der Einkommensteuererklärung (2007) gestellte Antrag auf Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages wurde…
…Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchberechtigten Elternteiles und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen…
…im Zuge einer Überprüfung ihres Anspruches auf Gewährung der Familienleistungen festgestellt, dass Sie, ihre Gattin und ihre drei mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder im November 2010 nach Deutschland gezogen sind. Es besteht daher ab Dezember 2010 kein Anspruch mehr auf Gewährung der österreichischen…
…Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache des Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen…