…dass Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat auch für den Zollbereich in sinngemäßer Anwendung dieser Vorschrift abweichend von § 85c Abs. 3 ZollR-DG bis 31. Jänner 2003 für am 1. Jänner 2003 noch unerledigt gewesene Beschwerden gestellt werden können. Auch einen derartigen Antrag hat…
…Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. Antragsberechtigt nach § 282 Abs. 1 Z 1 BAO sind jene Parteien, denen die Befugnis zur Einbringung der Berufung zusteht (Ritz, Bundesabgabenordnung, § 282, Tz. 3). Einerseits war der steuerliche Vertreter der S.GmbH mangels Aktivlegitimation nicht berechtigt, einen Antrag auf…
…Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung erfolgte auch im vorliegenden Fall nicht im "Vorlageantrag", sondern in einem ergänzenden "Sonstigen Anbringen". Die Bw. hatte daher keinen Anspruch auf Entscheidung über ihre Berufung in der beantragten Form. 3.) Werbungskosten iSd…
…Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. Antragsberechtigt nach § 282 Abs. 1 sind jene Parteien, denen die Befugnis zur Einbringung der Berufung zusteht (Ritz, Bundesabgabenordnung, § 282, Tz. 3). Einerseits war der steuerliche Vertreter der S.GmbH mangels Aktivlegitimation nicht berechtigt, einen Antrag auf Entscheidung durch den…
…möglicher Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat wurde nicht gestellt. Die Entscheidung über die Berufung obliegt somit dem Referenten. Wiederaufnahme der Verfahren: Gem. § 307 (1) BAO ist, aufgrund der Verbindung der Bescheide über die Wiederaufnahme der Jahre 1992 - 1994 mit den berufungsgegenständlichen Sachbescheiden der…
…abzuweisen waren. Informativ wird mitgeteilt, dass auf Antrag der Bw. gemäß § 217 Abs. 8 BAO im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Zum Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat: Gemäß § 282 Abs…
…die Einscheidung über die Berufung durch den gesamten Berufungssenat. Weiters wird gemäß § 284 (1) Z. 1 BAO, in Verbindung mit § 323 (12) BAO, beantragt, eine mündliche Verhandlung abzuhalten." Über die Berufung wurde erwogen: Streitpunkt in diesem Berufungsverfahren ist die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme der…
…erledigen (ausser wenn der Referent die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat nach § 282 Abs. 1 Z 2 BAO verlangt. Der in der Berufungsschrift vom 27.3.2000 gestellte Antrag auf "Berufungssenat" wirkt also nicht gleichsam "automatisch" als Antrag auf den UNABHÄNGIGEN FINANZSENAT nach neuer Rechtslage…
…L. am 13.10.01 übernommen. Gegen diesen Bescheid war kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Beschwerde an den Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshof wurde keine erhoben. Mit Schreiben vom 29. Jänner 2003 wurden folgende Anträge gestellt: "1. Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat gem. § 323 Abs…
…Februar 2007 die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat zurück. Das Finanzamt gab mit Schreiben vom 23. Februar 2007 ein Stellungnahme ab, in der im Wesentlichen die in der Berufungsvorentscheidung dargelegte Rechtsansicht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des…
…Februar 2007 die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat zurück. Das Finanzamt gab mit Schreiben vom 23. Februar 2007 ein Stellungnahme ab, in der im Wesentlichen die in der Berufungsvorentscheidung dargelegte Rechtsansicht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des…
…stattzufinden, wenn es der Vorsitzende für erforderlich hält oder wenn es der Berufungssenat auf Antrag eines Mitgliedes beschließt. Anträge, die erst in einem die Berufung ergänzenden Schreiben gestellt werden, begründen somit weder einen Anspruch auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat, noch auf mündliche Verhandlung. Dies…
…Anträge die erst in einem die Berufung ergänzenden Schreiben gestellt werden, begründen jedoch keinen Anspruch auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung durch den gesamten Berufungssenat. Da die Anträge nicht fristgerecht gestellt wurden und die Bearbeitung des Berufungsfalles auch keine unüblichen Anforderungen stellt, erfolgte die Entscheidung ohne…
…Ehegatte Eigentümer bleibe und nicht - wie hier - den Besitz im Rahmen einer Übergabe aufgebe und das Wohnrecht der Ehegattin nicht anders als durch Einräumung der Dienstbarkeit sichern könne. Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat wurde für den Fall einer stattgebenden Berufungsentscheidung zurückgezogen.  …
…7.) Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat Mit 23. August 2006 verlangte der zuständige Referent die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat aufgrund der besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Natur, die damit zusammenhängen. II. Über die Berufung wurde erwogen: Die Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates ergibt…
…Dezember 2008 das Rechtsmittel der Berufung ein, beantragte die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und führte aus, dass sich durch die Stattgabe der Berufung die Einkommensteuerbelastung auf Null verringere, weshalb die Höhe der angeführten Abgabe sehr wohl von der…
…die Bw den Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgenommen. Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat war unzulässig, weil er nicht in der Berufung gestellt wurde. Bezüglich Umsatzsteuer 2004 waren der Antrag auf mündliche Verhandlung und der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat unzulässig…
…Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat beantragt. § 284 bestimmt, dass über die Berufung eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat, wenn es in der Berufung, im Vorlageantrag oder in der Beitrittserklärung beantragt wird. Ein Antrag in einem, wie im vorliegenden Fall gegeben, nachgereichten Schreiben vermittelt keinen Anspruch auf…
…I 97/2002 die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat sowie die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Vorweg ist verfahrensrechtlich festzuhalten, dass gemäß § 284 Abs. 1 letzter Satz BAO idF BGBl. 144/2001 ein Antrag auf mündliche Verhandlung in der Berufung…
…der neuerlichen Berechnung durch das Finanzamt ergeben würde. Mit Schreiben vom 21. Juni 2012 nahm der Vertreter den Antrag gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und den Antrag gemäß § 284 Abs. 1 Z 1 BAO auf eine mündliche…