…kein mangelhaftes und daher ungültiges Verfahren geführt wurde. Da der Antrag nach § 58 Abs. 2 lit. b FinStrG auf Befassung des Spruchsenates im Falle eines vorausgegangenen vereinfachten Verfahrens im Einspruch gegen die Strafverfügung zu stellen ist, kommt als Frist, die nach den Vorstellungen des Bf…
…dahingehend zu interpretieren, dass der Antrag im Einspruch gestellt werden muss. Der Gesetzgeber hat hier kein Ermessen eingeräumt, wonach es der Finanzstrafbehörde erlaubt wäre, auch nachträglich einlangende Anträge auf Befassung des Spruchsenates als rechtzeitig anzuerkennen. Hätte die Behörde die ihr gesetzlich obliegende Pflicht (siehe § 57…
…auf Antrag einen Verteidiger unentgeltlich beizugeben, soweit dies zur Verteidigung erforderlich ist (§ 77 Abs. 3 FinStrG). Befassung eines Spruchsenates Dem Beschuldigten steht das Recht zu, auch bei jenen Finanzvergehen, die nicht gemäß § 58 Abs. 2 lit. a FinStrG wegen der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages zwingend…
…ad 2.)" gesondert und spruchbezogen begründet wird. Am Wiedereinsetzungsantrag geht die Begründung deshalb vorbei, weil der Antrag auf Wiedereinsetzung mit dem Antrag auf Befassung des Spruchsenates in keinem Zusammenhang steht und solches vom Rechtsmittelwerber auch nicht vorgebracht wurde. Der Rechtsmittelwerber hat vielmehr ganz andere Gründe…
…ein solcher Antrag im Einspruch gegen die Strafverfügung, in den übrigen Fällen bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung oder, wenn eine solche gemäß § 125 Abs. 3 nicht stattfindet, bis zur Abgabe der Verzichtserklärung zu stellen. Da kein entsprechender fristgerechter Antrag auf Befassung des Spruchsenates eingelangt…
…derzeit auf € 20.594,00) noch eine Befassung des Spruchsenates beantragt worden sei und darüber hinaus die erforderliche Bedürftigkeit seitens des Antragstellers nicht einmal behauptet worden sei, daher die grundlegenden gesetzlich geforderten Voraussetzungen für die Beigabe eines Amtsverteidigers nicht vorliegen würden und der Antrag…
…gerichtsanhängig, vom Beschwerdeführer zu bearbeiten seien oder bereits abgeschlossen seien. Es werde daher der Antrag gestellt, der vorliegenden Beschwerde Folge zu geben und den angefochtenen Hausdurchsuchungsbefehl sowie die Beschlagnahme wegen Rechtswidrigkeit auf zu heben. Auch gegen den Bescheid des Vorsitzenden des Spruchsenates vom 16. März…
…Bf. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in der vorigen Stand zur Einbringung einer Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 17. Oktober 2008 sowie eine Berufung gegen das Erkenntnis ein und führte aus, dass weder ihr noch ihrem Vertreter eine Ausfertigung des Erkenntnisses zugestellt worden sei…
…daher war der Beweisantrag auf Befassung eines unabhängigen gerichtlich beeideten Sachverständigen abzuweisen. Bei einem derartig mangelhaften Buchhaltungswesen und der in der mündlichen Verhandlung wiederum durch die Wortmeldung: "Er habe Geschäfte geführt und wisse gar nichts von Gesetzen" zur Schau gestellten, ausgesprochen gleichgültigen Einstellung des Bw…
…dass nämlich im Falle einer zuvor ergangenen Strafverfügung der Antrag auf die Befassung eines Spruchsenates bereits im Einspruch gegen die Strafverfügung zu erfolgen hat, nur dann bzw. soweit Geltung zuzugestehen sein, wenn der aktuelle, dem Tatvorwurf gleichzusetzende Verfahrensgegenstand der Sache des (vorausgegangenen) vereinfachten Verfahrens entspricht…
…ein insofern unvollkommener Antrag vor, als der Parteiwille auf Beigabe eines Verteidigers eindeutig war, wegen des Fehlens eines notwendigen Antrags auf die Befassung eines Spruchsenats bzw. der diesbezüglichen offensichtlichen Unkenntnis der Partei zu keinem Erfolg führen konnte. Dazu kommt noch ein weiterer Mangel des Verfahrenshilfeantrags:…
…gewinnorientiertes Unternehmen auf längere Sicht nicht gleichsam als karitative Einrichtung gegenüber in Geldverlegenheiten befindlichen Klienten tätig sein, weil sie sonst selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten muss, weshalb ob dieses ökonomischen Zwanges die inhaltlich insoweit anders lautende Aussage des Dr. S vor dem Spruchsenat am 14…
…Antrag des Beschuldigten, wenn und soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat. Mit den Anträgen auf Befassung…
…er die Fortsetzung des Spruchsenatsverfahrens und Erkenntnisfällung in seiner Abwesenheit selbst zu verantworten hat, da er es unterlassen hat, in einem anhängigen Finanzstrafverfahren für eine Ladung zu einer weiteren mündlichen Verhandlung seine Adressenänderung bekannt zu geben. Hätte der Bf. den Antrag auf Beigabe eines Verfahrenshelfers…
…Spruchsenatsverhandlung simultan gedolmetscht hatte, festgestellt. Der Spruchsenat sei in der mündlichen Verhandlung dem Antrag des Besch. auf Ablehnung der Dolmetscherin B., die bereits bei der Erstvernehmung am 8.3.2011 als Dolmetscherin fungiert hatte, wegen Befangenheit, ohne plausible Begründung nicht näher getreten, obschon der Spruchsenat…
…lit. c) oder wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, er werde das ihm angelastete versuchte Finanzvergehen ausführen oder in unmittelbarer Folge ein weiteres gleichartiges Finanzvergehen begehen (lit. d). Gem. § 85 Abs. 2 FinStrG bedarf eine derartige Festnahmeanordnung grundsätzlich eines Bescheides des Vorsitzenden des Spruchsenates…
…§ 33 Abs. 2 lit. a und 51 Abs. 1 lit. a FinStrG eine Geldstrafe von 20.000,00 S verhängt worden war. Weiters wurde der Bf mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 23. September 2003, StrNr. 1, schuldig erkannt, Einnahmen aus seiner Tätigkeit als EDV-Berater…
…Aufhebung des Einleitungsbescheides gegen die Bf. beantragt. Für den Fall, dass der Berufung nicht stattgegeben werde, werde die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und die Entscheidung über das Rechtsmittel durch den Berufungssenat als Organ der Finanzststrafbehörde zweiter Instanz beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Zum Antrag auf…
…Zudem verfüge die Bf. über keine Erfahrungen mit Einfuhr- und Ausfuhrformalitäten im wirtschaftlichen Verkehr und es liege nur ein einmaliger Aufmerksamkeitsfehler vor. Der bloße Verweis auf das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Innsbruck sei jedenfalls unzureichend, da dort lediglich entscheidend war, ob Fahrlässigkeit vorliegt…
…Schreiben sowohl an den Spruchsenat als auch an die Finanzstrafbehörde beim "FA Steyr" [wohl: Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr] gesendet. Mit der Zurückziehung des Einspruches sei auch der Antrag auf eine mündliche Verhandlung hinfällig geworden, weshalb § 58 Abs. 2 FinStrG (Zuständigkeit des Spruchsenates) nicht anzuwenden sei…