…Fall. § 217 Abs. 8 ordnet ergänzend an, dass Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Solche Herabsetzungen können etwa durch Berufungsentscheidungen erfolgen (Ritz, BAO3, § 217 Tz 51). Aus dieser…
…1.2004 zur Gänze der Bw zu (Zurechnungsfortschreibung). Mit Schreiben vom 21. April 2009 stellte die Bw einen Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes des berufungsgegenständlichen Grundbesitzes auf die Hälfte. Zur Begründung führte sie aus, dass die Einheitswerte das letzte Mal 1973 neu festgelegt worden seien…
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt (Vorlageantrag). Zur Begründung wird vorgebracht: Das Finanzamt begründet die Abweisung des Antrags vom 7.4.2011 damit, dass ein grobes Verschulden unserer Mandantschaft an der Versäumnis vorliegt und daher eine Herabsetzung bzw. nicht Festsetzung der Säumniszuschläge keine Anwendung findet.…
…05/2009 in Höhe von € 5.185,27 nicht bis zum Fälligkeitstag 15. Juli 2009 entrichtet worden ist. Mit Eingabe vom 18. August 2009 stellte die Berufungswerberin (im Folgenden kurz als Bw bezeichnet) einen Antrag auf Nachlass dieser Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 7 BAO…
…für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, ............................... (8) Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen; ............................ ......................" Zum Einwand, dass es sich bei der…
…dar. Für die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO bleibt somit kein Raum. Das Finanzamt ist dem Antrag des Bw. auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages wegen verspäteter Einrichtung seiner Einkommensteuervorauszahlung daher zu Recht nicht näher getreten. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 7…
…3 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (GrEStG) wird die Steuer auf Antrag herabgesetzt, wenn die Gegenleistung für das Grundstück herabgesetzt wird und (Zif. 1) die Herabsetzung innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld stattfindet. Die Steuerschuld ist im gegenständlichen Fall unwidersprochen mit Verwirklichung des steuerpflichtigen Erwerbsvorganges…
…Berufungswerberin (Bw) die Fa. A durch ihre ausgewiesene Vertreterin die Aufhebung des Bescheides vom 27. März 2007 betreffend die Abweisung des Herabsetzungsantrages eines ersten Säumniszuschlages vom 9. Februar 2007 in der Höhe von € 504,74. In der Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß BAO-Kommentar…
…vom 19. Dezember 2005 ausgesprochenen Geldstrafe resultierende Abgabenschuld iHv 7.000,00 € (bis) zum Fälligkeitszeitpunkt, d. w. der 3. März 2009, nicht entrichtet und bis zu diesem Zeitpunkt auch kein Antrag iSd § 217 Abs. 7 BAO gestellt (vgl. Buchungsabfrage zur StNr. 12; StrNr. 123…
…für diese Gesellschaft ein Antrag auf Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlung für 2002 auf € 28,433.000,00 sowie ein Stundungsansuchen für das dritte Quartal an Körperschaftsteuervorauszahlung für 2002 in Höhe von € 11,744.400,00 gestellt worden. Vor Erledigung dieser Anträge hätte jedoch die…
…abschließend, den Bescheid vom 21. Jänner 2010, mit welchem der Antrag gem. § 217 Abs. 7 BAO auf Herabsetzung von Säumniszuschlägen abgewiesen worden war, abzuändern und die Säumniszuschläge auf Null Euro herabzusetzen. In der Berufung führte er aus, der VwGH habe in den Erkenntnissen Slg.Nr…
… 217 Abs. 1 und 2 BAO einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 97,37 wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung 11/2008 fest. Mit Eingabe vom 4. März 2009 stellte der Bw einen Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages, da ihn keine grobe…
…2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Dem Antrag gemäß § 17 Abs. 3 GrEStG auf Herabsetzung der Grunderwerbsteuer wird stattgegeben und die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 7 Z 1 GrEStG mit € 57.012,45 festgesetzt. Entscheidungsgründe Am 18…
…des § 17 Abs. 3 GrEStG gewahrt ist. In diesem Fall wird die Steuer auf Antrag entsprechend herabgesetzt, wenn die Herabsetzung innerhalb von 3 Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld stattfindet. Die Steuerschuld entsteht, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist (§ 8 Abs. 1…
…bei der Festsetzung des Einheitswertes auszuscheiden und nur mehr das Grundstück der Bewertung bzw. Bemessung zugrunde zu legen sei. Mit Bescheid vom 11. Juni 2007 wies das Finanzamt den Antrag auf Herabsetzung des Einheitswertes für die berufungsgegenständliche Liegenschaft ab. Es wies darauf hin, dass gemäß …
…dass der Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen am 21. Oktober 2008 gestellt wurde. Es lag auch kein offenes Rechtsmittelverfahren betreffend die Vorauszahlungen für das Jahr 2008 vor. Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2008 war daher aufgrund der Bestimmungen des Einkommensteuergesetztes gegenständlich nicht möglich…
…sodass § 17 Abs. 3 GrEStG zur Anwendung kommen kann. Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der GrESt sind somit erfüllt. Der Bw hat zu Recht einen Antrag gemäß § 17 Abs. 3 GrEStG gestellt und errechnet sich die GrESt daher mit 3,5% von der Bemessungsgrundlage in…
… 217 Abs. 7 BAO kann der Abgabepflichtige einen Antrag auf Herabsetzung bzw. Aufhebung eines bereits festgesetzten Säumniszuschlages stellen, wenn ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Die Eingabe der Bw. vom 14. März 2012 ist als solcher Antrag zu werten. Die Abweisung dieses Antrages…
…festgesetzt worden. Am 12. Dezember 2008 habe die Bw gemäß § 205 Abs. 6 BAO den Antrag auf Herabsetzung der Anspruchszinsen gestellt. Dieser Antrag sei mit Bescheid vom 14. Jänner 2010 abgewiesen worden. Begründet sei das im Wesentlichen damit worden, dass die Feststellungen der Außenprüfung keine…
…Salzburg) noch hinsichtlich der Nebengebührenbescheide vom 9. Februar 2009 eine Herabsetzung der Abgabenschulden erfolgt. Der Antrag auf Herabsetzung des Säumniszuschlages und der Stundungszinsen ist daher seitens des Finanzamtes zu Recht abgewiesen worden. Der Berufung kommt somit keine Berechtigung zu, sodass spruchgemäß zu entscheiden war. Salzburg…