…KG C; Auszug aus dem Kassabuch November/Dezember 2001)) II.) rechtliche Beurteilung: 1.) Die Mitglieder der Bw. haben auf Grund ihrer Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken Bezüge erhalten. Bezüge aus Genussrechten, die gleichartig sind, wie die Bezüge aus Aktien und GmbH- Anteilen, sind gem. § 93…
…Satzungen). Die Vollversammlung der Mitglieder der Bw. fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jedem Mitglied kommen hiebei so viele Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung…
…Satzungen). Die Vollversammlung der Mitglieder der Bw. fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jedem Mitglied kommen hiebei so viele Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung…
…die gegenständlichen Bezüge nach der hier vertretenen Auffassung aus folgenden Gründen nicht kapitalertragsteuerpflichtig: 1.) Die Mitglieder der Bw. haben auf Grund ihrer Anteilsrechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken Bezüge erhalten. Bezüge aus Genussrechten, die gleichartig sind, wie die Bezüge aus Aktien und GmbH- Anteilen, sind gem. …
…FLG). Die Vollversammlung der Mitglieder der Bw. fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jedem Mitglied kommen so viele Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung der…
…FLG). Die Vollversammlung der Mitglieder der Bw. fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jedem Mitglied kommen so viele Stimmen zu, wie es seinem Anteil an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken entspricht (§ 7 Z 1 der Satzungen). b.) Aufgaben des Vorstandes (§§ 11 und 12 der Satzungen): Führung der…
… 30 Abs. 2 Z 6 BewG 1955 idF BGBl 1996/201 Beteiligungen, Anteile an Agrargemeinschaften, sowie Ansprüche auf Entgelte aus nichtlandwirtschaftlichen Nutzungsüberlassungen von Grund und Boden nicht mehr als Teil des landwirtschaftlichen Betriebes, daher sind die Erträgnisse daraus nicht mehr von der Pauschalierung erfasst. Mit…
…von 40 Jahren kein Holz von der Agrargemeinschaft beziehe. Er habe für die Dauer von 40 Jahren auf das ihm zustehende Holzbezugsrecht verzichtet und dafür eine Ablöse von insgesamt 35.134 S erhalten. Im Jahr 1997 sei ihm "ein Anteil von 878 S (35.134…
… 33 Abs. 2, 5. ein über den normalen Bestand hinausgehender Bestand (Überbestand) an umlaufenden Betriebsmitteln. ..., 6. Beteiligungen, Anteile an Agrargemeinschaften sowie Ansprüche auf Entgelte aus nichtlandwirtschaftlichen Nutzungsüberlassungen von Grund und Boden. Gemäß § 30 Abs. 3 BewG 1955 gilt die Zucht oder das Halten von Tieren…
…1988). Die Anschaffungskosten betreffend den Anteil an der Agrargemeinschaft werden mit S 20.000.- geschätzt. Der steuerpflichtige Ertrag beträgt: | Anteil am Liquidationserlös | S 128.226,93 | Werbungskosten | -S 428,57 | geschätzte Anschaffungskosten | -S 20.000,-- | steuerpflichtige Einkünfte gem…
…aufgrund des ermittelten negativen Erwerbes (nach steuerlichen Werten) kein Raum. Festgehalten wird, dass das Finanzamt den Anteil an der Agrargemeinschaft (Mitgliedschaftsrecht) aus der Bemessung ausgeschieden hat; hinsichtlich der EZ6 war der zuletzt zum 1. Jänner 2007 festgestellte erhöhte Einheitswert von € 79.700 (anstelle €…
…der Folge auch Berufungswerber genannt) je zur Hälfte aus dem Rechtsgrund des Gesetzes die unbedingte Erbantrittserklärung ab. In der danach erstatteten Vermögenserklärung werden in den Aktiva - neben mehreren Liegenschaften und Bankguthaben - vier Anteile an der Agrargemeinschaft Y, im Wert von 76.000,00 € angeführt…
…der Folge auch Berufungswerber genannt) je zur Hälfte aus dem Rechtsgrund des Gesetzes die unbedingte Erbantrittserklärung ab. In der danach erstatteten Vermögenserklärung werden in den Aktiva - neben mehreren Liegenschaften und Bankguthaben - vier Anteile an der Agrargemeinschaft Y, im Wert von 76.000,00 € angeführt…
…die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung vom Einkommen aus Anteilen an Agrargemeinschaften darstellen könnten. Solche Anteilsrechte seien auch wirtschaftlich nicht mit Genussrechten zu vergleichen. Wenn die Finanzverwaltung eine solche wirtschaftliche Vergleichbarkeit (EStR 2000, Rz 5031) annehme, oder gar die Anteile als "stets Substanzgenussrechte" (EStR 2000…
…zu verstehen, die aus der Mitgliedschaft zu einer Agrargemeinschaft entspringen. Diese Anteile bestimmen nicht nur die materiellen Ansprüche und Verpflichtungen, das Ausmaß der Nutzungen und bei Teilung die Größe der Abfindung in Grund und Boden, sondern auch das Maß der Teilnahme an der Verwaltung. Überall…
…Eine unregulierte Agrargemeinschaft kann auch Eigentum an agrargemeinschaftlichen Grundstücken haben (vgl. Lang, Tiroler Agrarrecht II, S 194 f). Auch für Agrargemeinschaften ohne Satzung bestehen Regeln über die Willensbildung. Mangels anderer Regelung entscheidet die Mehrheit der Stimmen, die nach dem Verhältnis der Anteile der Mitglieder zu…
…zu verstehen, die aus der Mitgliedschaft zu einer Agrargemeinschaft entspringen. Diese Anteile bestimmen nicht nur die materiellen Ansprüche und Verpflichtungen, das Ausmaß der Nutzungen und bei Teilung die Größe der Abfindung in Grund und Boden, sondern auch das Maß der Teilnahme an der Verwaltung. Überall…
…zu verstehen, die aus der Mitgliedschaft zu einer Agrargemeinschaft entspringen. Diese Anteile bestimmen nicht nur die materiellen Ansprüche und Verpflichtungen, das Ausmaß der Nutzungen und bei Teilung die Größe der Abfindung in Grund und Boden, sondern auch das Maß der Teilnahme an der Verwaltung. Überall…
…zu verstehen, die aus der Mitgliedschaft zu einer Agrargemeinschaft entspringen. Diese Anteile bestimmen nicht nur die materiellen Ansprüche und Verpflichtungen, das Ausmaß der Nutzungen und bei Teilung die Größe der Abfindung in Grund und Boden, sondern auch das Maß der Teilnahme an der Verwaltung. Überall…
…Eine unregulierte Agrargemeinschaft kann auch Eigentum an agrargemeinschaftlichen Grundstücken haben (vgl. Lang, Tiroler Agrarrecht II, S 194 f). Auch für Agrargemeinschaften ohne Satzung bestehen Regeln über die Willensbildung. Mangels anderer Regelung entscheidet die Mehrheit der Stimmen, die nach dem Verhältnis der Anteile der Mitglieder zu…