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UFSS RV/0599-S/06Einschränkung des Berufungsrechtes gegen abgeleitete Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

… 295 Abs. 1 BAO regelt die Anpassung abgeleiteter Bescheide und hat die Funktion diese mit den Inhalten erstmalig erlassener Feststellungsbescheide oder deren Abänderungen oder den Konsequenzen ihrer Aufhebung in Einklang zu bringen. Abgeleitete Bescheide dürfen vor Erlassung des jeweiligen Grundlagenbescheides ergehen. Mit der Maßnahme des…

UFSL RV/1049-L/08Unzulässigkeit einer Berufung gegen einen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid mit der Begründung, dass Grundlagenbescheid rechtswidrig ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…erster Instanz (noch) nicht durchgeführt worden sei, habe diese Anpassung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz im Zuge der Berufungsentscheidung zu erfolgen. Gemäß § 279 Abs. 1 BAO kämen den Abgabenbehörden zweiter Instanz die Obliegenheiten und Befugnisse zu, die den Abgabenbehörden erster Instanz auferlegt und eingeräumt seien…

UFSW RV/3692-W/08Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages zur ESt 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2009

… 295 Abs. 1 BAO. Werde die Berufung gegen einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung oder gegen einen Nichtfeststellungsbescheid vor Eintritt der Bemessungsverjährung der abgeleiteten Einkommensteuer eingebracht, so sei einer aufhebenden Erledigung der Berufung auch noch nach Verjährungseintritt - durch Anpassung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides - Rechnung…

UFSW RV/3407-W/02Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide gemäß § 295 Abs.1 BAO, Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…auf § 295 Abs.1 BAO. Nach dieser Gesetzesbestimmung ist es zulässig einen abgeleiteten Bescheid selbst nach Rechtskraft abzuändern, wenn ein vorgeschalteter Grundlagenbescheid geändert wird. Diesfalls müsste von Amts wegen der abgeleitete Bescheid durch einen neuen angepassten Bescheid ersetzt werden ( VwGH 16.3.1979, 2979/76…

UFSG RD/0006-G/111. Keine Entscheidungspflicht nach § 295 BAO, wenn die Erlassung des Grundlagenbescheides zu keiner Änderung des abgeleiteten Bescheides führt. 2. Sanierungsgewinn nur insoweit zu berücksichtigen, als etwas nach Verlustausgleich aus demselben Betrieb oder aus derselben Einkunftsart verbleibt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2012

…nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Ein auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheid ist nur dann zu erlassen, wenn hiedurch…

UFSW RV/2107-W/11§ 295 Abs 1 BAO räumt kein Antragsrecht ein, Zurückweisung mangels Antragslegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.04.2012

…Bw, vertreten durch CURA Treuhand- und Revisionsges mbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 26, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, betreffend Zurückweisung eines Antrags vom 22. Februar 2011 auf amtswegige Änderung des Einkommensteuerbescheides 2001 gemäß § 295 Abs 1 BAO…

UFSW RV/0153-W/05Maßnahmen gemäß § 295 Abs 1 BAO sind unzulässig, wenn der scheinbar zugrundeliegende Feststellungsbescheid nicht wirksam ergangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005

…wirksam. § 295 Abs 1 BAO normiert: "Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn…

UFSW RV/0070-W/09Rechtswidriger Bescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO, wenn Feststellungsbescheid Nichtbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…Mit Eingabe vom 15. Jänner 2013 wurde der Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Entscheidung über die Berufung durch den gesamten Berufungssenat zurückgenommen. Über die Berufung wurde erwogen: Ist gemäß § 295 Abs. 1 BAO ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten, so ist er…

UFSF RV/0115-F/09Berechtigung des FA zur Bescheidänderung gem. § 295 Abs. 1 BAO; Pauschbetrag gem. § 34 Abs. 8 EStG 1988 für auswärtige Berufsausbildung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2009

…2007 - nachträglich erlassen wurde, war die vom Finanzamt vorgenommene Anpassung des Einkommensteuerbescheides 2006 (als vom Feststellungsbescheid vom 15. Oktober 2008 abgeleiteter Bescheid) an die Ergebnisse des Feststellungsbescheides (= Grundlagenbescheid) im Wege einer Änderung gem. § 295 Abs. 1 BAO nicht nur rechtlich zulässig, sondern von Gesetzes…

UFSW RV/0428-W/05Änderung eines rechtskräftigen Bescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2006

…der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Der Bw. wendet sich gegen die mit dem angefochtenen Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1996 (Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO) vom 20. Dezember 2004…

UFSL RV/0357-L/07Unzulässiger Antrag auf Änderung eines abgeleiteten Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…geänderten Feststellungsergebnisses keine amtswegige Anpassung für den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 1987 des Bw. erfolgte, urgierte die Parteienvertreterin mit Schreiben vom 17. November 2006 diesbezüglich beim FA und ersuchte, "betreffend Einkommensteuerbescheid 1987 vom 20. November 2002 von der gemäß § 295 Abs. 1 BAO vorgesehenen Abänderung abgeleiteter Bescheide…

UFSW RV/3710-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch…

UFSW RV/0808-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…in Anpassung an den ursprünglichen Grundlagenbescheid abzuändern sei. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch…

UFSW RV/4115-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die…

UFSW RV/4114-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

… 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid…

UFSW RV/3596-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2009

… 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid…

UFSW RV/1445-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität des Grundlagenbescheides durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gem. §295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

… 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid…

UFSW RV/0812-W/101. Zurückweisung eines Antrages gemäß § 295 Abs. 3 BAO 2. Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages 3. Abweisung eines Antrages auf Wertfortschreibung (Siloanlage)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2013Teil 2/3

… 295 Abs. 1 BAO regelt die Anpassung von abgeleiteten Abgabenbescheiden an nachträglich erlassene oder geänderte Grundlagenbescheide, dies aufgrund der bestehenden Bindungswirkung im Rahmen der Bescheidhierarchie. Bei den genannten Grundlagenbescheiden handelt es sich um die in §§ 186 bis 189 BAO geregelten Feststellungsbescheide (zB Feststellung des Einheitswertes…

UFSW RV/1667-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität des Grundlagenbescheides durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gem. § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2009

… 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid…

UFSW RV/0221-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer nach Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidqualität des Grundlagenbescheides durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gem. §295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2009

… 295 Abs. 1 BAO zukommt. Gemäß § 295 Abs. 1 BAO idgF ist ein Bescheid, der von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid…