…1972, bzw. EStG 1988 enthaltenen Steuerbefreiungen sinnentleert, weil es sich hiebei ebenfalls um Annehmlichkeiten aus Dienstverhältnissen handle. Welche Art von Sachgeschenken eine übliche Sachzuwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 darstellen und bis zu welchem Betrag eine Sachzuwendung als angemessen gilt…
…des Vorhalts sowie das Wechseln der Art der Bewirtschaftung nach jeweiligem Interesse, das Beibehalten des Wohnsitzes in W, welche auch die Annehmlichkeiten des Stadtlebens sowie gemeinsames Familienlebens bei Aufrechterhaltung der nichtselbständigen Tätigkeit von JH ermöglicht, auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung schließen, die zudem finanziell abgesichert ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Rechtsnachfolgerin gegen die Bescheide des Finanzamtes Zwettl betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1996 und Einkommensteuer für die Jahre 1996, 1997 und 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen Die angefochtenen Bescheide werden (zwecks Umrechnung in…
…2. die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern mit arbeitgebereigenen mit solchen mit arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen verstoße gegen den verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundsatz der Gleichbehandlung; 3. bei der (kostenlosen) Zurverfügungstellung eines Abstellplatzes handle es sich um eine Annehmlichkeit, die nicht als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu beurteilen sei; 4…
…dem Sitzstaat des Stammhauses der Berufungswerberin, gelte trotz vergleichbarer Rechtslage die kostenlose Zurverfügungstellung von Betriebsparkplätzen generell nicht als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis, sondern als bloße Annehmlichkeit. Bei einer Firmenwagengestellung könne sich kein geldwerter Vorteil ergeben, da ein Fahrzeug des Arbeitgebers auf einem Parkplatz des…
…die Auffassung, bei der kostenlosen Zurverfügungstellung von firmeneigenen Park- bzw. Abstellplätzen handle es sich nicht um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, sondern lediglich um die Nutzung einer bloßen Annehmlichkeit. Auch die Beurteilung derartiger Sachverhalte durch den EuGH - so die Bw. weiter - gehe dahin, die Gewährung…
…hinsichtlich getrennter Lebensführung ausschließlich aus Krankheitsgründen gestellt "habe. So wäre ihr der Wunsch nach räumlicher Trennung im gesunden Zustand nie in den Sinn gekommen. Nach nahezu fünfzig Jahren der Ehe habe sie die Annehmlichkeiten der Gemeinschaft zunächst auch geschätzt (Eigenheim, Kontozugang, gemeinsamer Familien- und Bekanntenkreis)…
…soweit es mir finanziell möglich war, gerne und selbstverständlich für Kleidung, Essen und andere Annehmlichkeiten gesorgt." Das Finanzamt legte die Ermittlungsergebnisse seiner Entscheidung zugrunde und forderte von der Bw. mit Bescheid vom 30. Juni 2011 die von ihr im Zeitraum Oktober 2005 bis März 2011…
…Rechte verbunden, nämlich: - das Recht auf ein Bett ohne Wartezeiten für stationäre Behandlung im Krankenhaus - Unterbringung in komfortablen Zimmern mit eigener Nassgruppe ohne Mehrkosten - Annehmlichkeiten eines Privatpatienten im Spital der Luxusklasse - freie Arztwahl sowie weitere Serviceleistungen. Fördernde Mitglieder zahlen einen wesentlich geringeren Mitgliedsbeitrag, doch wird…
…bei ihren Dienstreisen übernachten, werden wohl kaum in der Früh vor ihrer Abreise die Bettwäsche waschen und die Wohnung reinigen, zumal nach den Angaben des Bw die Mieterin ihren Mitarbeitern mit dieser Übernachtungsmöglichkeit eine besondere Annehmlichkeit bieten will. Unbeantwortet blieb auch, wer die Wohnungsschlüssel an…
…das Einkommensteuergesetz 1988 sieht eine Vernachlässigung von Kleinstmengen (Annehmlichkeiten) nicht vor. Zutreffend hat der Verwaltungsgerichtshof daher auch ausgeführt, dass dem EStG 1988 keine Geringfügigkeitsgrenze zu entnehmen ist (VwGH vom 8. Mai 2003, Zl. 99/15/0101) und dass der Begriff "Annehmlichkeit" nur ein Etikett darstellt…
…zum Dienstort stellt in erster Linie für den Dienstnehmer eine Annehmlichkeit dar, und es ist nicht anzunehmen, dass die Bw einen Betrag von 300 T€ investiert hätte, um einem ihr nicht nahestehenden Geschäftsführer zu einer solchen Annehmlichkeit zu verhelfen. Für das dem Wohnbedarf der der…
…wird unter diesen Voraussetzungen nach Überzeugung des Unabhängigen Finanzsenates sehr wohl ein Gegenwert geschaffen, stellt ein solcher Personenlift doch ohne Zweifel eine Annehmlichkeit für die Bewohner und solcherart einen wertsteigernden Faktor dar. Zudem wird der Preis für einen solchen Personenlift behinderten und nichtbehinderten Bewohnern der…
…den Wohnungseigentümern frei, nicht aber dritten Personen (ausgenommen möglicherweise Besuchern der Wohnungseigentümer). Es handelt sich daher um eine Annehmlichkeit, die eng mit der Nutzung der Wohnung selbst verbunden und dem Grunde nach durchaus mit der Nutzung etwa von Lift und Waschküche vergleichbar ist. Ein eigener…
…im Büro, sondern in den Räumlichkeiten des Gewerbebetriebes der Ehegattin, nahe am Wohnort vorzubereiten, habe ihre Wurzeln in der Annehmlichkeit und falle daher in die Privatsphäre des Bw. Nicht die dringliche Notwendigkeit eines zusätzlichen Arbeitsraumes sei Anlass für die Aufwendungen, sondern die Gelegenheit, Aufwendungen die…
…dann, wenn die Wärme nicht unmittelbar für einen Produktionsprozeß im technischen Sinn verwendet wird. Darunter ist die Heizung der Verwaltungs- und Betriebsgebäude sowie die Warmwasseraufbereitung zu verstehen soweit dies für die Annehmlichkeit der Mitarbeiter erfolgt. Dem hält die steuerliche Vertreterin der Bw im Wesentlichen entgegen…
…die steuerliche Absetzbarkeit der begehrten Mietkosten einer Wohnung in W zu begründen. Es mag für den Bw. durchaus eine Annehmlichkeit dargestellt haben, bei seinen - auf Grund seiner Tätigkeit plausibel erscheinenden - gelegentlichen beruflich bzw. betrieblich veranlassten Aufenthalten in W auf eine eigene Wohnung zurückgreifen zu können…
…eine zusätzliche Annehmlichkeit zu schaffen. Entgegen einer Heizungs- oder Belüftungsanlage stellen weder eine Klimaanlage noch Außenjalousien eine selbstverständliche Ausstattung eines Gebäudes und auch nicht eines modernen Bürogebäudes dar, deshalb können weder die Klimaanlage noch die Außenjalousien als typische Gebäudebestandteile qualifiziert werden und sind daher nicht…
…folgende Feststellungen ergänzt: Der Grund für die ggstdl Mitfahrt des Sohnes der Bw am Unfalltag von B in Richtung A bestand in der geplanten Abholung des Wagen aus der Werkstätte, nach welcher der Sohn als zusätzlicher Fahrer nötig gewesen wäre. Bloßer Nebeneffekt und untergeordnete Annehmlichkeit…
…die Auffassung, bei der kostenlosen Zurverfügungstellung von firmeneigenen Park- bzw. Abstellplätzen handle es sich nicht um einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, sondern lediglich um die Nutzung einer bloßen Annehmlichkeit. Auch die Beurteilung derartiger Sachverhalte durch den EuGH - so die Bw. weiter - gehe dahin, die Gewährung…