…Nr. 1408/71 und Art 10 der DVO Nr. 574/72 nicht auf Haushaltzugehörigkeit oder Familiengemeinschaft sondern ausschließlich auf Familienangehörigkeit abstellten. Auch nach einer Scheidung bleibe ein Vater Familienangehöriger. Sein Anspruch auf Familienbeihilfe leite sich aus Artikel 73 der VO (EWG) Nr. 1408/71 ab…
…3 Wochen Dezember 2003 Übertragung des alleinigen Sorgerechts an mich bei RA ... Seit Mitte August 2006 laufend bis Ende Juni 2007. Anfang Juli kehrt D wieder nach Österreich zurück. Die weitere Vorgehensweise wird für das Schuljahr 07/08 noch abgeklärt." Das Finanzamt erließ am 18…
…die erbetene Auskunft zu erteilen. Nun habe er fünf Jahre um die Obsorge seiner Tochter erfolgreich gekämpft und seit Monaten als obsorgeberechtigter Vater weder von England noch von Österreich Familienbeihilfe erhalten. Mit Telefax vom 21.8.2010 gab der Bw bekannt, dass ihm seitens England…
…eines anderen Mitgliedstaats wohnt ...; Nach Artikel 73 der VO hat ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Anhang VI, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten…
…Artikel 10a lit. d iVm Anhang 8 DVO übernehmen aber die Staaten, mit denen ein Bezugszeitraum festgelegt worden ist, die Kosten der Familienleistungen aufgrund der ersten Beschäftigung für den gesamten Bezugszeitraum. Seitens der Schweiz wurde im Anhang 8 der DVO keine Eintragung vorgenommen. Jedoch wurde…
…Firmennamen vorgegeben habe sowie dass die Gesellschafter Bruder Eden SI. und Vater Raymond SI. sein sollen. Daher müsse Herrn SI. auch noch eine zweite Person der Fa. CR , nämlich sein Bruder, bekannt gewesen sein. Im Anhang zu einer Rechnung der Fa. CR an die Bw…
…Nach vorliegenden Informationen des MV. habe die Bw. 1997 keine Mieteinnahmen erzielt. Die L. habe die gegenständliche Liegenschaft Anfang Oktober erworben, sodass ab diesem Zeitpunkt ihr sämtliche Mieterträge zuzurechnen seien. Eine Hochrechnung der Mieteinnahmen 1 - 10/97 sei nicht gerechtfertigt. Sollten in eventu Mieten der…
…nichtselbständig beschäftigt, und zwar jeweils von Mai bis Anfang Oktober jeden Jahres. Die Tochter N. hat sich in den Ferien (Sommer und Weihnachten) überwiegend in Österreich bei Verwandten der Bw aufgehalten und dabei auch ihren unterhaltspflichtigen Vater H.S., der österr Staatsbürger ist und hier…
…nichtselbständig beschäftigt, und zwar jeweils von Mai bis Anfang Oktober jeden Jahres. Die Tochter N. hat sich in den Ferien (Sommer und Weihnachten) überwiegend in Österreich bei Verwandten der Bw aufgehalten und dabei auch ihren unterhaltspflichtigen Vater H.S., der österr Staatsbürger ist und hier…
…der Bw. auf Gewährung der Familienbeihilfe für Juli 2008 mit der Begründung ab, dass im ersten Monat der Tätigkeit Artikel 10a lit. d in Zusammenhang mit Anhang 8 der Verordnung Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden sei. Demnach…
…Dezember 1993 ist unter den Passiven Position C "Rückzahlbares Genussrechtskapital" ein Betrag von S 40,000.000.- ausgewiesen. Im Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 1994 wird dazu erläutert: "Rückzahlbares Genussrechtskapital ('Profit Participation Agreement') Beim ausgewiesenen Betrag handelt es sich um gewinnberechtigtes Kapital der Gesellschafter…
…ausbezahlt werden, (Genussrechtsbedingungen § 10 Rang/Negativerklärung/Liquidationserlös). Im Firmenbuch der Bw. steht im Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2007 unter "1.2.1 Ertragslage" und "1.2.2 Vermögens- und Finanzlage", dass die Bw. nachrangiges Genussrechtskapital mit Beteiligung an Gewinn und Verlust begab. Nach…
…Vermögens- und Finanzlage). Die Bw. begab verschiedenste Genussrechte, unter anderem Genussrechte mit variabler Verzinsung ("Überschussdividende - Anteil an ....% der bis zum Laufzeitende ausgewiesenen Jahresüberschüsse"; siehe Anhang Jahresabschluss 2007 in Tabellenform), die hier nicht strittig sind. 2007 begann die Bw. mit der "Platzierung einer innovativen Inhaber-Schuldverschreibung…
…von € 60 Mio. wurde vom ermittelten Jahresgewinn (rund € 90 Mio.) in Abzug gebracht (Bilanzgewinn € 31,5 Mio.). Im Anhang zur Bilanz 2009 ist unter "Erläuterungen" festgehalten: "In der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juni 2009 wurde der Vorstand ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren…
…Vermögens- und Finanzlage). Die Bw. begab verschiedenste Genussrechte, unter anderem Genussrechte mit variabler Verzinsung ("Überschussdividende - Anteil an ....% der bis zum Laufzeitende ausgewiesenen Jahresüberschüsse"; siehe Anhang Jahresabschluss 2007 in Tabellenform), die hier nicht strittig sind. 2007 begann die Bw. mit der "Platzierung einer innovativen Inhaber-Schuldverschreibung…
…eigene Teleologie, sein eigenes inneres System. Die Richtigkeit der Auslegung hängt vom Normzweck ab. Auch gleichlautende Begriffe sind innerhalb der Rechtsordnung variant, relativ und von der jeweiligen spezifischen Regelungsaufgabe geprägt. Folglich müssen auch die dem Zivilrecht entnommenen Begriffe aus dem steuerrechtlichen Bedeutungszusammenhang heraus, aus dem…
…b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 berechnet wird. Zu den umfangreichen Ausführungen der Bf…
…b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 berechnet wird. Zu den umfangreichen Ausführungen der Bf…
…b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 berechnet wird. Zu den umfangreichen Ausführungen der Bf…
…b) des doppelten Unterschieds zwischen der beantragten und der geltenden Erstattung, wenn der Ausführer vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Als beantragte Erstattung gilt der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 berechnet wird. Zu den umfangreichen Ausführungen der Bf…