…zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers wurden vom Finanzamt nicht festgestellt. Die Meinung des Finanzamtes, dass Vereinbarungen, die im "Innenverhältnis" mit dem zweiten Geschäftsführer abgeschlossen worden seien, nach außen hin nicht rechtswirksam seien, steht im Widerspruch zu der zuvor zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Grund des vom Bw. dargestellten Krankheitsverlaufes vom 30. November 1993 bis 3. November 1995 und der damit verbundenen physischen und psychischen Belastungen (Operation, Chemotherapie, Knochenmarktransplantation) triftige Gründe vor, die die Erfüllung der wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machten. Mangels Feststellung konkreter Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers…
…Der Umstand, dass die Bücher der Z-GmbH. mangelhaft waren, war daher nicht geeignet, den Standpunkt des Bw., er habe keine Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers gehabt, zu entkräften. Die vom Finanzamt ins Treffen geführten Buchführungsmängel bei der Z-GmbH. hätten den Bw. allenfalls…
…unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel…
…machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Abgesehen davon, dass konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers…
…Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu begründen vermögen, wurde vom Finanzamt - aufgrund der irrigen Annahme, dass schon die Vereinbarung einer Geschäftsverteilung ein Einverständnis hinsichtlich der Beschränkung der Befugnisse des Geschäftsführers darstelle…
…unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel…
…zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers, die Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu begründen vermögen, wurde vom Finanzamt - aufgrund der irrigen Annahme laut Berufungsvorentscheidung, dass der Bw im haftungsrelevanten Zeitraum alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft und damit für die Entrichtung der Abgaben…
…wenn er trotz konkreter Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des mit den steuerlichen Agenden betrauten Geschäftsführers nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, haftet auch der andere Geschäftsführer (VwGH 18.11.1991, 90/15/0123). Eine Agendenverteilung ist auch im Rahmen eines mit dem Geschäftsführer abgeschlossenen Angestelltenvertrages möglich…
…Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Es besteht also keine generelle Kontrollpflicht wie bei der Betrauung eines Dritten mit Geschäftsführungsagenden, sondern es müssen sich für…
…nicht befasste Geschäftsführer nur dann haftbar gemacht werden kann, wenn auch ihn eine die Haftung begründende schuldhafte Pflichtverletzung trifft. Eine solche Beurteilung erfordert insbesondere Feststellungen darüber, ob die behauptete Ressortverteilung tatsächlich bestand und weiters, ob gegebenenfalls Pflichtverstöße des W.W. bei der Abgabenentrichtung für den…
…wenn er trotz konkreter Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des mit den steuerlichen Agenden betrauten Geschäftsführers nichts unternimmt, um Abhilfe zu schaffen, haftet auch der andere Geschäftsführer (VwGH 18.11.1991, 90/15/0123). Im gesamten Verwaltungsverfahren ergaben sich keine konkreten und nachweisbaren Anhaltspunkte dafür, dass die…
…ergeben sich auch nach Aktenlage keine Anhaltspunkte, da als Fahrer in dem Zeitraum seiner Geschäftsführertätigkeit lediglich O.E. (vom 24. Mai 2011 bis 16. Juni 2011) beschäftigt war, der nach der glaubwürdigen Aussage des Bw. seinen Fuhrlohn gleich für die Abdeckung seiner Auslagen und Entlohnung…
…Bw. ein, dass der Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften behaftet wäre, da nicht ausgeführt worden wäre, dass hinsichtlich anderer Abgaben, die für das Geschäftsergebnis einer juristischen Person nicht erfolgsneutral seien, es Angelegenheit des Geschäftsführers sei, darzulegen, weshalb er nicht Sorge tragen hätte können…
…es Sache des Geschäftsführers sei, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert hätten, die ihm obliegende abgabenrechtliche Verpflichtung zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung gemäß § 9 Abs. 1 BAO angenommen werden dürfe. Demnach hafte der Geschäftsführer für die nicht…
…vom unmittelbaren Geschäftsführer wäre kein entsprechender Zahlungsvorschlag für die Lohnsteuer gekommen, weil die erforderlichen Mittel gefehlt haben, kann nicht nachvollzogen werden. Daher wurde die Kontrolle des für die Abgabenangelegenheiten betrauten Geschäftsführers möglicherweise nur insofern wahrgenommen, als es um andere Verfügungen über das Gesellschaftsvermögen ging. Konkreten…
…Er würde ersucht werden, folgende Fragen betreffend Aufteilung und Ausübung der Geschäftsführertätigkeiten betreffend K.P. und Bw. zu beantworten: Wer wäre im Innenverhältnis für die Abfuhr und Erklärung von Abgaben zuständig gewesen? Sei zur Vermeidung einer Pflichtverletzung des anderen Geschäftsführers Vorsorgepflicht, Überwachungspflicht und Abhilfepflicht ausgeübt…
…September 2008, in der zunächst auf den Inhalt des Schreibens vom 14. Juli 2008 verwiesen wird. Der Bw. sei es auf Grund der Weisungsgebundenheit nicht möglich gewesen, Zahlungen zu leisten. V.V. sei allein als Geschäftsführer für die operative Durchführung der Geschäfte zuständig gewesen, dies…
…Zeit fällig geworden sind, für die die Berufungswerberin als Geschäftsführerin der T.-F.G.E. GmbH bestellt war. Mit dem Schreiben der Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 2. Februar 2006 wurde der Berufungswerberin eine detaillierte Aufgliederung des Haftungsbetrages nach Abgabenarten und Zeiträumen bzw. der jeweiligen Höhe…
…Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu umgehen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes ..... vom 25. 2. 2005, ..HV..., wurde F... unter anderem der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG schuldig gesprochen, weil er als tatsächlicher Geschäftsführer der erstschuldnerischen GmbH auf die beschriebene Weise Lohnabgaben für die…