Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des KHWL, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
…Veräußerungsgewinns des Jahres 2002 auf Null. Begründend brachte sie im Wesentlichen vor, dass sie bis 31.12.2002 Kommanditistin und Angestellte der BK war und mit 31.12.2002 auf ihren Wunsch als Kommanditistin ausschied. Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, dass trotz der handelsrechtlich eingeschränkten Befugnisse…
…ist der Sachverhalt, wonach durch ein Fehlverhalten eines Angestellten der von der Abgabepflichtigen betrauten Steuerberatungskanzlei ein Zahlungserleichterungsansuchen unrichtig kalendiert wurde und für die Nichtentrichtung der Investitionszuwachsprämie 2002 in Höhe von € 5.485,07 ein erster Säumniszuschlag in der Höhe von 2 %, das sind €…
…Ing.E.GmbH und wurde mit 20. Jänner 2000 der Bw. zum Geschäftsführer (GF) dieser Firma bestellt. Der Bw. war weiters seit seiner Jugendzeit Angestellter der Fa. Ing.E.GmbH. Für folgende Buchungen zwischen dem Bw. und der Fa. Ing.E.GmbH wurden von der…
…Aktivitäten in geringfügigem Ausmaß durchgeführt werden (Bendlinger, aaO, Seite 39). Allein dadurch, dass ein Angestellter in seiner Wohnung gelegentlich mit Kunden telefoniert oder abends und an Wochenenden gewisse Arbeiten zuhause erledigt, wird die Wohnung nicht zur Betriebsstätte (Bachner, SWI 2002, 284, Pkt 2.3). "Tätigkeiten…
…den vorliegenden Unterlagen noch nicht zweifelsfrei angenommen, sondern derzeit nur vermutet werden. Da die Annahme einer Betriebsstätte in der Wohnung eines Angestellten auf Indizien unterschiedlicher Aussagequalität aufbaut, kommt letztlich der Frage einer Versteuerung in der Slowakei entscheidende Bedeutung zu. Auch die Finanzverwaltung hält dies grundsätzlich…
…das Passieren einer Zollstelle ohne Kontrollausgänge, ohne spontan eine Zollanmeldung abzugeben. Der Angestelltenbegriff sei im Sinne des Europäischen Zollrechts auszulegen. Die Veranlagung zur Einkommensteuer beim Wohnsitzfinanzamt unter der Berufsbezeichnung Konsulent oder Handelsvertreter sowie die Beteiligung am Rohgewinn der Firma C. stehe der Anwendung der angesprochenen…
…außerhalb dieses Zollgebiets ansässigen Person erteilt wurde; b) kann die Zollstelle zulassen, dass eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige natürliche Person, die Angestellte einer außerhalb dieses Zollgebiets ansässigen Person ist, ein Fahrzeug, das Eigentum der letztgenannten Person ist, in dieses Zollgebiet einführt und dort privat…
…außerhalb dieses Zollgebiets ansässigen Person erteilt wurde; b) kann die Zollstelle zulassen, dass eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige natürliche Person, die Angestellte einer außerhalb dieses Zollgebiets ansässigen Person ist, ein Fahrzeug, das Eigentum der letztgenannten Person ist, in dieses Zollgebiet einführt und dort privat…
…Zeitraum seinen gewöhnlichen oder normalen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft gehabt habe, zwar für diese Firma eine Vertriebstätigkeit ausgeübt habe, jedoch nicht Angestellter oder Organ des Unternehmens gewesen sei. Für das vom nunmehrigen Bf. in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebrachte und auf die Firma P…
…1967) und des VwGH (Zl. 89/02/0018 vom 19.4.1989, Zl. 93/13/0207 vom 24.1.1996) ist der Begriff der Angestellten eines Parteienvertreters im Sinne des § 13 Abs. 4 ZustellG nicht im arbeitsrechtlichen Sinne zu verstehen, sondern kann durchaus einen weiteren…
…lt. Auskunft des internationalen Wirtschaftsdienstes (IWD) vom 25.9.2002 seit langem inaktiv sei. An ihrer Adresse und ihrer Telefonnummer erreichbar sei die FM (in der Folge FM), deren Angestellter Herr B ist. Persönlich haftender Inhaber und Gesellschafter der inaktiven FH ist Herr B. Lt…
…bewilligt, wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören, von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet…
…bewilligt, wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören, von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet…
…bewilligt, wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören, von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet…
…bewilligt, wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören, von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet…
…der B-AG , wobei er nach deren Weisungen handeln müsse, für seine Dienste ein Entgelt erhalte und diesbezüglich Angestellter im Sinne des Gemeinschaftszollrechtes sei. Er habe nach Weisungen der B-AG tatsächlich Leistungen für diese erbracht und dafür als Gegenleistung eine Vergütung erhalten. Ob das …
…wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören, von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollten. Der Zweitbeschwerdeführer sei als geschäftsführender…
…jene Innendiensttätigkeiten, die "zur Vertretertätigkeit" gehörten. Allgemeine Aufgaben der Geschäftsführung fielen nicht unter die "für konkrete Aufträge" erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Damit ist klar gestellt, dass ein angestellter Geschäftsführer auch dann nicht als "Vertreter" im Sinne der Verordnung BGBl. II Nr. 382/2001, angesehen werden…
…in nicht untergeordnetem Ausmaß erfülle, könne das Vertreterpauschale nicht gewährt werden. (11) Dagegen erhob der Bw Berufung mit folgender Begründung: Seine Tätigkeit entspreche der eines Vertreters. Er sei angestellter Geschäftsführer im Außendienst bei der P-GmbH bzw. bei der R-GmbH. Gemäß der VO müssten…