…als Finanzstrafbehörde erster Instanz, angegeben, 250 Kisten Bier der Marke Heineken in Holland gekauft zu haben und diese in Österreich gewinnbringend an ihm bekannte Personen weiterverkauft zu haben, sodass ihm insgesamt ein Gewinn von S 25.000,00 geblieben war. Anlässlich seiner zollbehördlichen Einvernahme erklärte…
…das Suchtgiftgesetz, hinsichtlich der bei ihm anlässlich einer polizeilichen Amtshandlung vorgefundenen Aufzeichnungen über den An- bzw. Weiterkauf von 593 Stangen Schmuggelzigaretten verschiedener Marken weitestgehend geständig, relativierte dieses Geständnis jedoch anlässlich seiner Einvernahme als Verdächtiger vor Organen des Hauptzollamtes Wien, als Finanzstrafbehörde erster Instanz, am 20…
…um ein solches handelt, so ist es doch als Erfahrungstatsache anzusehen, dass die Angaben der ersten Vernehmung der Wahrheit am nächsten kommen Anlässlich der behördlichen Nachschau am 14. Oktober 2002 wurde von Organen des Hauptzollamtes Wien, als Finanzstrafbehörde erster Instanz, festgestellt, dass es sich bei…
…und zum Betanken der Firmen-LKW verwendet werde. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Fa. R. ihre Firmenfahrzeuge mit Heizöl betankt habe, da im selben Zeitraum die Firmenfahrzeuge Dieseltreibstoff auf Monatsrechnung an seiner Tankstelle bezogen haben. Seine Angaben anlässlich der ersten Einvernahme habe er…
…die bei der ersten Vernehmung gemachten Angaben erfahrungsgemäß der Wahrheit am nächsten kommen (z.B. VwGH 25.1.2000, 94/14/0034), haben die vier polnischen Staatsbürger die bei ihrer ersten Vernehmung auf dem Gendarmerieposten in S. gemachten Angaben vor der Bezirkshauptmannschaft anlässlich ihrer Befragung…
…mit der Begründung eingebracht, dass er zwar bei seinem anlässlich der Einvernahme am 9. September 2008 abgelegten Geständnis bleibe, wonach er von B. geschmuggelte Zigaretten gekauft habe. Die ihm zur Last gelegte Menge sei aber deutlich überhöht. Die Behörde habe seine Angaben anlässlich der Vernehmung…
…keine exakten Angaben macht, und dass sie die wahre Identität der Person, von welcher sie diese Waren käuflich erworben hat, aus Angst vor den Folgen, verschweigt. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass eine solche Person anlässlich ihrer zweiten Einvernahme, welche zehn Tage nach der ersten stattgefunden…
…dass bei der gegenständlichen Prüfung keine Selbstanzeige erstattet wurde. Im Straferkenntnis vom 19.4.2006 wird angeführt, dass eine Selbstanzeige unter anderem voraussetzt, dass die Verfehlung zahlenmäßig präzisiert wird. Da dies laut Aussage von Frau Bw2. bereits anlässlich ihrer ersten Einvernahme am 31.1.2001…
…kommen Angaben anlässlich der ersten Vernehmung, bei der der Abgabepflichtige meist unbefangen ist, der Wahrheit am nächsten (VwGH v.4.9.1986, 86/16/0080, und v.15.12.1987, 87/14/0016), und muss daher gerade dieser Aussage erhöhte Bedeutung beigemessen werde. Wenn der…
…Rahmen der ersten Einvernahme ihres Geschäftsführers hinterfragt worden wäre. Darin wäre das Finanzamt davon ausgegangen, dass statt € 25,00 von Frau N. € 50,00 verrechnet und davon wiederum 80 % an Herrn A. weitergegeben werden würden. Herr A. hätte bereits in dieser Einvernahme erklärt…
…stellen. Wieso darin ein Widerspruch zur späteren Rechtfertigung der Beschuldigten bestehen soll, bleibt unerfindlich. Ebenso konnte die Beschuldigte anlässlich ihrer ersten Vernehmung am 29. April 2005 Angaben über die von ihr mit E.W. getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Grunderwerbsteueranzeige und -entrichtung machen: Diese Vereinbarungen bezogen…
…Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz seinen Verdacht, dass der Bf die im Spruch seines (mit Beschwerde bekämpften) Einleitungsbescheides aufgezählten Finanzvergehen begangen hat, zum einen auf die am 27.3.2006 im zu seiner Wohnung in BR gehörenden Kellerabteil anlässlich der dort vorgenommenen Nachschau aufgefundenen…
…weil die ersten Aussagen der materiellen Wahrheit am nächsten kommen, da sie ohne die Gelegenheit, sich mit dem Gegenstand und den zu erwartenden Rechtsfolgen eingehend auseinander zusetzen, erfolgten. Es ist weiter nicht einsehbar, aus welchem Grunde der Bf. sich anlässlich der ersten Kontaktaufnahme mit den…
…der abgabenrechtlichen Verpflichtungen bewusst gewesen zu sein. Er hat auch bereits bei seiner ersten Einvernahme am 25. April 2003 ausgeführt, dass es immer wieder finanzielle Schwierigkeiten gegeben habe und Zahlungen an die Gebietskrankenkasse und das Finanzamt immer wieder so lange aufgeschoben worden sind, bis der…
…seiner ersten Einvernahme damit bestätigte. Das Zollamt wies in seiner Berufungsvorentscheidung vom 9. Dezember 2008 die Berufung als unbegründet ab. Dem Berufungsvorbringen, der Berufungswerber (Bw.) sei infolge seiner Festnahme am 9. Mai 2008 unter psychischem Druck gestanden und habe daher zur Zigarettenmenge unrichtige Angaben gemacht…
…Zigaretten seien im Grunde der Aussage des Bf. im Frühjahr 2001 bei den Brüdern A abgeholt worden. Die belangte Behörde führe in ihrer Beweiswürdigung aus, es handle sich um keine unrichtige Beweiswürdigung, wenn sie den Angaben des Abgabepflichtigen bei der ersten Einvernahme mehr Glaubwürdigkeit beigemessen…
…Außerdem hat der Bf anlässlich seiner ersten Einvernahme am 31. Juli 2006 angegeben, das gegenständliche Handy vor der Übergabe an seine Ex-Lebensgefährtin mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren in Verwendung gehabt zu haben und es nur fallweise an Freunde und Bekannte für ein…
…Zollamt bei den weiteren Abnehmern von Zigaretten den reduzierten Angaben der Bf. in der Einvernahme vom 11. August 2003 folgte, ist die Behörde bei F.F. von einer verkauften Menge von 162 Stangen Zigaretten ausgegangen und damit weitgehend den Angaben in der ersten Einvernahme gefolgt…
…die Abgabenbehörde den Angaben des Abgabepflichtigen bei der ersten Einvernahme mehr Glaubwürdigkeit beimesse als seinen späteren Darlegungen. Den Umstand, dass eine spätere Aussage in Erwartung einer besseren steuerlichen Auswirkung gemacht worden sei, dürfe die Behörde im Rahmen der Beweiswürdigung für die Richtigkeit der Erstaussage ins…
…durchgeführt. Anlässlicher dieser Einvernahme war der Bf. - mit Ausnahme von F. H. - nicht bereit seine Zigarettenabnehmer zu nennen. In einer neuerlichen Aussage vor Organen des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz am 7.11.2006 widerrief der Bf. seine Angaben vom 24.10.2006. Sinngemäß…