…dass - wie für die Gewährung des Vertreterpauschales gefordert - Anbahnung und Abschluss von Geschäften vorrangiges Ziel der Tätigkeit des Bw's in den Jahren 2003 bis 2005 gewesen waren. Die eigene Beratungstätigkeit in völlig untergeordnetem Ausmaß von maximal 2,5 % war im Sinne der zitierten Rechtsprechung…
…Verkaufsgeschehens wie Personal- und Ergebnisverantwortung für die Erreichung der vereinbarten Ziele zählen nicht zu den Kernbereichen einer Vertretertätigkeit (UFS 17.6.2010, RV/0881-S/09). Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Berufsbild des Vertreters entspricht; wenn Anbahnung und Abschluss von Geschäften nicht das vorrangige…
…verkaufen. Unbestritten sei Bestandteil der Tätigkeit des Berufungswerbers neben der Anbahnung und Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen auch ein gewisses Maß an Kundenbetreuung. Er wies im Weiteren darauf hin, dass seine Vertretertätigkeit nach persönlicher Einschätzung aufgrund des zu verkaufenden Produktes (Dienstleistungen in Form von Arbeitskräfteüberlassung bzw. Personalbereitstellung…
…mit: 1. Genaue Beschreibung der gesamten beruflichen Tätigkeit: Anbahnung und Abschluss von Geschäften sowie Kundenbetreuung bei Bundesministerien in Wien im Rahmen des Projektes E (i.d.F. E). 2. Produkt: Ich verkaufte im Jahr 2003 primär Softwareproduktlizenzen für F-Softwareprodukte sowie Dienstleistungen von F. Ich…
…werde. Der nötige Aufwand zur Vorlage der Besprechungsprotokolle sowie der Unterlagen betreffend Anbahnung und Abschluss von Geschäften von über 100 Unternehmen jährlich stehe auch in keinem Verhältnis zur geltend gemachten Steuerersparnis. Im übrigen sei es einem Unternehmen nicht zumutbar sämtliche Geschäftsbeziehungen offen zu legen. Schließlich…
…anerkannt werden könne, da das Berufsbild in keiner Weise einem Vertreter (Außendienst zur Anbahnung und Abschluss von Geschäften) entspreche. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen und Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder…
…Verwaltungsübung (LStR Rz 406) und Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates (UFS 14.10.2009, RV/0546-F/07, und UFS 22.10.2004, RV/0080-F/03) Personen, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind…
…71 und die darin zitierte VwGH-Judikatur) und Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. UFS-Entscheidungen vom 19.10.2012, RV/0508-I/12; 28.09.2012, RV/0339-F/10) Personen, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und…
…Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Wie auch das Finanzamt bereits ausgeführt hat, versteht man unter einem Vertreter im Sinn der oa. Verordnung Personen, die regelmäßig im Außendienst zwecks Anbahnung und Abschluss von Geschäften sowie Kundenbetreuung tätig sind…
…der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften sowie zur Kundenbetreuung tätig sei. Im Jahr 2001 sei diese Tätigkeit ohne Unterbrechung ausgeübt worden. Auf Ersuchen des Finanzamts (FA) übermittelte der Arbeitgeber des Bw dessen Tätigkeitsprofil bzw. Arbeitsplatzbeschreibung. Demnach war der Bw. im Streitjahr "Senior Consultant" und…
…vgl. VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231). Vertreter sind demnach Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind (vgl. VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231). Nach § 1 Z 9 der Verordnung BGBl. II…
…wonach "Vertreter Personen sind, sie im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind"; fast schon überflüssig - weil in diesem Zusammenhang selbstverständlich - werden auch "Pharmavertreter" dieser Berufsgruppe zugeordnet (Rz 406 LStR 2002). (18/4) Nach Ansicht des Unabhängigen…
…erst kürzlich zum Ausdruck gebracht hat, handelt es sich bei Vertretern um Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss aber eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben (VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231).…
…und Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates (siehe ua. UFS 22.10.2004, RV/0080-F/03) Personen, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Tätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen…
…sei, dass er so gut wie ausschließlich im Außendienst tätig sei und eine Vertretertätigkeit ausübe. Die in der Stellenbeschreibung aufgezählten Tätigkeiten seien geradezu klassisch für die Tätigkeit eines Vertreters. Seine Aktivitäten lägen im Außendienst und zielten auf die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften ab…
…zwischen Versicherer und Versicherungsunternehmer her, sondern er schließe für den Kunden den gewünschten Vertrag ab. Somit sei das gesetzliche Erfordernis einer Vertretertätigkeit gegeben, die nach Lehre und Rechtsprechung eine Tätigkeit verstehe, die eine Person regelmäßig im Außendienst zwecks Anbahnung und Abschluss von Geschäften zur Kundenbetreuung…
…Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind." Der Bw. brachte gegen den Einkommensteuerbescheid für…
…die Vertreterpauschale von 5 % (492,00 €) als Werbungskosten berücksichtigt. Begründend führte das Finanzamt an, dass für das bestehende Dienstverhältnis bei den TER als Gebietsbetreuer keine Vertreterpauschale anerkannt werden könne, da das Berufsbild in keiner Weise einem Vertreter (Außendienst zur Anbahnung und Abschluss von Geschäften)…
…aus welcher hervorgehe, dass er als Key-Account-Manager im Außendienst überwiegend mit der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften sowie der Kundenbetreuung betraut gewesen sei. Sein Aufgabenbereich - so die ergänzenden Ausführungen im Vorlageantrag - habe die fachliche Unterstützung des Außendienstes bei der Erfüllung der Vertriebsziele…
…und Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates (u.a. Entscheidung vom 8.10.2004, RV/0282-S/04) Personen, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Tätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von…