…dass - wie für die Gewährung des Vertreterpauschales gefordert - Anbahnung und Abschluss von Geschäften vorrangiges Ziel der Tätigkeit des Bw's in den Jahren 2003 bis 2005 gewesen waren. Die eigene Beratungstätigkeit in völlig untergeordnetem Ausmaß von maximal 2,5 % war im Sinne der zitierten Rechtsprechung…
…Verkaufsgeschehens wie Personal- und Ergebnisverantwortung für die Erreichung der vereinbarten Ziele zählen nicht zu den Kernbereichen einer Vertretertätigkeit (UFS 17.6.2010, RV/0881-S/09). Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Berufsbild des Vertreters entspricht; wenn Anbahnung und Abschluss von Geschäften nicht das vorrangige…
…verkaufen. Unbestritten sei Bestandteil der Tätigkeit des Berufungswerbers neben der Anbahnung und Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen auch ein gewisses Maß an Kundenbetreuung. Er wies im Weiteren darauf hin, dass seine Vertretertätigkeit nach persönlicher Einschätzung aufgrund des zu verkaufenden Produktes (Dienstleistungen in Form von Arbeitskräfteüberlassung bzw. Personalbereitstellung…
…diese bestätigt, dass er bei ihr im Beschwerdejahr ganzjährig als Vertreter ausschließlich zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften sowie zur Beratung und Betreuung von Kunden beschäftigt gewesen sei. Das Finanzamt erließ in der Folge den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2015 vom 22. Juni 2016…
…1981, 2885, 2994/80). Danach sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften im Namen und für Rechnung ihres Arbeitgebers und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis…
…und Verwaltungspraxis (LStR 2002 Rz 406) in zahlreichen Entscheidungen (vgl. zB BFG 2.3.2015, RV/1100531/2014, und die dort zitierten UFS-Entscheidungen) ausgesprochen, dass als Vertreter solche Personen anzusehen seien, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften…
…Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind (vgl. VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231, und VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261). Dabei können auch Tätigkeiten der Auftragsdurchführung zur Tätigkeit eines Vertreters gehören, "solange der Kundenverkehr in Form des Abschlusses…
…dass er eine Provision erhält und allenfalls, dass sein Arbeitsplatz gesichert ist. Nach objektiver Würdigung sämtlicher Beweisergebnisse war nach Ansicht des erkennenden Richters jedenfalls davon auszugehen, dass - wie für die Gewährung des Vertreterpauschales gefordert - Anbahnung und Abschluss von Geschäften vorrangiges Ziel der Tätigkeit des Beschwerdeführers…
…mit: 1. Genaue Beschreibung der gesamten beruflichen Tätigkeit: Anbahnung und Abschluss von Geschäften sowie Kundenbetreuung bei Bundesministerien in Wien im Rahmen des Projektes E (i.d.F. E). 2. Produkt: Ich verkaufte im Jahr 2003 primär Softwareproduktlizenzen für F-Softwareprodukte sowie Dienstleistungen von F. Ich…
…werde. Der nötige Aufwand zur Vorlage der Besprechungsprotokolle sowie der Unterlagen betreffend Anbahnung und Abschluss von Geschäften von über 100 Unternehmen jährlich stehe auch in keinem Verhältnis zur geltend gemachten Steuerersparnis. Im übrigen sei es einem Unternehmen nicht zumutbar sämtliche Geschäftsbeziehungen offen zu legen. Schließlich…
…17 EStG seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien; von der Gesamtarbeitszeit müsse dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden) in seinem Fall erfüllt sind] gab der Bf. unter Verweis auf…
…anerkannt werden könne, da das Berufsbild in keiner Weise einem Vertreter (Außendienst zur Anbahnung und Abschluss von Geschäften) entspreche. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen und Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder…
…Verwaltungsübung (LStR Rz 406) und Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates (UFS 14.10.2009, RV/0546-F/07, und UFS 22.10.2004, RV/0080-F/03) Personen, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind…
…71 und die darin zitierte VwGH-Judikatur) und Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates (vgl. UFS-Entscheidungen vom 19.10.2012, RV/0508-I/12; 28.09.2012, RV/0339-F/10) Personen, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und…
…Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Wie auch das Finanzamt bereits ausgeführt hat, versteht man unter einem Vertreter im Sinn der oa. Verordnung Personen, die regelmäßig im Außendienst zwecks Anbahnung und Abschluss von Geschäften sowie Kundenbetreuung tätig sind…
…der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften sowie zur Kundenbetreuung tätig sei. Im Jahr 2001 sei diese Tätigkeit ohne Unterbrechung ausgeübt worden. Auf Ersuchen des Finanzamts (FA) übermittelte der Arbeitgeber des Bw dessen Tätigkeitsprofil bzw. Arbeitsplatzbeschreibung. Demnach war der Bw. im Streitjahr "Senior Consultant" und…
…nichtselbständige Tätigkeit des Bf als überwiegend im Außendienst tätiger Vertreter seiner Arbeitgeberin zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und der Kundenbetreuung ergibt sich aus dem vorliegenden Akteninhalt, insbesondere der Bestätigung der Arbeitgeberin vom 19. September 2017 und den glaubwürdigen Ausführungen im Vorlageantrag…
…Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden.“ Erwägungen: Nach übereinstimmender Rechtsmeinung sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben, von der…
…vgl. VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231). Vertreter sind demnach Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind (vgl. VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231). Nach § 1 Z 9 der Verordnung BGBl. II…
…wonach "Vertreter Personen sind, sie im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind"; fast schon überflüssig - weil in diesem Zusammenhang selbstverständlich - werden auch "Pharmavertreter" dieser Berufsgruppe zugeordnet (Rz 406 LStR 2002). (18/4) Nach Ansicht des Unabhängigen…