…den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats mit einer beglaubigten Abschrift oder mit einer Gleichschrift der die Gebührenpflicht begründenden Urkunde, bei nicht in der Amtssprache abgefassten Urkunden mit einer beglaubigten Übersetzung, beim Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt kann gemäß § 9 Abs. 2 GebG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Novacount, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer, Umsatz- und Körperschaftsteuer, jeweils für die Jahre 1997 bis 1999 entschieden: Die angefochtenen Haftungsbescheide hinsichtlich der…
…Finanzamtes nicht bzw. ungenügend geantwortet worden sei. Festgestellt werden muss auch, dass die Berufungswerberin trotz wiederholter Hinweise seitens des Finanzamtes, dass die Amtssprache Deutsch sei, und Eingaben daher in deutscher Sprache zu erfolgen hätten, weiterhin ihre Korrespondenz in englischer Sprache fortsetzte bzw. offensichtlich mithilfe eines…
… die Bestätigung, dass er in BL 789 m² Grund besitze; eine Bestätigung über seine psychische Krankheit. Seitens der Referentin des Unabhängigen Finanzsenates wurde nachstehendes Ergänzungsersuchen an den Berufungswerber gesandt: Amtssprache in Österreich ist Deutsch. Es ist daher erforderlich, dass zu Beweiszwecken eingereichte Urkunden in beglaubigter…
…1. Sie sollen in einer lebenden Sprache und mit den Schriftzeichen einer solchen geführt werden. Soweit Bücher und Aufzeichnungen nicht in einer für den Abgabepflichtigen im Abgabenverfahren zugelassenen Amtssprache geführt werden, hat der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde eine beglaubigte Übersetzung der vorgelegten Kontoauszüge, Bilanzabschriften…
…Bitte klären Sie die Widersprüche auf! 2) Bereits das Finanzamt als Abgabenbehörde I. Instanz hat Sie darauf hingewiesen, dass Amtssprache in Österreich Deutsch ist. Es ist daher erforderlich, dass nicht nur der Auszug aus dem Sterbematrikelbuch (wie bereits aktenkundig), sondern auch der Rechnungstext in beglaubigter…
…erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101). Nach der Aktenlage ist davon auszugehen, dass der Berufungswerber nicht der (deutschen) Amtssprache mächtig ist. Er hat sich aber an einen Vertreter gewandt, der die Aufgabe hat…
…1990, BGBl. Nr. 231/1990, sei in der Gemeinde S die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen. Die Vergütung sei unter Bedachtnahme auf die Art und den Umfang der tatsächlichen Anwendung der zugelassenen Sprache in Hundertsätzen der im § 59 a Abs. 2…
…die Mieteinkünfte der Ehefrau des Bw. jedoch nicht entscheidungswesentlich. Betreffend die in kyrillischer Schrift vorgelegten Einkommensnachweise der Ehefrau des Bw. für die Jahre 2005 und 2006 und das Ersuchen der Amtspartei auf Übersetzung dieser Einkommensnachweise in die Amtssprache, ist entgegenzuhalten, dass die Jahre 2005 und…
…31 Abs 1 GebG bestimmt ua. dass, Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in der Amtssprache abgefasst sind, mit einer beglaubigten Übersetzung beim Finanzamt anzuzeigen sind. Mangels einer im Gebührengesetz enthaltenen Begriffsbestimmung ist die Abtretung nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen. Nach § 1392 ABGB liegt eine…
…Österreich ist. Daher haben sich die Behörden - abgesehen von der in dieser Bestimmung vorgesehenen, im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommenden Ausnahme betreffend sprachliche Minderheiten - der deutschen Sprache als Amtssprache zu bedienen. Behördliche Erledigungen sind daher in deutscher Sprache abzufassen dies ist Voraussetzung dafür, dass…
…Ihm sei bis dato nicht bekannt, aus welchen Gründen die Zahlungsaufforderung an ihn gestellt wurde, weil alle Bescheide der Zollkammer Katowice in polnischer Amtssprache verfasst seien. Die verfahrensleitenden Schriftstücke seien nicht rechtzeitig und nicht ordnungsgemäß zugestellt worden - u.a. mit falscher Adresse und von einer…
…gab an, dass Anfragen bei Botschaften bzw. staatlichen Behörden der dortigen Amtssprache (hohe Kosten für Übersetzungen und Vertretung) bedürfen würden und seien nach Rücksprache mit dem Außenamt mit einer Zeitdauer von mehr 6 Monaten anzusetzen, sofern überhaupt mit einem Ergebnis zu rechnen sei, womit die…
…September 2012 behauptet, dass Anfragen bei Botschaften bzw. staatlichen Behörden der dortigen Amtssprache (hohe Kosten für Übersetzungen und Vertretung) bedürfen und nach Rücksprache mit dem Außenamt mit einer Zeitdauer von mehr 6 Monaten anzusetzen sind, sofern überhaupt mit einem Ergebnis zu rechnen ist, steht dieses…
…ist. Daher haben sich die Behörden - abgesehen von der in dieser Bestimmung vorgesehenen, im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommenden Ausnahme betreffend sprachliche Minderheiten - der deutschen Sprache als Amtssprache zu bedienen. Wenn der Gebrauch einer anderen Sprache - wie im gegenständlichen Verfahren - nicht zugelassen ist, sind…
…88 Abs. 1. (3) Die Dienstleistungen gemäß Abs. 1 sind unter der Berufsbezeichnung des Niederlassungsstaates des Dienstleisters zu erbringen. Die Berufsbezeichnung ist in der Amtssprache des Niederlassungsstaates so zu führen, dass keine Verwechslungen mit den in diesem Bundesgesetz oder dem Bilanzbuchhaltungsgesetz , BGBl. I Nr. 161…
…1. Sie sollen in einer lebenden Sprache und mit den Schriftzeichen einer solchen geführt werden. Soweit Bücher und Aufzeichnungen nicht in einer für den Abgabepflichtigen im Abgabenverfahren zugelassenen Amtssprache geführt werden, hat der Abgabepflichtige auf Verlangen der Abgabenbehörde eine beglaubigte Übersetzung der vorgelegten Kontoauszüge, Bilanzabschriften…
…6 der Menschenrechtskonvention. Eine Niederschrift sei nur in der Muttersprache zulässig und diese Niederschrift unterschreibe schließlich die betreffende Auskunftsperson. Die Übersetzung in die Amtssprache sei dann ausschließlich vom Dolmetsch vorzunehmen und von diesem zu unterschreiben. Dem Vorlageantrag wurden zwölf Gutachten gemäß § 57a KFG der Fa…
…mit § 88 Abs. 1. (3) Die Dienstleistungen gemäß Abs. 1 sind unter der Berufsbezeichnung des Niederlassungsstaates des Dienstleisters zu erbringen. Die Berufsbezeichnung ist in der Amtsprache des Niederlassungsstaates so zu führen, dass keine Verwechslungen mit den in diesem Bundesgesetz oder dem Bilanzbuchhaltungsgesetz, BGBl. I Nr…
…siehe "Student Regulations" - "Final Diploma"). Der Berufungswerber und sein steuerlicher Vertreter sind im Übrigen darauf hinzuweisen, dass die Amtssprache in Österreich gemäß Art. 8 B-VG deutsch (allenfalls slowenisch, kroatisch und ungarisch) ist. Werden Eingaben nicht in einer zugelassenen Amtssprache formuliert, liegt ein Formgebrechen vor…