…2005/15/0040, zu Recht erkannt hat, dass die vom Unabhängigen Finanzsenat in Anlehnung an das Finanzamt im Adressfeld der Berufungsentscheidung vom 17. Februar 2005, RV/0196-G/03 übernommene Sammelbezeichnung "atypisch stille Gesellschafter" auch unter Hinweis in der Begründung auf die im Rahmen der…
…für Familienbeihilfe der Bw. zur Zahlung vorgeschrieben. Die vom Bundesrechenzentrum am 30. Juni 2007 gedruckten Bescheide weisen im Adressfeld folgenden Bescheidadressaten auf: Krankenhaus Straße Ort Mit Schreiben vom 24. Juli 2007 hat der steuerliche Vertreter das Finanzamt auf einen formalen Bescheidmangel hingewiesen. In einem Aktenvermerk…
…die Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO 2008" bezeichnete Erledigung, welche im Adressfeld als Bescheidadressaten die unrichtig bezeichnete, gelöschte Gesellschaft Gesellschaft1 KEG auswies und stellte sie zu Handen ihres ehemaligen steuerlichen Vertreters und Zustellbevollmächtigten zu. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 273 Abs. 1 lit…
…Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch - zu dem auch das Adressfeld zählt - kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom…
…auf die mit 10% zu versteuernden Umsätze der WEG (21.285,62 €, siehe oben) entfallende USt mit 2.128,56 € angegeben wurde. Das Adressfeld dieses Schreibens weist folgenden Wortlaut auf: "Wohnungseigentumsgemeinschaft z. H. Hausverwaltung B C-Gasse 20 PLZ D" Weiters enthält das…
…Ltd. den Antrag auf Ausfolgung der Ware. Daraufhin erging am 3.6.2009 ein den Antrag (die Anträge) abweisender Bescheid des Zollamtes Wien unter Zl. 1000000/00000/16/2008-AFB. Der Bescheid enthält im Adressfeld Herrn E. und die Zustellverfügung "zu Handen Rechtsanwalt X. ". Unter…
…zu führen. Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH ist die Personsumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch - zu dem auch das Adressfeld zählt - kein individueller Verwaltungakt gesetzt wird. Ist der Adressat im Spruch des Bescheides gesetzmäßig bezeichnet…
…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 16.2.2006, 2006/14/0011). Die mit der "Personenumschreibung" getroffene…
…werden, und zwar auch nicht durch tatsächliches Zukommen an den gegenüber der Behörde ausdrücklich zur Empfangnahme bevollmächtigten Vertreter. Wird dieser weder im Adressfeld - zB "An Abgabepflichtige(n) A, zu Handen Zustellungsbevollmächtigte(r) Z" - noch im Vorspruch eines Bescheides - zB "Über den Antrag (der) des A…
…Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personsumschreibung notwendiger Bestandteil des Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird. (vgl. VwGH 2.8.2000…
…nennen. (vgl. VwGH vom 23. 3. 1998, 94/17/0413). Wenn der Bescheidadressat nicht im normativen Text selbst, sondern nur am Kopf des Bescheides (im Adressfeld) genannt ist, schadet dies nicht (vgl. VwGH vom 21. 5. 1992, 90/17/0036, Ritz, Kommentar zur BAO, 2…
…sind. Diese (vermeintlichen) Wiederaufnahmebescheide sind zwar hier nicht verfahrensgegenständlich, aber ihre Ausfertigungen sind in Zusammenhang mit den Ausfertigungen der verfahrensgegenständlichen (vermeintlichen) Feststellungsbescheide in Sachen 1. Geschäftsherrin & atypisch Stille mit dem gleichen Adressfeld erstellt und dem HerrP übergeben worden. Die 1. Variante, der hier gefolgt wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der "FG GmbH und Mitgesellschafter" (zu den beiden "Beteiligten" s. oa. Adressfeld), XY, vertreten durch Kleiner & Kleiner GmbH, 8010 Graz, Burgring 22, vom 27. September 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Liezen vom 17. Mai 2002 betreffend…
…Jahre 1986 bis 1994 beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist an der im Adressfeld genannten Personengesellschaft als Kommanditistin mit einer durch die Ärzte Vermögenstreuhand GmbH treuhändig gehaltenen Einlage von historischen ATS 100.000,00 (entspricht € 7.267,28…
…2010, RV/0387-G/07). Dasselbe muss - wie im vorliegenden Fall - für (vermeintliche) Feststellungsbescheide gelten, die laut Adressfeld an Geschäftsherrin "& atypisch Stille" ergehen und in weiterer Folge, aber ohne Bezugnahme im Adressfeld darauf, eine Liste mit Personen enthalten, für deren Beteiligung keine Einkünfte festgestellt werden…
…2010, RV/0387-G/07). Dasselbe muss - wie im vorliegenden Fall - für (vermeintliche) Feststellungsbescheide gelten, die laut Adressfeld an Geschäftsherrin "& atypisch Stille" ergehen und in weiterer Folge, aber ohne Bezugnahme im Adressfeld darauf, eine Liste mit Personen enthalten, für deren Beteiligung keine Einkünfte festgestellt werden…
…F. ergangenen Grunderwerbsteuerbescheid wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 30. September 2010 als unbegründet abgewiesen. Diese Berufungsvorentscheidung erging laut Adressfeld an: "=H.F.z.H. D.J. =L." Der an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien am 27. 10…
…F. ergangenen Grunderwerbsteuerbescheid wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 30. September 2010 als unbegründet abgewiesen. Diese Berufungsvorentscheidung erging laut Adressfeld an: "H=H.F.z.H. D.H. Y=Y." Der an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien am 27. 10…
…dass das Bescheid erlassende Finanzamt niemals vom Bestehen einer Mitunternehmerschaft ausgegangen ist und sind im Bescheidspruch sämtliche Beteiligte, an die der Bescheid gerichtet ist, namentlich genannt. Nur im Adressfeld wurden, u.a. aufgrund der großen Anzahl der beteiligten Personen, nicht sämtliche Personen nochmals namentlich genannt…
…Finanzamt c die (vermeintlichen) Grundlagenbescheide/Feststellungsbescheide unterfertigt hat und sind insoweit bereits oben unter den Punkten C und F eingearbeitet. Weiters brachte das Finanzamt A vor, dass mit der Bezeichnung GmbH & atypisch Stille im Adressfeld nicht eine Mitunternehmerschaft, der niemals abgabenrechtliche Parteistellung zuerkannt worden sei…