…ein Abzug in Betracht (vgl. VwGH 28.4.1987, 86/14/0174; 3.5.1983, 82/14/0297; 15.2.1983, 82/14/0135; 3.11.1981, 81/14/0022), zB bei einem Fotoreporter, Kunstmaler (vgl. Hofstätter/Reichel, § 20 Tz 5), zu medizinischer Dokumentation und…
…Privatsphäre verwendbaren) Personalcomputer. 2. Das zu dieser Entscheidung ergangene Erkenntnis des VwGH vom 26.4.2012, 2009/15/0088, enthält zum Abzugs- und Aufteilungsverbot die folgenden Ausführungen: "Typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter, für die eine private Mitveranlassung besteht, werden von der Regelung des § 20 Abs…
…Renner, SWK 2008, 879). Einer solchen Beurteilung steht aber die herrschende Rechtsprechung des VwGH zum steuerlichen Abzugs- und Aufteilungsverbot (VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197; VwGH 26.4.2012, 2009/15/0088; vgl. Kerschner, ecolex 12/342, 820, und Kofler in Doralt, EStG, 11…
…a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, kann unter dem Begriff "Fachliteratur" nicht Literatur verstanden werden, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen auf Interesse stößt und die nicht zumindest für einen fest abgrenzbaren…
…a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, kann unter dem Begriff "Fachliteratur" nicht Literatur verstanden werden, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen auf Interesse stößt und die nicht zumindest für einen fest abgrenzbaren…
…a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, kann unter dem Begriff " Fachliteratur" nicht Literatur verstanden werden, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen auf Interesse stößt und die nicht zumindest für einen fest abgrenzbaren…
…2 lit. a EStG 1988 dürfen Aufwendungen und Ausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht als Werbungskosten abgezogen werden, wenn es sich um Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung handelt, d.h. sie der Privatsphäre zuzuordnen sind. Das Abzugs- und Aufteilungsverbot besteht selbst dann, wenn die…
…1 Z. 2 lit. a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes können die geltend gemachten Ausgaben für die Fachliteratur nicht anerkannt werden . 2) Zu den als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für Arbeitskleidung: Hinsichtlich der Ausgaben für Arbeitsschuhe ist anzumerken, dass Schuhe grundsätzlich nach § 20 Abs…
…a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, könne unter dem Begriff "Fachliteratur" nicht Literatur verstanden werden, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen auf Interesse stößt und die nicht zumindest für einen fest abgrenzbaren…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von gemischten Aufwendungen, nicht als Werbungskosten anerkannt, diese gilt daher auch für die mit dieser NLP-Ausbildung im Zusammenhang stehende Literatur. Weiters handelt es sich bei Teilen der in Rede stehenden Literatur…
…Finanzamtes für Folgejahre ergibt. Das Finanzamt hat sich hinsichtlich der Abweisung auf das Abzugs- und Aufteilungsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen gestützt. Die Referentin sieht keine Veranlassung, für 2009 von ihrer im Aufhebungsbescheid betreffend Einkommensteuer 2008 vertretenen und eingehend begründeten Ansicht abzugehen, dass Literaturaufwendungen der Bw…
…2002 handelt und somit die Nutzung in den Folgejahren betrifft. Nicht als Webungskosten anerkannt werden können jedoch die Kosten der Snowboardhose, da diese für jegliche Sportausübung im Schnee geeignet und deren Anschaffung daher nicht ausschließlich beruflich bedingt ist bzw. unter das Abzugs- und Aufteilungsverbot des…
…a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, kann unter dem Begriff "Fachliteratur" nicht Literatur verstanden werden, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen auf Interesse stößt und die nicht zumindest für einen fest abgrenzbaren…
…dem Abzugs- und Aufteilungsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988. Dies sei nicht nur einhellige Literaturmeinung, sondern auch durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt. Die Ansicht der ersten Instanz widerspreche dieser Rechtsprechung und verwehre der Bw. zu Unrecht den Abzug der…
…a EStG 1988 enthaltenen Abzugs- und Aufteilungsverbotes von Aufwendungen, die der privaten Lebensführung dienen, kann unter dem Begriff "Fachliteratur" nicht Literatur verstanden werden, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen auf Interesse stößt und die nicht zumindest für einen fest abgrenzbaren…
…Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb (die selbständige Tätigkeit) veranlasst sind und objektiv im Zusammenhang mit einer betrieblichen Tätigkeit stehen, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und die nicht unter ein steuerliches Abzugsverbot fallen. Für alle Einkunftsarten gilt das Abzugs- bzw. Aufteilungsverbot gem. …
…es sich vielmehr um Aufwendungen, die eine einwandfreie Trennung in privaten und beruflichen Anteil nicht einwandfrei zulassen. In einem derartigen Fall ist, wie das Finanzamt bereits zutreffend ausgeführt hat, das sich aus § 20 EStG 1988 ableitende Abzugs- bzw. Aufteilungsverbot zu beachten. Soweit nämlich Aufwendungen für…
…der Judikatur des VwGH fallen sie auch nicht in die Gruppe der nach § 20 EStG jedenfalls vom Abzug ausgeschlossenen Aufwendungen. Damit unterliegen weder die Grundgebühr noch die Kosten der laufenden Nutzung dem Aufteilungsverbot. Bei ihrer Berücksichtigung ist vielmehr auf die jeweilige Veranlassung im Sinne des …
…beruflichen Tätigkeit stehen müssen, ist daher nicht erfüllt. Aber auch für die Berücksichtigung der Möglichkeit des Abzugs von Anlaufverlusten bzw. Gründungskosten bei einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit kommen zweifelsfrei nur Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten im Sinne der §§ 4 und 16 EStG in Betracht. Da allerdings die…
…nicht hätten anerkannt werden können. Mangels Titelanführung der beantragten Bücher und Darlegung der Berufsbezogenheit seien daher die betreffenden Ausgaben nicht berücksichtig worden. Ebenso seien Skiartikel sowie CD-Hüllen und CD's Kosten der Lebensführung und in Folge des Aufteilungsverbotes nicht absetzbar. Die Bildungsmaßnahme Propädeutikum stelle…