…Voraussetzungen für einen Abzug der auf den Liegenschaften lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht gegeben." Nichts anderes ist aber im gegenständlichen Fall zu sagen. Auch hier besteht kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Vermögen der Erblasserin und der auf der Liegenschaft intabulierten Schuld. Damit…
…Für die Fälle der beschränkten Steuerpflicht enthalten § 14 Abs 2 ErbStG (Steuerfreibetrag) und § 20 Abs 5 Satz 2 ErbStG (Abzug von Schulden und Lasten) Sonderbestimmungen. Danach ist lediglich ein Steuerfreibetrag von € 110 zu gewähren (§ 14 Abs 2 ErbStG). Beschränkt sich die Besteuerung wie im…
…kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld beruhte nämlich weder ursächlich noch unmittelbar auf einem Vorgang, der die Liegenschaft betraf. Damit waren schon deswegen die Voraussetzungen für einen Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht…
…kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld beruhte nämlich weder ursächlich noch unmittelbar auf einem Vorgang, der die Liegenschaft betraf. Damit waren schon deswegen die Voraussetzungen für einen Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht…
…kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld beruhte nämlich weder ursächlich noch unmittelbar auf einem Vorgang, der die Liegenschaft betraf. Damit waren schon deswegen die Voraussetzungen für einen Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht…
…wird nur das Vermögen der Steuer unterzogen, das "in einem besonderen Naheverhältnis zum Inland steht". Für die Fälle der beschränkten Steuerpflicht enthalten § 14 Abs. 2 ErbStG (Steuerfreibetrag) und § 20 Abs. 5 Satz 2 ErbStG (Abzug von Schulden und Lasten) Sonderbestimmungen. Gemäß § 14 Abs. 2 leg…
…kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld; die Entstehung der Schuld beruhte nämlich weder ursächlich noch unmittelbar auf einem Vorgang, der die Liegenschaft betraf. Damit waren schon deswegen die Voraussetzungen für einen Abzug der auf der Liegenschaft lastenden Kreditverbindlichkeiten von der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht…
…Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind (VwGH 20.2.2003, 2002/16/0008). § 20 ErbStG gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…
…nun die Nichtabzugsfähigkeit von Schulden und Lasten im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Teilen des Erwerbes. Im vorliegenden Fall hat einerseits nicht die Erbin - sondern ein Dritter - die betreffenden Liegenschaften erworben, andererseits ist dieser Vermögensübergang sehr wohl steuerbar und wurde auch versteuert (ohne Abzug der betreffenden…
… 1 Abs. 3 und Abs. 4 StiftEG). Nach § 1 Abs. 5 StiftEG in der hier anzuwendenden Fassung des BGBl I 2009/52, in Geltung ab 18. Juni 2009, ist die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum…
…gemäß § 662 dritter Satz ABGB und § 686 ABGB alle auf dem Legat haftenden Lasten. Ansonsten treffen den Vermächtnisnehmer, da er als solcher nicht Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers ist, nicht Schulden, die den Nachlass betreffen. Der Legatar kann daher nicht den Abzug von Nachlassschulden von seinem Erwerb…
…und § 20 Abs. 5 Satz 2 ErbStG (Abzug von Schulden und Lasten) Sonderbestimmungen. Gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG bleibt bei der Berechnung der Steuer nach § 8 Abs. 1 oder § 8 Abs. 3 bei jedem Erwerb für Personen der Steuerklasse I oder II ein Betrag von…
…ist der Grundsatz festgehalten, dass nur jene Schulden und Lasten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerbaren Teilen eines Erwerbes stehen, abzugsfähig sind. § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs…
…Ansatz gebracht wurde, ist daher für den Bw. hinsichtlich der steuerrechtlichen Beurteilung nichts gewonnen. Zum Abzug von Verbindlichkeiten allgemein ist zu bemerken, dass für die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten zunächst erforderlich ist, dass eine rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung aus dem Nachlass besteht. Leistungen…
…vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen, zu berechnen. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgeblich. Für die Bewertung ist - vorbehaltlich § 3 Abs. 4 - § 19 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 anzuwenden…
…Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind (VwGH 20.2.2003, 2002/16/0008). § 20 ErbStG gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…
…Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind (VwGH 20.2.2003, 2002/16/0008). § 20 ErbStG gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…
…Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind (VwGH 20.2.2003, 2002/16/0008). § 20 ErbStG gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…
…Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind (VwGH 20.2.2003, 2002/16/0008). § 20 ErbStG gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…
…Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind (VwGH 20.2.2003, 2002/16/0008). § 20 ErbStG gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. 6 ErbStG) vom Nachlass (siehe Fellner, Gebühren und…