…in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Auftraggebers im Vordergrund steht". Im gegenständlichen Fall wurde der Bw. sowohl vom Finanzamt als auch vom Unabhängigen Finanzsenat mehrmals aufgefordert, die für die Zuerkennung des in Rede stehenden Pauschales erforderlichen Unterlagen für die…
…80) den Vertreterbegriff dahingehend präzisiert, dass unter diese Tätigkeit auch die Zustellung von Waren fällt, solange der "Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Auftraggebers im Vordergrund steht". (18/2) Bereits im Erk. vom 10.3.1981…
…belegmäßiger Nachweis zu den übrigen Ausgaben in Höhe von € 5.201,13; - zur beantragten Vertreterpauschale wurde ersucht, nachzuweisen, dass der Kundenverkehr in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften für Rechnung des Arbeitgebers eindeutig im Vordergrund stehe, weiters Kundenkontakte mit Vertrieb und Verkauf unterhalten würden sowie…
…des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Auftraggebers im Vordergrund steht"(Erk. vom 24.2.2005, 2003/15/0044). Bereits in früherer Rspr. (Erk. vom 10.3.1981, 2885, 2994/80) kam der VwGH überdies zum Schluss, dass es den Erfahrungen des…
…Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit (z.B. Kontrolltätigkeit oder Inkassotätigkeit). Ein Dienstnehmer ist auch dann (noch) als Vertreter anzusehen, wenn er Waren zustellt, solange der Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seiner Arbeitgebers im…
…im eigenen Namen und auf fremde Rechnung gehört zum Wesen des Kommissionsgeschäftes, als auch das Abwicklungsgeschäft ist als Teil des Kommissionsgeschäftes anzusehen (§ 383 ff HGB). In den Punkten 2.1.2.5. bis 2.1.2.8. wird die Verpflichtung von NINC (NE) angesprochen, für…
…auch für die Vermittlungsfähigkeit des Projektes von ausschlaggebender Bedeutung gewesen, sodass eine betreffende Planung üblicherweise bereits vor Abschluss des Kaufgeschäftes bestanden habe. Von der A.GmbH sei ein schlüsselfertiges "Tiroler Massivhaus" angeboten worden. In rechtlicher Hinsicht sei auf Grund des angebotenen Vertragsbündels und des vom…
…diesen Innenausbau beziehen sich die Ausführungen im Schriftsatz vom 15. Oktober 2002, wonach dem Bw. von Lieferanten und ausführenden Firmen Rechnungen für Material und Arbeiten ausgestellt worden seien. Die Kosten des Innenausbaues wurden vom Finanzamt in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer aber ohnehin nicht einbezogen…
…Grundbuch für J.A. gehalten. Die Bw. habe mit der Bauführung überhaupt nichts zu tun gehabt. Die zwischenzeitlich begonnene Bauführung am Grundstück bis zur Erlangung der Staatsbürgerschaft (Anfang 2005) sei ausschließlich im Namen und auf Rechnung von J.A. erfolgt, sodass, wenn die Rechtsansicht des…
…auf ihre Rechnung und ihren Namen auf Grundlage von im Vorfeld eingeholter Kostenvoranschläge. Der Verkäufer verkauft lediglich den Grundanteil, die Sache der Bauführung ist ausschließlich Angelegenheit der Käufer." Auf Grund der vom Vertragsverfasser zusammen mit dem Kaufvertrag eingereichten Abgabenerklärung, worin die Gegenleistung für diesen Grundstückserwerb…
…auf ihre Rechnung und ihren Namen auf Grundlage von im Vorfeld eingeholter Kostenvoranschläge. Der Verkäufer verkauft lediglich den Grundanteil, die Sache der Bauführung ist ausschließlich Angelegenheit der Käufer." Auf Grund der vom Vertragsverfasser zusammen mit dem Kaufvertrag eingereichten Abgabenerklärung, worin die Gegenleistung für diesen Grundstückserwerb…
…die Bau- und Ausstattungsbeschreibung gemäß Projektunterlagen angeführt. Für die Erstellung des Bebauungsplanes sei bereits ein Gesamtkonzept vorgelegen. Diese Planung sei auch für die Vermittlungsfähigkeit des Projektes von ausschlaggebender Bedeutung gewesen, sodass eine betreffende Planung üblicherweise bereits vor Abschluss des Kaufgeschäftes bestanden habe und der Bw…
…muss und der Innendienst die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit umfassen darf. Ein Dienstnehmer wird auch dann (noch) als Vertreter angesehen, wenn er Waren zustellt, solange der Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Arbeitgebers im Vordergrund…
…von Waren erwähnt, ist daraus zu folgern, dass ein Dienstnehmer auch dann (noch) als Vertreter angesehen wird, wenn er Waren zustellt, solange der Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Arbeitgebers im Vordergrund steht. Der Vertretertätigkeit für…
…zustellt, solange der Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Arbeitgebers im Vordergrund steht. Der Vertretertätigkeit für den Verkauf von Waren ist gleichzuhalten, wenn Rechtsgeschäfte über Dienstleistungen im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers abgeschlossen werden (vgl…
…im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers im Vordergrund stand und der Innendienst die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit umfasste (vgl. VwGH vom 24.2.2005, 2003/15/0044). Folglich sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung des…
…Außendiensttage und der im Außendienst erbrachten Dienstzeiten. In Würdigung der vorstehend bezeichneten Tätigkeiten der Bw. gelangt der Unabhängige Finanzsenat zu der Auffassung, dass bei der Bw. der Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Arbeitgebers im Vordergrund…
…von Waren erwähnt, ist daraus zu folgern, dass ein Dienstnehmer auch dann (noch) als Vertreter angesehen wird, wenn er Waren zustellt, solange der Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Arbeitgebers im Vordergrund steht. Der Vertretertätigkeit für…
…von Waren erwähnt, ist daraus zu folgern, dass ein Dienstnehmer auch dann (noch) als Vertreter angesehen wird, wenn er Waren zustellt, solange der Kundenverkehr im Außendienst in Form des Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung seines Arbeitgebers im Vordergrund steht. Der Vertretertätigkeit für…
…Abschlusses von Kaufgeschäften im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers eindeutig im Vordergrund steht. Ihre Hauptaufgabe als technischer Berater der Firma K. Austria GmbH ist die Beratung der Kunden. Mangels Ausübung einer den Schwerpunkt der übernommenen Aufgaben bildenden Vertretertätigkeit steht das "Vertreterpauschale" als Werbungskosten für…