…dass - wie für die Gewährung des Vertreterpauschales gefordert - Anbahnung und Abschluss von Geschäften vorrangiges Ziel der Tätigkeit des Bw's in den Jahren 2003 bis 2005 gewesen waren. Die eigene Beratungstätigkeit in völlig untergeordnetem Ausmaß von maximal 2,5 % war im Sinne der zitierten Rechtsprechung…
…Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, um das Vertreterpauschale in Anspruch nehmen zu können, unmissverständlich ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. 28.6.2012, 2008/15/0231) sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und…
…S/09). Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Berufsbild des Vertreters entspricht; wenn Anbahnung und Abschluss von Geschäften nicht das vorrangige Ziel der Tätigkeit sind, kann nicht davon gesprochen werden (UFS 28.11.2011, RV/0230-G/10). Die Vertretertätigkeit muss ausschließlich ausgeübt werden; nur…
…15% Innendiensttätigkeit betreffend Berichtswesen der Franchisepartner und der O Zentrale sowie Unterstützung der Geschäftsleitung. Die Abgabenbehörde I. Instanz vertrat die Rechtsmeinung, das Vertreterpauschale könne nicht gewährt werden, weil die Außendiensttätigkeit des Berufungswerbers nicht nur der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften sowie der Kundenbetreuung diene…
…von € 3.500,00/2005, € 4.105,00/2006 und € 341,28/2007 zuerkannt. Keine Folge gegeben wurde seinem Antrag auf Zuerkennung des Vertreterpauschales mit der Begründung, dass Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften…
• Inwieweit stehen die aufgelisteten Reisetage mit dem Abschluss von Geschäften für den Arbeitgeber im Zusammenhang? Die Geschäftsabschlüsse sind anhand von Kopien der entsprechenden Geschäftsunterlagen (Name und Adresse des Kunden und der dazugehörige Geschäftsauftrag) für jeden einzelnen Reisetag zu belegen. Sollte es sich bei den besuchten…
…Vertreters gleichzusetzen ist. Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit (zB Kontrolltätigkeit oder Inkassotätigkeit). Wie aus…
…dem Jahre 2002 Überweisungen an den Bw. getätigt. Einer Gewerbeberechtigung für den Abschluss von Geschäften bedarf es nicht. Für die Berufungsbehörde ist daher nicht erkennbar, welches Hindernis einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Bw. und der WP/S ab 1998 entgegenstehen sollte. Mag. H.: Ich stelle fest…
…Da heiße es nämlich: "Unsere Verkäufer im Außendienst müssen ihre von der Organisation zugewiesenen Kunden betreuen." Eine vorrangig der Kundenbetreuung und nicht dem Abschluss von Geschäften dienende Beschäftigung berechtige nicht zur Inanspruchnahme des Vertreterpauschales. Daraufhin reichte der Berufungswerber einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung…
…Rechnungen nicht von einer fehlenden, weil falschen Adresse ausgegangen werden kann, da diese durch deren Eintragung im Firmenbuch dokumentiert ist und die Gesellschaft durch Handlungen nach außen auftritt. Durch den Abschluss von Geschäften durch einen Bevollmächtigten der Geschäftsführung und deren Akkordierung durch die Geschäftsführung der…
…sie in vollem Umfang nach den tatsächlichen Verhältnissen angesetzt werden. Gemäß § 1 Handelsvertretergesetz ist Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig…
…des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind"; fast schon überflüssig - weil in diesem Zusammenhang selbstverständlich - werden auch "Pharmavertreter" dieser Berufsgruppe zugeordnet (Rz 406 LStR 2002). (9/2) Der VwGH hat den Vertreterbegriff dahingehend präzisiert, dass unter diese Tätigkeit etwa auch die Zustellung von…
…Nr. 88/1993 definiert den Begriff des selbständigen Handelsvertreters wie folgt: "Handelsvertreter ist, wer von einem anderen (im folgenden "Unternehmer" genannt) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, ausgenommen über unbewegliche Sachen, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese…
…wenn lediglich in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in einem kurzen Nebensatz darauf hingewiesen wird, da solche "Allgemeine Geschäftsbedingungen" erfahrungsgemäß insbesondere beim Abschluss von Geschäften, die - wie im konkreten Fall - finanziell gesehen nicht von außerordentlicher Bedeutung sind, von Kunden überhaupt nicht gelesen werden. Im Wesentlichen hat dies…
…bis Ende September 2005 aufgrund einer mündlichen Vereinbarung nach der Firmentrennung erhalten. Die Berufungswerberin sollte weiterhin von ihr betreute Kunden besuchen und die Kontakte pflegen, sowie neue Kontakte zum Abschluss von Geschäften herstellen. Dies sei für den ehemaligen Ehegatten der Berufungswerberin aufgrund der vergangenen beruflichen…
…Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Vertreter sind nach übereinstimmender Lehre (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Tz. 6 zu § 17 EStG), Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig…
…nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann, konnte der aktenkundige Sachverhalt nicht zur Qualifizierung der Tätigkeit des Bws. als überwiegend im Außendienst tätigen Vertreters (der die Vorbereitung und den Abschluss von Geschäften durchführt) führen und war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 26. Jänner 2010
…4 Vertreterpauschale für Geschäftsführer Im Außendienst (14.4.2005) § 17 Abs. 4 EStG, § 1 Z 9 VO BGBI1993/32 - Das Werbungskostenpauschale für Vertreter nach der Verordnung BGBI 1993/32 steht auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen seines vom Abschluss von Rechtsgeschäften geprägten Außendienstes…
…mit seiner Mutter, die auch aus eigenem Einkommen für den überwiegenden Teil der Lebenshaltungskosten aufkommt. (Der Bw.) hat in den vergangenen Jahren beträchtliche nicht aktivierungsfähige Aufwendungen für den Abschluß von Geschäften getätigt. Ein Teil dieser Provisionseinkünfte ist im Jahr 1998 zu erwarten, sodaß in diesem…
…Außendienstmitarbeiter der X-Möbel-GmbH seien ausnahmslos selbständige Handelsvertreter und nicht zum Abschluss von Geschäften berechtigt. Deren Tätigkeit umfasse die Vorortbetreuung der Verkäufer im Möbelhaus, den Austausch der Stoff- und Lederkollektionen, Produktschulungen etc. Seit Gründung des Unternehmens seien immer zwei - ursprünglich einzelzeichnungsberechtigte - Geschäftsführer installiert gewesen…