…Feststellungen der Betriebsprüferin einen vorläufigen Einkommensteuerbescheid; dementsprechend erfolgte auch die Veranlagung der Jahre 1997 bis 1999 (vorläufige Bescheide vom 14. Dezember 2001). Gegen diese Bescheide erhob der Bw. durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schriftsatz vom 10. Oktober 2002 Berufung, beantragte eine 3%ige Gebäude-AfA …
…Abriss des Gebäudes als die von Anfang an die geplante (und wohl auch die wirtschaftlichste) Variante. Dabei mag es aufgrund der Vorgangsweise des Verkäufers durchaus so gewesen sein, dass zum Zeitpunkt des Kaufes noch kein konkreter Bauplan für die Erweiterung des Sporthauses vorgelegen ist. Einen…
…der KG seines Sohnes die Möglichkeit zu eröffnen eine Wohnanlage zu errichten, weil er selbst keine weiteren Tätigkeiten bzw. Investitonen mehr vornehmen wollte. Damit ist objektiv nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht, dass der Grund für den Abriss des Gebäudes allein darin lag die Vermietung als Autoabstellplatz…
…EStG6, § 6 Tz 86 ff, und die dort zitierten VwGH-Judikate; Langheinrich/Ryda, Werbungskosten im Zusammenhang mit Abriss und Wiederaufbau eines Gebäudes bei der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung gem. § 28 EStG 1988", FJ 1996, Seiten 264 f) wurde ua. durch die höchstgerichtliche Entscheidung vom 7…
…Abs. 4 BAO wieder auf und erließ einen neuen, dem Prüfungsergebnis entsprechenden Körperschaftsteuerbescheid. I.4. In der nur gegen den neuen Sachbescheid erhobenen Berufung vom 15. Februar 1999 führte die Bw. im Wesentlichen aus: "Die Teilwertabschreibung wurde vorgenommen, weil ein Abbruchbescheid für das Gebäude vorliegt…
…zum 1.1.2003 eine Artfortschreibung vorzunehmen und das strittige Grundstück als unbebautes Grundstück zu bewerten, da zu diesem Zeitpunkt die Sprengung des Gebäudes (und somit der vollständige Abbruch) noch nicht erfolgt war und somit auch der Zustand vor der ursprünglichen Verbauung noch nicht wiederhergestellt…
…auf dem in § 1 genannten Grundstück bzw. Grundstücksteil auf Kosten der B KEG eine landwirtschaftliche Betriebsstätte in Form zweier Gebäude samt Nebenanlagen. 2) Für den Betrieb der B KEG werden die Verkehrsaufschließung sowie Anschlüsse für Wasser von B auf seine Kosten beigestellt. Die Anschluss- und…
…64 heißt es ausdrücklich: "Im Falle eines Neubaues bei gleichzeitiger Niederreißung des alten Gebäudes" (auch VwGH 3. 3. 1967, 942/66, und 21. 5. 1965, 240/65). Das vom steuerlichen Vertreter der Bw. angeführte Beispiel vom Abriss einer Hochofenanlage mit Schloten steht mit dieser Rechtsprechung…
…11 Jahren und entschädigungslosem Übergang des Objektes einem Fremdvergleich nicht Stand halten würde, weil die kurze Vertragsdauer in Zusammenhang mit der angesetzten Miete die Herstellungskosten nur zu 45 % abdecken würde und eben bei dieser Vertragsdauer das eingeräumte Wahlrecht, nämlich Abriss oder entschädigungsloser Übergang des Gebäudes…
…14.11.1979, 2075/78) die Frage des Vorliegens eines Superädifikates durch die Erforschung der Absicht des Errichters und des Grundeigentümers im Zeitpunkt der Errichtung zu beantworten ist, wobei entscheidend ist, ob das Gebäude dauernd auf dem Grundstück belassen werden sollte oder nicht, und dass…
…heißt es ausdrücklich : "Im Falle eines Neubaues bei gleichzeitiger Niederreißung des alten Gebäudes" (auch VwGH 3. 3. 1967, 942/66, und 21. 5. 1965, 240/65). Das vom steuerlichen Vertreter der Bw. angeführte Beispiel vom Abriss einer Hochofenanlage mit Schloten steht mit dieser Rechtsprechung auch…
…die Bw. aus, eine Verpflichtung zum Gebäudeabriss finde sich im Bestandvertrag vom 4. März 1985 nicht, da dies damals überhaupt kein Thema war. Der Abriss durch sie sei ja nicht auf Grund einer im Mietvertrag eingegangenen Verpflichtung vorgenommen worden, sondern auf Grund des Rechtsgeschäfts, mit…
…den Abriss der Wand, Verlegung von Wasser-, Abfluss und Stromleitungen etc.) entfallen sind? Dazu werden Sie ersucht, anhand der vorgelegten Rechnungen diesen Mehraufwand entsprechend zuzuordnen. Weiters wurde festgestellt, dass anlässlich einer Vorsprache beim Sachbearbeiter beim Finanzamt dieser mit Aktenvermerk am 25. September 2003 festgehalten hat…
…Abriss bzw. Versetzung von Wänden) zu berücksichtigen sind. Diese Rechtsansicht ergibt sich aus einer gesetzeskonformen Interpretation der Wortfolge "nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel" in § 4 der Behinderten-VO, welche nur so ausgelegt werden kann, dass darunter auch behinderungsbedingte Ein- und Umbauten in Gebäuden zu…
…der Ankauf einer Liegenschaft, auf welcher sich ein abzureißendes Gebäude befindet, zu 100% mit Fremdmitteln finanziert, und soll vom Erwerber, der im Übrigen nicht dem Kreis von Bauträgern, des Baugewerbes oder vergleichbaren Branchen angehört (er war Bankangestellter), nach erfolgtem Abriss ein Gebäude mit einer Nutzfläche…
…das als "bestens aufgeschlossen" bezeichnet werden könne. Zu ergänzen sei, dass hier eine bereits bebaute und infrastrukturell erschlossene Fläche vorgelegen sei, wodurch im Zuge der Errichtung des Einkaufszentrums sogar der Abriss nicht unwesentlicher Gebäude notwendig gewesen sei. Die Annahme, die Errichtung der streitgegenständlichen Straße (bzw…
…nach Ansicht des FA dem EG zuzuordnen waren, lediglich ein IFB in Höhe von 20% berücksichtigt worden. In der Berufung hatte der Bw. zunächst ohne nähere Erläuterung auf eine flächenmäßig überwiegend betriebliche Gebäudenutzung verwiesen. Bei der Nutzfläche sei zudem auf die Definition des § 17 Abs…
…dem Aspekt "nachträglicher Werbungskosten" nicht herzustellen. Von einem erwerbsbezogenen Veranlassungszusammenhang zwischen Abbruch und der Einkünfteerzielung (Vermietung des Gebäudes "KFJ-Straße 28") kann keine Rede sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch der maßgebliche Grund für den Abriss des Gebäudes, nämlich - wie der Vertreter der Berufungswerberin…
…sei. Es habe nur bestimmter Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bedurft, um das Gebäude in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen und an die modernen Anforderungen anzupassen. Der Abriss des betrieblich einsetzbaren Gebäudes und der Neubau waren nur wegen der ersten Einschätzung, dass ein Neubau wirtschaftlich billiger wäre…
…Abriss bzw. Versetzung von Wänden) zu berücksichtigen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung (LStR 2000, Rz. 10908) stellen die unmittelbar aufgrund der behindertengerechten Ausstattung veranlassten Kosten für Ein- und Umbauten von Bad und WC eine außergewöhnliche Belastung dar. Weitere dadurch erforderliche mittelbare Maßnahmen, stellen ebenfalls eine außergewöhnliche…