…Ablehnung als Bevollmächtigter gemäß § 84 Abs. 1 BAO (Ablehnungsbescheid) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Von der Firma S.KG (in der Folge S.KG), wurde J.P. (in der Folge Bw.) am 11. Jänner 2005 eine…
…Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, sind als Bevollmächtigte abzulehnen. Die Ablehnung eines unbefugten Vertreters ist diesem gegenüber bescheidmäßig zu verfügen (vgl im Ergebnis VwGH 7.10.1993, 93/16/119). Das vor der Ablehnung Vorgebrachte hat - entgegen der vom Bf. in der Beschwerdeschrift gehegten Befürchtung…
…Abgabenbehörde solche Personen als Bevollmächtigte abzulehnen, die die Vertretung anderer geschäftsmäßig, wenn auch unentgeltlich betreiben, ohne hiezu befugt zu sein. Gleichzeitig ist der Vollmachtgeber von der Ablehnung in Kenntnis zu setzen. Das von einer abgelehnten Person in Sachen des Vollmachtgebers nach Ablehnung schriftlich oder mündlich…
…§ 1 bis 7 sowie 120 WTBG zukomme. Da der Bw. über eine derartige Befugnis nicht verfüge und nachhaltig und entgeltlich als Bevollmächtigter des angeführten Abgabepflichtigen auftrete bzw. aufgetreten sei, sei wie im Spruch zu entscheiden gewesen. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 30. November 2010…
…24. November 2011 betreffend Ablehnung als Bevollmächtigte gemäß § 84 Abs. 1 BAO (Ablehnungsbescheid) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerberin (Bw.) wurde mit Notariatsakt vom 4. März 2010 von Herrn A. B. eine allgemeine unbeschränkte Vollmacht erteilt…
…ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Finanzamt im Vorlagebericht an den Unabhängigen Finanzsenat ebenfalls Frau Bw und nicht die Bevollmächtigte Partnerschaft als Berufungswerberin (kurz Bw) angeführt hat. In rechtlicher Hinsicht ist der vorstehende Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Die Ablehnung eines Bevollmächtigten hat gem. …
…eine generelle Ablehnung einer Person als Bevollmächtigter jedweder Personen nicht kennt, sondern - wie sich auch aus § 84 Abs. 1 letzter Satz BAO ergibt - stets ein konkretes Vollmachtsverhältnis zu beurteilen ist. Daher entfaltet der gegenständliche Bescheid hinsichtlich der Vertretung von für TH. keine Wirkung; über eine…
…Ablehnung eines geschäftsmäßigen Parteienvertreters gem. § 84 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine…
…soll. Dem Finanzamt war aufgrund anderer Berufungsentscheidungen, die ebenfalls die Ablehnung der Bw. als berufsmäßige Parteienvertreterin zum Gegenstand hatten, bekannt, dass die Berufsbefugnis der Bw. erloschen war. Eine unrichtige Steuernummer wurde nicht angeführt. Es war daher die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, 26. Juni 2003
…zu StNr. 000/0000 betreffend ihre Ablehnung als Bevollmächtigte gemäß § 84 Abs. 1 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe In einer Eingabe an das Finanzamt vom 4.6.2008 wies die als Schuldnerberaterin tätige Berufungswerberin darauf hin, dass…
…ist. Eine Einkunftsquelle kann immer erst dann als überlassen gelten, wenn der Nutzungsberechtigte auf die Einkunftserzielung Einfluss nehmen kann. Der Fruchtgenussberechtigte muss auf die Einkunftserzielung Einfluss nehmen können, indem er am Wirtschaftsleben teilnimmt (allenfalls durch einen Bevollmächtigten) und die Nutzungsmöglichkeit nach eigenen Intentionen gestaltet. Der…
…verstärkt, dass keine Bevollmächtigung aktenkundig ist, wonach Herr G g jun. berechtigt wäre, seine Brüder in der gegenständlichen Mietangelegenheit zu vertreten. Für den von der berufungswerbenden Partei namhaft gemachten Zeugen Zeuge1 war der Bw. Vermieter der Liegenschaft. Es handelt sich dabei um einen persönlichen Eindruck…
…Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht gegeben ist." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die bescheidmäßige Ablehnung eines Antrages auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 2001 und 2002. Im Hinblick auf die dem Antrag offenkundig anhaftenden…
…zur Empfangnahme von Dokumenten bevollmächtigen (Zustellvollmacht). Ist ein Zustellungsbevollmächtigter bestellt, so hat die Behörde gemäß § 9 Abs. 3 ZustG in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 10/2004, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen. Hat eine Partei mehrere Zustellungsbevollmächtigte…
…nach Zurückweisung des Fristverlängerungsantrages am 11. Oktober 2004 steht somit eine Rechtsmittelfrist bis 20. Oktober 2004 zur Verfügung. Die von unserem bevollmächtigten Vertreter mit heutigem Tage eingebrachte Berufung ist somit fristgerecht." In der die Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid vom 7. Oktober 2004 abweisenden Berufungsvorentscheidung führte…
…geschäftsmäßig vertreten würde, ohne einer der oa genannten Berufsgruppen anzugehören, sei die Bw als Bevollmächtigter abzulehnen. Anzumerken ist, dass Ing. N. mit Schreiben vom 3. Juli 2002 über die Ablehnung der Bw als steuerlicher Vertreter verständigt worden ist. Mit Eingabe vom 15. Juli 2002 erhob…
…nur durch die sachliche Notwendigkeit der Auslieferung des Gebäcks an die Kunden gegeben gewesen. Das Unternehmerrisiko liege darin, dass die Auftragnehmer durch die Annahme oder Ablehnung eines Auftrages die Höhe der zu erzielenden Einnahmen bestimmen hätten können. Die Bezahlung sei ausschließlich erfolgs- und leistungsabhängig gewesen…
…zu verstehen. Die Ablehnung hat schriftlich zu erfolgen; dies ergibt sich aus dem Wort "zugestellt" im § 245 Abs. 4 erster Satz (Ellinger ua, BAO3, § 245 Anm. 20). Auch deshalb konnte der Berufung kein Erfolg beschieden sein. 3. Verlängerung einer abgelaufenen Frist ist nicht möglich Gemäß §…
…zu Hause erledigt werden. Bevor das Internetverfahren genutzt werden kann, ist es jedoch einmalig, persönlich oder durch einen gesetzlichen Vertreter anzumelden. Trotz mehrmaligen Hinweis durch die bevollmächtigten Vertreter bei der Antragstellung zur Anmeldung beim angesprochenen Finanzamt, dass der Antragsteller A***** B***** , geb. am XX.XX…
…2 vorzunehmen. 2) Stirbt ein Treugeber, so wird das Treuhandverhältnis mit seinen Erben fortgesetzt. Mehrere Erben haben sich durch einen gemeinsam Bevollmächtigten vertreten zu lassen, der sich durch beglaubigt zu unterfertigende Vollmacht gegenüber A zu legitimieren hat. Bis zur Beschlussfassung über die Einräumung der Besorgung…