…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…Anspruch auf die Familienbeihilfe zu. Nach § 3 Abs. 2 FLAG gilt Abs. 1 für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28…
…Anspruch auf die Familienbeihilfe zu. Nach § 3 Abs. 2 FLAG gilt Abs. 1 für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28…
…Art. 1 Ziffer 1 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 BGBl. Nr. 55/1955, ist als Flüchtling im Sinne dieses Abkommens anzusehen, wer sich infolge von vor dem 1. Jänner 1951 eingetreten Ereignissen aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse…
…der Antragstellung zu gewähren ist. Gemäß § 3 Abs.2 FLAG, BGBl. Nr. 376/1967 idF 367/1991 hatten Personen, sie nicht österreichische Staatsbürger sind, nach mindestens 60 Kalendermonaten ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet, sowie Staatenlose und Flüchtlinge iSd Art 1 des Abkommens über die Rechtstellung der…
…Z 2 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr.55/1955, ist als Flüchtling im Sinne des Abkommens anzusehen, wer sich infolge von vor dem 1. Jänner 1951 eingetretenen Ereignissen aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, der Religion…
…Da sich der Berufungswerber mit seiner Familie im Sinne der in Genf unterzeichneten Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge als Asylwerber in Österreich rechtmäßig aufhält, haben sie den Status von Asylberechtigten nach § 3 (1) AsylG 2005 der auszugsweise wie folgt lautet: Einem Fremden, der in…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…Z 2 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, BGBl. Nr. 55/1955, ist als Flüchtling im Sinne des Abkommens anzusehen, wer sich infolge von vor dem 1. Jänner 1951 eingetretenen Ereignissen aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, der Religion…
…Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Abs. 2 leg. cit.: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. I des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge…
…Art.1 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28.7.1951, BGBl. Nr. 55/1955, und des Protokolls über die Rechtstellung der Flüchtlinge; BGBl Nr. 78/1974. Ergänzend wird festgehalten, dass diese Entscheidung einer neuerlichen Antragstellung für Zeiträume, über die noch nicht abgesprochen…
…dieser Fassung für die Anspruchsvoraussetzung der Familienbeihilfe darauf ab, ob einerseits eine Aufenthaltsdauer von sechzig Kalendermonaten im Inland gegeben ist oder ob tatsächlich bereits Asyl gewährt worden ist. Die Eigenschaft Flüchtling im Sinne des Art. I des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Gemäß Abs.2 gilt Abs.1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art 1 des Abkommens über Rechtstellung der Flüchtlinge vom…
…über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Abs 1 gilt gemäß § 3 Abs. 2 FLAG 1967 nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne des Art. I des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs.1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonate ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. I des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs.1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonate ständig im Bundesgebiet aufhalten sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. I des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28…
…bestehende Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. (2) Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28…
…über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer verstößt. Abs 1 gilt gem § 3 Abs 2 FLAG nicht für Personen, die sich seit mindestens 60 Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und für Flüchtlinge im Sinne des Art I des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge…