…der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern samt Zusatzprotokoll und Memorandum (BGBl. III Nr. 1/2003 idgF) lautet: Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten und den Transitverkehr durch das Staatsgebiet der…
…der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße 2002, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 114 vom 30. April 2002, S. 91-131). Erst ab dem Jahre 2001 wurde die große Kabotage für die Schweiz (soll heißen, eine Beförderung von Gütern…
…über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern, BGBl III Nr. 1/2003 idgf, Anwendung. Gemäß Artikel 7 der Vereinbarung bedürfen die im Anwendungsbereich angeführten Verkehrsarten, sofern mit ihnen eine Fahrt auf der Straße verbunden ist, einer Genehmigung des anderen Vertragsstaates, in dem die Fahrt auf der…
…der Regierung der Republik Österreich und der mazedonischen Regierung über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern, BGBl III Nr. 93/2001, findet diese Vereinbarung Anwendung auf den österreichisch-mazedonischen grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr und Transitverkehr). Gem. Art. 1 Z2 dieser Vereinbarung bezieht sich die Vereinbarung auf…
…rechtswirksam. Dass die mitgeführte Belohnungsgenehmigung das Unternehmen zu einem Drittlandsverkehr zwischen Österreich und Mazedonien nicht berechtige gehe jedenfalls nicht aus den auf dieser Genehmigung angeführten Bedingungen hervor. Die "Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Mazedonischen Regierung über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern"…
…in dem im erstinstanzlichen verwaltungsbehördlichen Strafverfahren vor der zuständigen Bezirkshauptmannschaft über den Geschäftsführer des beschuldigten Verbandes wegen einer Verwaltungsübertretung gem. § 23 Abs.1 Z.3 und § 7 Abs.1 GütbefG 1995 (Durchführung einer gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern von Italien mit Zielorten in Österreich und Deutschland…
…in dem im erstinstanzlichen verwaltungsbehördlichen Strafverfahren vor der zuständigen Bezirkshauptmannschaft über den Geschäftsführer des beschuldigten Verbandes wegen einer Verwaltungsübertretung gem. § 23 Abs.1 Z.3 und § 7 Abs.1 GütbefG 1995 (Durchführung einer gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern von Italien mit Zielorten in Österreich und Deutschland…
…über die Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 5.7.2010, DEF, in dem über den Geschäftsführer der Bf, Herrn SY, wegen einer Verwaltungsübertretung gem. § 23 Abs.1 Z.3 und § 7 Abs.1 GütbefG 1995 (Durchführung einer gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern von…
…die nach den im Staat des Standortes ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt sind und Inhaber einer der folgenden Berechtigungen sind: 1. Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 881/92, 2. Genehmigung auf Grund der Resolution des Rates der Europäischen…
…das ,Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen' (BGBl 1962/270) entsprechend einer systematischen Auslegung auch auf ohne Fahrer gemietete Fahrzeuge anwendbar ist. Zwischenergebnis: Entsprechend dem BMF-Erlass vom 20.2.1991 fallen daher sämtliche Fahrzeuge unserer Mandantin unter die Befreiungsbestimmung…
…Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern vom 4. Dezember 1993" findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten und den Transitverkehr durch das Staatsgebiet eines der beiden Vertragsstaaten. Die grundsätzliche…
…Der Begriff "Fahrzeug" im Sinne dieses Abkommens bedeutet alle Straßenkraftfahrzeuge und alle Anhänger, die an solche Fahrzeuge angehängt werden können und mit diesem Fahrzeug oder gesondert eingeführt werden. Der Begriff "internationale Warenbeförderung" bedeutet die entgeltliche oder unentgeltliche gewerbliche Beförderung von Gütern, wenn die zurückgelegte Strecke…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennnzeichen - auf Straßen…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennnzeichen - auf Straßen…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennnzeichen - auf Straßen…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen - auf Straßen…
…die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (= widerrechtliche Verwendung). Die hier zum Tragen kommenden Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) 1967 idgF haben folgenden Inhalt: Gemäß § 36 lit a dürfen ua. Kraftfahrzeuge - unbeschadet der Bestimmungen des § 82 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennnzeichen - auf Straßen…