…Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern samt Zusatzprotokoll und Memorandum (BGBl. III Nr. 1/2003 idgF) lautet: Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten und den Transitverkehr durch das Staatsgebiet…
…gegenständlichen Fall jedenfalls die Voraussetzungen des Art.558 Abs.1 lit. c) ZK-DVO insofern erfüllt, als die im Abkommen zwischen Österreich und Türkei, BGBl.1970/274, vorgesehenen Bewilligungen vorlägen; diese erlaubten Beförderungen von aus der Türkei stammenden Waren, sodass damit alle güterbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben…
…Fahrzeug" im Sinne dieses Abkommens bedeutet alle Straßenkraftfahrzeuge und alle Anhänger, die an solche Fahrzeuge angehängt werden können und mit diesem Fahrzeug oder gesondert eingeführt werden. Der Begriff "internationale Warenbeförderung" bedeutet die entgeltliche oder unentgeltliche gewerbliche Beförderung von Gütern, wenn die zurückgelegte Strecke das Überschreiten…
…dass die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ua. im Güterfernverkehr in Österreich nur auf Grund einer - dem Beschuldigten bzw. der M GmbH offenbar nicht zugänglichen - österreichischen Konzession ausgeübt werden durfte, sofern dieses Bundesgesetz wiederum nichts anderes bestimmt hat (§ 4). Gemäß § 7 [Verkehr über die…
…oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist außer Inhabern von Konzessionen nach § 2 auch Unternehmern gestattet, die nach den im Staat des Standortes ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt sind und Inhaber einer der folgenden Berechtigungen…
…über die Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 5.7.2010, DEF, in dem über den Geschäftsführer der Bf, Herrn SY, wegen einer Verwaltungsübertretung gem. § 23 Abs.1 Z.3 und § 7 Abs.1 GütbefG 1995 (Durchführung einer gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern von…
…gegenständlichen Fall jedenfalls die Voraussetzungen des Art.558 Abs.1 lit. c) ZK-DVO insofern erfüllt, als die im Abkommen zwischen Österreich und Türkei, BGBl.1970/274, vorgesehenen Bewilligungen vorlägen; diese erlaubten Beförderungen von aus der Türkei stammenden Waren, sodass damit alle güterbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben…
…ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt sind und Inhaber einer Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) sind. Gemäß § 9 Abs. 1 GütbefG hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Nachweise über die in …
…ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt sind und Inhaber einer Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) sind. Gemäß § 9 Abs. 1 GütbefG hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Nachweise über die in …
…Gütertransport von Österreich nach Tschechien durch einen slowakischen Frachtführer unter Berufung auf eine Ausnahmebestimmung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern, BGBl. III Nr. 43/2002, - ausgesprochen wurde, dass ein Gütertransport von…
…und den Aufsichtsorganen (§ 21) auf Verlangen auszuhändigen. Auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen Österreich und Kroatien und den Transitverkehr durch deren Staatsgebiet findet die Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern, BGBl III Nr…
…hinaus die RL 2006/1/EG Österreich und die Slowakei verpflichtet, die Anmietung von Fahrzeugen ohne Fahrer aus einem anderen Mitgliedsstaat, die für die Güterbeförderung zwischen den Mitgliedstaaten verwendet werden, zu ermöglichen, kann geschlossen werden, dass auch das ,Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die…
…von Fahrzeugen im Gebiet der letzteren Vertragspartei erhoben werden". Eine dauernde Verbringung eines Fahrzeuges durch Wohnsitzverlegung nach Österreich fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Abkommens. Die Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die…
…Die Befreiung entfällt, wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dient oder von Personen benützt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (RL 83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit b in Verbindung mit Art 4 Abs 1…
…Die Befreiung entfällt, wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dient oder von Personen benützt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (RL 83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit b in Verbindung mit Art 4 Abs 1…
…Die Befreiung entfällt, wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dient oder von Personen benützt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (RL 83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit b in Verbindung mit Art 4 Abs 1…
…Die Befreiung entfällt, wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dient oder von Personen benützt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (RL 83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit b in Verbindung mit Art 4 Abs 1…
…Die Befreiung entfällt, wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dient oder von Personen benützt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (RL 83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit b in Verbindung mit Art 4 Abs 1…
…Die Befreiung entfällt, wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dient oder von Personen benützt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (RL 83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit b in Verbindung mit Art 4 Abs 1…
…Die Befreiung entfällt, wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dient oder von Personen benützt wird, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (RL 83/182/EWG Art 5 Abs 1 lit b in Verbindung mit Art 4 Abs 1…