…das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr bis zum 31. März 2027 erneut verlängert. Aufgrund des Inkrafttretens des Bundesgesetzes zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisierungsgesetz - CEMT-DigiG) sind ab 1.1.2026 die gemäß…
…Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wurde durch das Abkommen 2024/1878 zwischen der Europäischen Union und der Ukraine abgeändert und bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Es wird stillschweigend um einen Zeitraum von sechs…
…des ECEECE-Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen-Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, BGBl. Nr. 270/1962, bedeutet der Begriff "internationale Warenbeförderung" die entgeltliche oder unentgeltliche gewerbliche Beförderung von Gütern, wenn die zurückgelegte Strecke…
…0.2. Mitwirkung der Zollorgane (1) Die Zollorgane haben gemäß § 21 GütbefG in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, des Güterbeförderungsgesetzes 1995 sowie von Abkommen über den grenzüberschreitenden Güterverkehr nach Maßgabe dieser Arbeitsrichtlinie mitzuwirken. Sie unterstehen…
…Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern samt Zusatzprotokoll und Memorandum (BGBl. III Nr. 1/2003 idgF) lautet: Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den beiden Vertragsstaaten und den Transitverkehr durch das Staatsgebiet…
…Dazu zählen etwa die Beförderung von Postsendungen bzw. von Bienen oder Fischbrut (siehe Art. 5 Z 3 und 4 des Abkommens vom 7. November 1969 zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie der Republik Österreich und dem Außenminister der türkischen Republik über den internationalen…
…gegenständlichen Fall jedenfalls die Voraussetzungen des Art.558 Abs.1 lit. c) ZK-DVO insofern erfüllt, als die im Abkommen zwischen Österreich und Türkei, BGBl.1970/274, vorgesehenen Bewilligungen vorlägen; diese erlaubten Beförderungen von aus der Türkei stammenden Waren, sodass damit alle güterbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben…
…Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl. Nr. 593/1995 idgF) regelt die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen in den §§ 7 und 9 wie folgt: § 7 Abs. 1: Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die…
…über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl. Nr. 593/1995 idgF) regelt die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen in den §§ 7 und 9 wie folgt (auszugsweise Wiedergabe): § 7 (1) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die…
…auf Beförderungs-/Sendungsebene anzugeben. Identifikationsnummer Anzugeben ist die EORI-Nummer bzw. die TCUIN des Wirtschaftsbeteiligten. Hinweis: TCUIN - Third Country Unique Identification Number; über die TCUIN wird ein drittländischer Beteiligter im Rahmen des Abkommen zwischen der EU und bestimmten Drittländern über die gegenseitige Anerkennung von AEO…
…Fahrzeug" im Sinne dieses Abkommens bedeutet alle Straßenkraftfahrzeuge und alle Anhänger, die an solche Fahrzeuge angehängt werden können und mit diesem Fahrzeug oder gesondert eingeführt werden. Der Begriff "internationale Warenbeförderung" bedeutet die entgeltliche oder unentgeltliche gewerbliche Beförderung von Gütern, wenn die zurückgelegte Strecke das Überschreiten…
…dass die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen ua. im Güterfernverkehr in Österreich nur auf Grund einer - dem Beschuldigten bzw. der M GmbH offenbar nicht zugänglichen - österreichischen Konzession ausgeübt werden durfte, sofern dieses Bundesgesetz wiederum nichts anderes bestimmt hat (§ 4). Gemäß § 7 [Verkehr über die…
…oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten in das Ausland ist außer Inhabern von Konzessionen nach § 2 auch Unternehmern gestattet, die nach den im Staat des Standortes ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt sind und Inhaber einer der folgenden Berechtigungen…
…über die Berufung gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 5.7.2010, DEF, in dem über den Geschäftsführer der Bf, Herrn SY, wegen einer Verwaltungsübertretung gem. § 23 Abs.1 Z.3 und § 7 Abs.1 GütbefG 1995 (Durchführung einer gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern von…
…gegenständlichen Fall jedenfalls die Voraussetzungen des Art.558 Abs.1 lit. c) ZK-DVO insofern erfüllt, als die im Abkommen zwischen Österreich und Türkei, BGBl.1970/274, vorgesehenen Bewilligungen vorlägen; diese erlaubten Beförderungen von aus der Türkei stammenden Waren, sodass damit alle güterbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben…
…als über einen Zeitraum von etwas zwanzig Wochen, internationale Güterbeförderungen durchgeführt hat. Es wäre daher mehr als ausreichend Zeit gewesen, sich über deren Inhalt und Gültigkeit zu erkundigen. Aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes lag im Verhalten der Verkehrsverantwortlichen der Bf, ***TB***, die den Auftrag zur Durchführung…
…wird und die Verrechnung über eine zentrale Verrechnungsstelle erfolgt. Das Übereinkommen über den nationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) regelt im Anhang B (Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern CIM) das internationale Eisenbahnfrachtrecht. Nach diesem Anhang B ist bei der Beförderung zwischen mindestens…
…ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt sind und Inhaber einer Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) sind. Gemäß § 9 Abs. 1 GütbefG hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Nachweise über die in …
…ihres Unternehmens geltenden Vorschriften zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt sind und Inhaber einer Genehmigung aufgrund der Resolution des Rates der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) sind. Gemäß § 9 Abs. 1 GütbefG hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Nachweise über die in …
…diejenigen betreffend die Voraussetzungen für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. Die im Bereich des Verkehrs über die Grenzen des Bundesgebietes geltenden Vorschriften sind das Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG), BGBI. Nr. 593/1995, im Allgemeinen und gegenüber der Türkei das Abkommen zwischen dem…