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Findok · Erlässe & Informationen

2025-0.958.421

Information zu der am 08. Jänner 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500)

geltende FassungInfo2025-0.958.421vom 08.01.2026

Wortlaut laut Findok

Mit dem Beschluss Nr. 3/2025 des Gemischten Ausschusses wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wird bis zum 31. März 2027 erneut verlängert. Mit dem Beschluss Nr. 1/2025 des Gemischten Ausschusses wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr bis zum 31. März 2027 erneut verlängert. Aufgrund des Inkrafttretens des Bundesgesetzes zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisierungsgesetz - CEMT-DigiG) sind ab 1.1.2026 die gemäß § 10 CEMT-VV verpflichtenden Eintragungen nicht mehr im Fahrtenberichtsheft, sondern in der digitalen CEMT-Plattform durchzuführen. Mit der Novellierung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) werden auch die Höhe der Strafbestimmungen bzw. die Höhe der Sicherheitsleistungen angepasst. Bundesministerium für Finanzen, 8. Jänner 2026

Normen und Schlagworte

UkraineAbkommen über die Beförderung von Gütern auf der Straße

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2025-0.958.421
Stammnummer
83991
Gültig
08.01.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF