Findok · Erlässe & Informationen
2025-0.958.421
Information zu der am 08. Jänner 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Güterverkehr auf der Straße (GK-0500)
geltende FassungInfo2025-0.958.421vom 08.01.2026
Wortlaut laut Findok
Mit dem Beschluss Nr. 3/2025 des Gemischten Ausschusses wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr wird bis zum 31. März 2027 erneut verlängert.
Mit dem Beschluss Nr. 1/2025 des Gemischten Ausschusses wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr bis zum 31. März 2027 erneut verlängert.
Aufgrund des Inkrafttretens des Bundesgesetzes zur Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen (CEMT-Digitalisierungsgesetz - CEMT-DigiG) sind ab 1.1.2026 die gemäß § 10 CEMT-VV verpflichtenden Eintragungen nicht mehr im Fahrtenberichtsheft, sondern in der digitalen CEMT-Plattform durchzuführen.
Mit der Novellierung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) werden auch die Höhe der Strafbestimmungen bzw. die Höhe der Sicherheitsleistungen angepasst.
Bundesministerium für Finanzen, 8. Jänner 2026
Normen und Schlagworte
- VO 1072/2009, ABl. Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 72
- GütbefG, Güterbeförderungsgesetz 1995, BGBl. Nr. 593/1995
- CEMT-DigiG, CEMT-Digitalisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 84/2025
- ZollR-DG, Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- 2025-0.958.421
- Stammnummer
- 83991
- Gültig
- 08.01.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF