Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ditachmair & Partner Steuerberatung KEG, 4020 Linz, Dinghoferstraße 4, gegen die Bescheide des Finanzamtes Steyr betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1996 bis 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, KR Franz Schrimpl und Gerhard Raub im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 28. Juni 2007 gegen die Bescheide…
…Vertrauen auf die bestehende Rechtslage getroffenen unwiderruflichen Investitionsentscheidungen behandelte. Im gegenständlichen Fall wurde aber weder die Rechtslage geändert, sondern lediglich eine Rechtsfrage durch den VwGH in Abkehr seiner bisherigen Judikaturlinie entschieden, noch wurden vergleichbare betriebliche Dispositionen getroffen, da der Berechnungsmodus für die Geschäftsführervergütung (Fixgehalt oder…
…mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (zB. VwGH vom 17.12.2009, 2009/16/0197). In Abkehr von der Grundentscheidung des Verordnungsgebers, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten grundsätzlich von einer Sicherheitsleistung abzusehen ist, hat das Zollamt Wien bei der Abwägung den Interessen der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Astoria WTH-Stb GmbH & Co KG, 3500 Krems, Edmund Hofbauer Straße 1, vom 17. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 23. Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung…
…Erfahrungen - dahingehend revidiert, dass in Abkehr von der Annahme der Gleichwertigkeit der oben genannten Merkmale die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten haben und entscheidende Bedeutung vielmehr dem Umstand zukomme, ob der Gesellschafter bei seiner…
…Thematik eines Aufteilungsgebots oder Aufteilungsverbots bei sogenannten "Mischreisen" in letzter Zeit regelmäßig Gegenstand diverser Fachzeitschriften sowie auch diverser Gerichtshofentscheidungen gewesen wäre. Dabei käme es insoweit zu einer Abkehr vom bisher vertretenen Aufteilungsverbot bei Mischreisen, als eine Aufteilung einer gemischt beruflich veranlassten Reise nunmehr zulässig sei…
…Thematik eines Aufteilungsgebots oder Aufteilungsverbots bei sogenannten Mischreisen wäre in letzter Zeit regelmäßig Gegenstand diverser Fachzeitschriften sowie auch diverser Gerichtshofentscheidungen gewesen. Dabei käme es insoweit zu einer Abkehr vom bisher vertretenen Aufteilungsverbot bei Mischreisen, als eine Aufteilung einer gemischt beruflich veranlaßten Reise nunmehr zulässig sei…
…Nichtberücksichtigung des vom Mag. A getätigten Bürgschaftsaufwandes führe. Die Abkehr von der im Veranlagungsverfahren nach eingehender Überprüfung vorgenommenen Beurteilung stelle zudem einen groben Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben dar. In der Sache argumentiert die Bw in der Berufung, Mag. A sei im…
…vom 22.12.2010 (C-433/09, Kommission/Österreich) und zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Besteuerung im Rahmen der Erhebung der Normverbrauchsabgabe von der zuständigen Fachabteilung des BMF folgende Rechtsauffassung vertreten: In Abkehr von der bisherigen Verwaltungspraxis ist der 20%-ige NoVA-Erhöhungsbetrag nach § 6 Abs…
…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 Familienbeihilfe in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…
…bisher anerkannt worden. Eine Abkehr von der bisherigen rechtlichen Beurteilung sei seiner Ansicht nach ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Bei der Entscheidung über die Ausbildungsstätte sei natürlich auch der finanzielle Aspekte und damit die steuerliche Absetzbarkeit berücksichtigt worden. Durch die einseitige…
…Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei. Das genannte Zusatzabkommen sehe in seinem neu gefassten Kapitel 5 "Familienbeihilfen" in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vor. Die Familienbeihilfe sei demnach nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu…
…legen wäre, sondern die steuerliche Situation jenes Zeitraumes heranzuziehen wäre, für welchen die Rente gewährt werde. Diese mit dem Budgetbegleitgesetz 2001 eingeführte Ergänzung der LStR hätte zweifellos den Sinn in Abkehr vom sonst gültigen Zuflussprinzip Nachzahlungen betreffend Zeiträume vor dem 1. Jänner 2001, die bei…
…welches die bisher vertretene Rechtsauffassung dahingehend revidieren würde, dass in Abkehr von der Annahme einer Gleichwertigkeit der genannten Kriterien, die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten hätten und entscheidende Bedeutung vielmehr dem Umstand zukommen würde…
…1. März 2002 ein Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über soziale Sicherheit in Kraft getreten sei, demzufolge in Abkehr vom bisher geltenden Beschäftigungslandprinzip das Wohnlandprinzip vorgesehen sei. Die Familienbeihilfe sei nunmehr von jenem Vertragsstaat nach dessen Rechtsvorschriften zu zahlen…
…Eine Begründung hierfür enthielt der Bescheid nicht. In Abkehr von der bisherigen Vorgangsweise (in den Vorjahren wurden die Kosten der Familienheimfahrten bis zum Höchstbetrag von € 2.100,-- berücksichtigt), wurde vom Finanzamt der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 mit Bescheid vom 2.3.2003 gemäß…
…dahingehend revidiert, als in Abkehr von der Annahme einer Gleichwertigkeit der oben genannten Kriterien die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten haben und entscheidende Bedeutung vielmehr dem Umstand zukommt, ob der Gesellschafter bei seiner Tätigkeit…
…worden. Während sich die Höhe der Abfertigung an § 23 AngStG orientieren sollte, sei in ausdrücklicher Abkehr vom Angestelltengesetz eine Anrechnung der von FF zurückgelegten Zeiten als Einzelunternehmer im Ausmaß von fünf Jahren ausgemacht worden. Als das Dienstverhältnis zum 31. Dezember 1998 aufgelöst worden sei, sei…
…dahingehend revidiert, als in Abkehr von der Annahme einer Gleichwertigkeit der oben genannten Kriterien die Kriterien des Fehlens eines Unternehmerwagnisses und des laufenden Anfallens einer Entlohnung in den Hintergrund zu treten haben und entscheidende Bedeutung vielmehr dem Umstand zukommt, ob der Gesellschafter bei seiner Tätigkeit…