Das Abhandlungsgericht hat jedoch die Berufungswerberin nicht als Erbin angesehen. Wie dem Abhandlungsakt des Bezirksgerichtes H. zu entnehmen ist, hat die Berufungswerberin auch keine Erbserklärung abgegeben. Der Nachlass nach D=D.F. wurde vom Bezirksgericht H. nicht etwa (wenn auch nur zum Teil) der Berufungswerberin, sondern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. Oktober 2003 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Firma, vormals =Firma, W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 13. September 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Erben nach dem…
…angenommen, der Erbrechtsausweis als erbracht angesehen und RA E, der Testamentsvollstrecker und Erbenmachthaber, vom Abhandlungsgericht gemäß § 145 AußerStrG iVm § 810 ABGB mit der Verwaltung des Nachlasses betraut. Bereits im September und Anfang November 1993 kam es zum Abschluss von fünf Kaufverträgen über Liegenschaften der Verlassenschaft…
…des Vertrages mit einem Jahreswert von - anteilig - 25.000,00 S angegebenen Rechte vorgeschrieben). Nach dem Beschluss des Abhandlungsgerichtes vom 29.9.2003, 8 A 311/2003 w fand nach der am 4.9.2003 verstorbenen Frau A (Anmerkung: die seinerzeitige Übergeberin) mangels eines 3…
…nach seiner am 25. Mai 2002 verstorbenen Mutter als gesetzlicher Erbe zu 1/6 des gesamten Nachlasses die unbedingte Erbserklärung abgegeben und wurde ihm dieser Nachlass mit Beschluss vom 8. August 2002 des zuständigen Abhandlungsgerichtes eingeantwortet. Die Erblasserin errichtete am 30. Dezember 1960 mit ihrem…
…über die Erbaufteilung. Der Tatbestand des § 33 TP 20 GebG sei im vorliegenden Fall durch den Abschluss des Erbübereinkommens vor dem Abhandlungsgericht erfüllt und daher unterliege der Abschluss des Hauptgeschäftes als gerichtlicher Vergleich grundsätzlich der Gebühr nach dem GebG. Aufgrund der Erfüllung aller Tatbestände des …
…RA Y., gab am 11. Juni 2008 die unbedingte Erbantrittserklärung ab und legte am 9. Oktober 2008 die Vermögenserklärung dem Abhandlungsgericht vor. Darin wurden die Vermächtnisansprüche der Bw. mit 202.606,16 € und ihr Pflichtteilsanspruch mit 165.628,12 € ausgewiesen. Nach einer Außenprüfung…
…Daher wurde es sich um keine freiwillige Schuldenbezahlung an den pflichtteilsberechtigten Sohnes handeln. Dieser rechtlichen Sichtweise ist das Abhandlungsgericht nicht gefolgt, sondern es genehmigte mit mittlerweile rechtskräftigem Beschluss vom 24.7.2006 den ziffernmäßigen Pflichtteil von € 859.853,20 und antwortete gleichzeitig der bedingt…
…zustehenden ideellen Anteil selbst, nicht aber auf einzelne Gegenstände des Nachlassvermögens. Der Erbe übt sein Erbrecht auf Grund seines Erbrechtstitels (Berufungsgrundes) durch die Abgabe der Erbserklärung aus. Die Erbserklärung ist die gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen. Die Abgabenbehörde ist…
…Anteil selbst, nicht aber auf einzelne Gegenstände des Nachlassvermögens. Der Erbe übt sein Erbrecht auf Grund seines Erbrechtstitels (=Berufungsgrundes) durch die Abgabe der Erbantrittserklärung aus. Die Erbantrittserklärung ist die, gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz…
…Anteil selbst, nicht aber auf einzelne Gegenstände des Nachlassvermögens. Der Erbe übt sein Erbrecht auf Grund seines Erbrechtstitels (=Berufungsgrundes) durch die Abgabe der Erbantrittserklärung aus. Die Erbantrittserklärung ist die, gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz…
…Anteil selbst, nicht aber auf einzelne Gegenstände des Nachlassvermögens. Der Erbe übt sein Erbrecht auf Grund seines Erbrechtstitels (=Berufungsgrundes) durch die Abgabe der Erbantrittserklärung aus. Die Erbantrittserklärung ist die, gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz…
…als Erwerb von Todes wegen u.a. der Erwerb durch Erbanfall. Voraussetzungen für eine rechtsrichtige Besteuerung eines Erwerbes von Todes wegen durch Erbanfall sind ein Erbanfall, ein gültiger Erbrechtstitel sowie eine dem Abhandlungsgericht gegenüber abgegebene Erbserklärung (ab 1. Jänner 2005 Erbantrittserklärung) (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Ein Erbe kann über das ihm angefallene Erbrecht ebenso wie über jedes andere Recht frei verfügen. Er kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Unter Ausschlagung wird die gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene Erklärung verstanden, eine Erbschaft nicht anzunehmen. Sie bewirkt…
…Höhe nach als zu Recht bestehend anerkannt, mit der Verpflichtung diese bis 31.8.2008 zu bezahlen. In einem Schreiben der beiden Begünstigten vom 21.1.2008 an das Abhandlungsgericht Gmunden heißt es: Wir sind der Neffe bzw. die Nichte der 2007 verstorbenen Erika Hedwig…
…ideellen Anteil selbst, nicht aber auf einzelne Gegenstände des Nachlassvermögens. Der Erbe übt sein Erbrecht auf Grund seines Erbrechtstitels (=Berufungsgrundes) durch die Abgabe der Erbantrittserklärung aus. Die Erbantrittserklärung ist die gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O…
…ideellen Anteil selbst, nicht aber auf einzelne Gegenstände des Nachlassvermögens. Der Erbe übt sein Erbrecht auf Grund seines Erbrechtstitels (Berufungsgrundes) durch die Abgabe der Erbserklärung aus. Die Erbserklärung ist die gegenüber dem Abhandlungsgericht abgegebene, einseitige und unwiderrufliche Erklärung, eine Erbschaft anzunehmen (Fellner, a.a.O…
…gelte auch die im Punkt 3) der Aktiva enthaltene Kaufpreisrestschuld als getilgt. Die übrigen Aktiva sowie die Passiva würden die Erben je zu einem Drittel übernehmen. Mit Beschluss des Abhandlungsgerichtes vom 10. Juli 2002 wurde der Nachlass den drei erbserklärten Erben zu je einem Drittel…
…angesehen und RA Dr. P, der Testamentsvollstrecker und Erbenmachthaber, vom Abhandlungsgericht gemäß § 145 AußerStrG iVm § 810 ABGB mit der Verwaltung des Nachlasses betraut. Bereits im September und Anfang November 1993 kam es zum Abschluss von fünf Kaufverträgen über Liegenschaften der Verlassenschaft, wobei nicht nur jeweils…